2000/39/EG: Richtlinie zur Festlegung einer ersten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG des Rates zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit
![]() |
Übersicht EU-Recht |
|
Richtlinie 2000/39/EG
der Kommission vom 8. Juni 2000 zur Festlegung einer ersten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG des Rates zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit
vom 8. Juni 2000
Amtsblatt Nr. L 142 vom 16/06/2000 S. 0047 - 0050
32000L0032
Richtlinie
2000/32/EG der Kommission vom 19. Mai 2000 zur sechsundzwanzigsten Anpassung der
Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung
gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt (Text von Bedeutung für den
EWR.)
Amtsblatt Nr. L
136 vom 08/06/2000 S. 0001 - 0089
Richtlinie 2000/32/EG der Kommission
vom 19. Mai 2000
zur sechsundzwanzigsten Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur
Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung,
Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen
Fortschritt(1)
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Richtlinie 67/548/EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur
Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung,
Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe(2), zuletzt geändert durch
die Richtlinie 1999/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(3),
insbesondere auf Artikel 28,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG enthält eine Liste gefährlicher Stoffe
sowie Einzelheiten über die Verfahren zur Kennzeichnung und Einstufung der
Stoffe. Nach dem neuesten Stand der wissenschaftlichen und technischen
Kenntnisse sollte die Liste der gefährlichen Stoffe im Anhang angepaßt werden.
Bestimmte Abschnitte im Vorwort und in der Tabelle A von Anhang I der Richtlinie
müssen in einigen Sprachfassungen korrigiert werden.
(2) Anhang III derselben Richtlinie enthält eine Liste von Sätzen zur
Bezeichnung besonderer Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen.
Anhang IV der Richtlinie 67/548/EWG enthält eine Liste von
Sicherheitsratschlägen für gefährliche Stoffe und Zubereitungen. Anhang VI
der Richtlinie enthält einen Leitfaden zur Einstufung und Kennzeichnung
gefährlicher Stoffe und Zubereitungen. Bestimmte Abschnitte in den Anhängen
III, IV und VI der Richtlinie müssen in einigen Sprachfassungen korrigiert
werden.
(3) In Anhang V der Richtlinie 67/548/EWG sind die Methoden zur Bestimmung der
physikalisch-chemischen Eigenschaften, der Toxizität und der Ökotoxizität
festgelegt. Dieser Anhang muß an den technischen Fortschritt angepaßt werden.
(4) Anhang IX der Richtlinie 67/548/EWG enthält Vorschriften für
kindergesicherte Verschlüsse. Diese Vorschriften sollen angepaßt und
aktualisiert werden. Der Anwendungsbereich kindergesicherter Verschlüsse muß
ausgeweitet werden.
(5) Die mit dieser Richtlinie getroffenen Maßnahmen entsprechen der
Stellungnahme des Ausschusses zur Anpassung der Richtlinien zur Beseitigung der
technischen Handelshemmnisse für gefährliche Stoffe und Zubereitungen an den
technischen Fortschritt -
HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:
Artikel 1
Die Richtlinie 67/548/EWG wird hiermit wie folgt geändert:
1. Anhang I wird wie folgt geändert:
a) Die Anmerkung Q in Anhang 1A dieser Richtlinie ersetzt die entsprechende
Anmerkung im Vorwort.
b) Die Zeilen in Anhang 1B dieser Richtlinie ersetzen die entsprechenden Zeilen
in Tabelle A.
c) Die Einträge in Anhang 1C dieser Richtlinie ersetzen die entsprechenden
Einträge.
d) Die Einträge in Anhang 1D dieser Richtlinie werden aufgenommen.
2. Die Bezeichnung der Gefahren in Anhang 2 dieser Richtlinie ersetzt die
entsprechende Bezeichnung in Anhang III.
3. Anhang IV wird wie folgt geändert:
a) Die Sätze in Anhang 3A dieser Richtlinie ersetzen die entsprechenden Sätze
in Anhang IV.
b) Die kombinierten Sicherheits-Sätze in Anhang 3B dieser Richtlinie ersetzen
die entsprechenden Sätze in Anhang IV.
4. Anhang V Teil B wird wie folgt geändert:
a) Kapitel B.10 wird durch den Wortlaut von Anhang 4A dieser Richtlinie ersetzt.
b) Kapitel B.11 wird durch den Wortlaut von Anhang 4B dieser Richtlinie ersetzt.
c) Kapitel B.12 wird durch den Wortlaut von Anhang 4C dieser Richtlinie ersetzt.
d) Die Kapitel B.13 und B.14 werden durch den Wortlaut von Anhang 4D dieser
Richtlinie ersetzt.
e) Kapitel B.17 wird durch den Wortlaut von Anhang 4E dieser Richtlinie ersetzt.
f) Kapitel B.23 wird durch den Wortlaut von Anhang 4F dieser Richtlinie ersetzt.
