Die WHO definierte 1948 das Wort "Gesundheit" wie folgt:
"Gesundheit ist ein Zustand völligen psychischen, physischen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Freisein von Krankheit und Gebrechen. Sich des bestmöglichen Gesundheitszustandes zu erfreuen, ist ein Grundrecht jedes Menschen, ohne Unterschied der Rasse, der Religion, der politischen Überzeugung, der wirtschaftlichen oder sozialen Stellung."
Arbeitsmedizinische Beratung
Arbeitsmedizinische Prävention stellt ein zentrales Element des Gesundheitsschutzes in unserer modernen Leistungsgesellschaft dar. Sie umfasst die Beurteilung der betrieblichen Wechselwirkungen von Arbeit und Gesundheit, die individuelle arbeitsmedizinische Aufklärung und Beratung der Beschäftigten, die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgen sowie die Nutzung von Erkenntnissen aus diesen Vorsorgen für die Gefährdungsbeurteilung und für sonstige Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Unser Team aus Arbeitsmedizinerin und betriebsärztlichem Personal (Gesundheitspflegerin/Gesundheitswirten und Gesundheitsmanagern) verfolgt diesen ganzheitlichen Ansatz in der täglichen Praxis, um damit zugleich einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes zu leisten. Einen wichtigen Baustein bilden dabei die arbeitsmedizinischen Vorsorgen, die der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen sowie der Feststellung erhöhter gesundheitlicher Gefährdungen dienen. Unser Ziel ist es u.a., betriebliche Verluste durch die Reduzierung arbeitsbedingter Erkrankungen zu vermeiden. Die gezielte Beratung und Begleitung von Prozessen im Rahmen der Wiedereingliederung ist hierbei ebenso ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit.
Beratung nach Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2
- Beratung des Arbeitgebers im Rahmen des Beratungsvertrages
- Beratung der Führungskräfte nach erfolgter Arbeitgeberpflichtenübertragung
- Koordination mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Beratung im Rahmen der Arbeitsschusssitzungen nach Festlegung durch den Arbeitgeber
- Unterstützung bei der Erarbeitung eines Konzeptes zur Arbeitsmedizinsichen Vorsorge
- Unterstützung von gesundheitsfördernden Maßnahmen im Unternehmen (z.B. Workshops)
- Beratung und Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
- Organisation der eigenen Fort- und Weiterbildung
Ihre Vorteile
- Vermeidung bzw. Verringerung arbeitsbedingter Unfälle und Erkrankungen
- Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter
- Rechtskonformität mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen
- einen fachkundigen Ansprechpartner in allen Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Nachweis durchgeführter Arbeitsmed. Vorsorgen
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Die Arbeitsmedizinische Vorsorge ist im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes abschließend in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt. Diese unterteilt die arbeitsmedizinischen Vorsorgen je nach Gefährdung in Pflicht- und Angebotsvorsorgen. Auf Initivative von Beschäftigten ist ggf. auch die Durchführung von Wunschvorsorgen möglich. Die Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst die Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und Gesundheit, die individuelle arbeitsmedizinische Aufklärung und Beratung der Beschäftigten, ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese und gegebenenfalls körperliche oder klinische Untersuchungen sowie die Nutzung von Erkenntnissen aus der Vorsorge für die Gefährdungsbeurteilung und für sonstige Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Die Arbeitsmedizinische Vorsorge kann sich auf ein individuelles ärztliches Beratungsgespräch beschränken, wenn zur Beratung keine körperlichen oder klinischen Untersuchungen erforderlich sind oder Beschäftigte diese ablehnen. Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine individuelle Arbeitsschutzmaßnahme, die die vorrangig zu treffenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten flankiert und ergänzt.
Bei Fragen zu einzelnen Vorsorgen rufen Sie uns gern an unter 0391/597270 an oder senden uns eine Email an arbeitsmedizin@sidiblume.de.
Eignungsuntersuchungen
Eignungsuntersuchungen dienen der Beantwortung der Frage, ob die vorhandenen physischen und psychischen Fähigkeiten und Potenziale der Beschäftigten erwarten lassen, dass die während der Beschäftigung zu erledigenden Tätigkeiten von ihnen ausgeübt werden können.
Eignungsuntersuchungen können unterteilt werden in Untersuchungen vor Einstellung und Untersuchungen während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses.
Eignungsuntersuchungen werden auf Veranlassung durch den Arbeitgeber durchgeführt.
Eignungsuntersuchungen stützen sich nicht auf die Rechtsgrundlage der ArbMedVV und sind nur im Rahmen spezieller Rechtsvorschriften auf gesetzlicher Grundlage zulässig (z.B. § 48 Fahrerlaubnisverordnung oder § 10 Druckluftverordnung).
Sie dienen in gefährdeten Bereichen dem Schutz anderer Beschäftigter bzw. Dritter und zur Verhütung von Arbeitsunfällen.
Die Vorschrift DGUV Vorschrift 1 regelt hierzu unter § 7 Abs. 2 folgendes:
"Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin dürfen Beschäftigte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht betrauen. Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin hat zudem bei der Übertragung von Aufgaben je nach Art und Tätigkeit zu berücksichtigen, ob die Person befähigt ist, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen einzuhalten."
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Eignung des Beschäftigten bei der Ausübung der Tätigkeit, kann der Arbeitgeber für die Ausübung der weiteren Tätigkeit einen ärztlichen Eignungsnachweis fordern.
In diesem Fall ist die Zustimmung des Beschäftigten zur Durchführung der Eignungsuntersuchung nötig.
Gern stehen wir Ihnen beratend zu diesem Thema zur Verfügung.
Sie können uns Ihre Anfrage gern per Telefon stellen oder uns einfach eine Email senden an arbeitsmedizin@sidiblume.de.
Referenzen (Auswahl)
- Agentur für Arbeit (Region Sachsen-Anhalt)
- Autohäuser und Kfz-Werkstätten
- Bauernverband Sachsen-Anhalt
- Bauhaus Stiftung GmbH
- Ebel Maschinenbau GmbH
- Heinz von Heiden Gruppe
- Hochschule Harz (FH)
- Kebotherm
- GRAUTHOFF Türengruppe GmbH (Güsten)
- Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
- Magdeburger Verlags- und Druckhaus GmbH
(Volksstimme, General-Anzeiger) - Ministerien des Landes Sachsen-Anhalt