Prüfwesen

Für den sicheren Betrieb eines Arbeitsmittels ist die widederkehrenede Prüfung des ordnungsgemäßen Zustandes von wesentlicher Bedeutung. Rechtliche Grundlage hierfür bildet die Betriebssicherheitsverordnung, welche die Pflichten an die Durchführung der Prüfungen regelt und gleichzeitig die Eigenverantwortung des Unternehmers gestärkt hat. Verwender, die ihre elektrischen Anlagen unter den Schutz eines Sachversicherers gestellt haben, müssen darüber hinaus durch die sogenannte Feuerklausel (Klausel SK 3602) eine wiederkehrende Prüfung durch VdS-anerkannte Sachverständige nachweisen können. Auch für die Gewährleistung sicherer Kinderspielplätze muss der Betreiber wiederkehrende Prüfungen veranlassen, um seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. In allen Fällen ist durch unser Qualitätsmanagement gesichert, dass die jeweiligen Prüfungen von Mitarbeitern durchgeführt werden, welche die hierzu erforderliche Fachkunde erworben und ihre Eignung nachgewiesen haben.

Gemeinsam mit unseren externen Partnern bieten wir neben den Prüfleistungen, die wir selbst als Firma BLUME erbringen können, auch Leistungen externer Partner an.

Eine Übersicht der Leistungen finden Sie hier zum Download.


Arbeitsmittel

Wiederkehrende Prüfung bei folgenden Arbeitsmitteln:

- Lager- und Regalsysteme

- Leitern und Tritte

- Absetzbehälter

- Steigleitern

Kinderspielplätze

- Durchführung der wiederkehrenden Prüfung

- Erstabnahmeprüfung für Spielgeräte

Ihre Vorteile

- Rechtskonformität durch Erfüllung der Prüverpflichtungen

- Erhalt des Versicherungsschutzes

- Vermeidung von Kosten durch Betriebsausfall, Arbeitsmittelersatz

Der strukturierte Ablauf

  1. Sie melden sich unverbindlich bei uns!
  2. Wir schicken Ihnen ein Angebot auf Grundlage von Gegebenheiten (Größe, Besonderheiten, Anzahl, Aufwand),
    bei Bedarf besichtigen Wir Ihre Anlagen im vorhinein.
  3. Sie schicken uns vorhandene Dokumente (Prüfprotokolle, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanleitung, o.ä.)
  4. Prüfung unseres fachkundigen Prüfers mit einer ortskundigen Begleitperson (Fachkunde erwünscht)
    - stichpunktartige und schwerpunktbezogene Prüfung
    - Sichtprüfung
    - Funktionsprüfung
    - Verschleissverhalten, Ordnung und Instandhaltung
    - Beachtung von bisherigen Bränden, Schäden und Unfällen
  5. Wir schicken Ihnen die Auswertung und ein Protokoll zu
  6. - mit den Mängeln (Erklärung)
    - ggf. Hinweise zur kostengünstigen Beseitigung der Mängel.
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