Der Titel von Kapitel B.23 in der Begründung wird entsprechend geändert.
g) Der Wortlaut von Anhang 4G dieser Richtlinie wird hinzugefügt.
5. Der vierte Gedankenstrich der allgemeinen Einleitung von Teil C in Anhang V
wird gestrichen.
6. Der Wortlaut in Anhang 5 dieser Richtlinie ersetzt den entsprechenden
Wortlaut in Anhang VI.
7. Anhang IX wird gemäß Anhang 6 dieser Richtlinie geändert.
Artikel 2
(1) Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Rechts- und
Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie spätestens zum 1. Juni 2001
nachzukommen. Sie unterrichten die Kommission unverzüglich davon.
Wenn die Mitgliedstaaten diese Vorschriften erlassen, nehmen sie in diesen
Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung
auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser
Bezugnahme.
(2) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten
innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie
fallenden Gebiet erlassen.
Artikel 3
Diese Richtlinie tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Artikel 4
Diese Richtlinie ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 19. Mai 2000
Für die Kommission
Margot Wallström
Mitglied der Kommission
(1) Angenommen vor der 27. Anpassung.
(2) ABl. 196 vom 16.8.1967, S. 1.
(3) ABl. L 199 vom 30.7.1999, S. 57.
ANHANG 1A
VORWORT ZU ANHANG I
Erläuterung der Anmerkungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen
DA:
Note Q:
Klassificeringen som kræftfremkaldende kan udelades for fibre, som opfylder en
af følgende betingelser:
- en kortvarig biopersistensprøve ved inhalation har vist, at fibre, der er
længere end 20 µm, har en vægtet halveringstid på mindre end 10 dage
- en kortvarig biopersistensprøve ved intratrakeal instillation har vist, at
fibre, der er længere end 20 µm, har en vægtet halveringstid på mindre end
40 dage
- en egnet intra-peritoneal prøve ikke har vist kræftfremkaldende virkning,
eller
- en egnet langvarig inhalationsprøve ikke har vist relevante
sygdomsfremkaldende virkninger eller neoplastiske forandringer.
SV:
Note Q:
Ämnet behöver inte klassificeras som cancerframkallande om det kan visas att
det uppfyller ett av följande villkor:
- ett korttidstest för att bestämma den biologiska beständigheten vid
inhalation har visat att fibrer längre än 20 µm har en viktad halveringstid
på mindre än 10 dagar
- ett korttidstest för att bestämma den biologiska beständigheten vid
intratrakeal instillation har visat att fibrer längre än 20 µm har en viktad
halveringstid på mindre än 40 dagar
- ett lämpligt intraperitonealt test har inte givit belägg för förhöjd
cancerogenitet
- frånvaro av relevant patogenitet eller neoplastiska förändringar i ett
lämpligt långtids inhalationstest.
(Betrifft nicht die ES-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die DE-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die EL-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die EN-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die FR-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die IT-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die NL-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die PT-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die FI-Sprachfassung)
ANHANG 1B
"TABELLE A
>PLATZ FÜR EINE TABELLE>"
ANHANG 1C
>PLATZ FÜR EINE TABELLE>
ANHANG 1D
>PLATZ FÜR EINE TABELLE>
ANHANG 2
R 66
>PLATZ FÜR EINE TABELLE>
(Betrifft nicht die ES-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die DA-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die DE-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die EL-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die EN-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die FR-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die NL-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die PT-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die FI-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die SV-Sprachfassung)
ANHANG 3A
S 23
>PLATZ FÜR EINE TABELLE>
(Betrifft nicht die ES-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die DA-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die DE-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die EL-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die EN-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die IT-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die NL-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die PT-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die FI-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die SV-Sprachfassung)
S 26
>PLATZ FÜR EINE TABELLE>
(Betrifft nicht die ES-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die DA-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die EL-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die EN-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die FR-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die IT-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die NL-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die PT-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die FI-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die SV-Sprachfassung)
S 56
>PLATZ FÜR EINE TABELLE>
(Betrifft nicht die ES-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die DA-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die EL-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die FR-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die NL-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die PT-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die FI-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die SV-Sprachfassung)
ANHANG 3B
S 27/28
>PLATZ FÜR EINE TABELLE>
(Betrifft nicht die ES-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die DA-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die EL-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die EN-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die FR-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die IT-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die NL-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die PT-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die FI-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die SV-Sprachfassung)
S 29/56
>PLATZ FÜR EINE TABELLE>
(Betrifft nicht die DA-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die EL-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die FR-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die PT-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die FI-Sprachfassung)
ANHANG 4A
"B.10. MUTAGENITÄT - IN-VITRO-TEST AUF CHROMOSOMENABERRATIONEN IN
SÄUGETIERZELLEN
1. METHODE
Diese Methode entspricht der OECD TG 473, In vitro Mammalian Chromosome
Aberration Test (1997).
1.1. EINLEITUNG
Der In-Vitro-Test auf Chromosomenaberrationen dient zum Nachweis von Agenzien,
die in Säugerzellkulturen strukturelle Chromsomenaberrationen auslösen. (1)
(2) (3). Dabei ist zwischen strukturellen Chromosomentyp- und
Chromatidentypaberrationen zu unterscheiden. Bei der Mehrzahl der chemischen
Mutagene sind die Aberrationen dem Chromatidentyp zuzuordnen, doch kommen auch
Chromosomentypaberrationen vor. Eine Zunahme der Polyploidie ist möglicherweise
ein Hinweis darauf, daß ein chemischer Stoff numerische Aberrationen
hervorzurufen vermag. Allerdings ist diese Methode nicht zur Messung numerischer
Aberrationen bestimmt und wird daher auch nicht routinemäßig dafür
eingesetzt. Chromsomenmutationen und ähnliche Vorgänge sind die Ursache für
zahlreiche humangenetische Erkrankungen. Es spricht manches dafür, daß
Chromsomenmutationen und ähnliche Vorgänge, die Änderungen in Onkogenen und
Tumorsuppressorgenen somatischer Zellen auslösen, an der Entstehung von Krebs
bei Menschen und Versuchstieren beteiligt sind.
Beim In-vitro-Chromosomenaberrationstest können Kulturen von etablierten
Zellinien und Zellstämmen oder primäre Zellkulturen zum Einsatz kommen. Die
verwendeten Zellen werden unter dem Gesichtspunkt der Wachstumsfähigkeit in
Kultur, der Karyotypstabilität, der Chromosomenzahl, der Chromosomenvielfalt
und der spontanen Häufigkeit von Chromosomenaberrationen ausgewählt.
In vitro durchgeführte Versuche erfordern in der Regel den Zusatz eines
exogenen Fremdstoff-Metabolisierungssystems. Mit diesem System lassen sich aber
die In-vivo-Bedingungen bei Säugetieren nicht gänzlich nachvollziehen. Es sind
unbedingt Bedingungen zu vermeiden, bei denen positive Ergebnisse auftreten, die
nicht die intrinsische Mutagenität widerspiegeln und möglicherweise aus
Veränderungen des pH-Wertes bzw. der Osmolalität oder hochgradiger
Zytotoxizität herrühren (4) (5).
Dieser Test dient zum Nachweis möglicher Mutagene und Kanzerogene in
Säugetierzellen. Viele chemische Verbindungen, bei denen der Test positiv
ausfällt, haben eine kanzerogene Wirkung auf Säugetiere, doch besteht keine
absolute Korrelation zwischen Test und Kanzerogenität. Die Korrelation ist von
der chemischen Klasse abhängig, und es gibt zunehmende Anzeichen dafür, daß
bestimmte Kanzerogene durch diesen Test nicht nachweisbar sind, da ihre Wirkung
anscheinend auf anderen Mechanismen als einer direkten DNA-Schädigung beruht.
Siehe auch Allgemeine Einleitung Teil B.
1.2. DEFINITIONEN
Chromatidentypaberration: strukturelle Chromsomenanomalie, gekennzeichnet durch
Bruch einzelner Chromatiden oder Bruch und Reunion zwischen Chromatiden.
Chromosomentypaberration: strukturelle Chromosomenanomalie, gekennzeichnet durch
Bruch oder Bruch und Reunion beider Chromatiden an gleicher Position.
Endoreduplikation: Prozeß, bei dem der Kern nach einer S-Phase der
DNA-Replikation keine Mitose durchläuft, sodern in eine weitere S-Phase
eintritt. Das Ergebnis sind Chromosomen mit 4, 8, 16, ... Chromatiden.
Gap: achromatische Läsion von geringerer Breite als eine Chromatide und mit
minimaler Verlagerung der Chromatide(n).
Mitoseindex: Anteil der Zellen einer Zellpopulation, die sich zum
Beobachtungszeitpunkt in Metaphase befinden; Gradmesser für den Vermehrungsgrad
dieser Population.
Numerische Aberration: Abweichung der Chromosomenzahl vom Normalwert, der für
die verwendeten Zellen charakteristisch ist.
Polyploidie: Vorhandensein von mehr als zwei haploiden Chromosomensätzen (n)
(z. B. 3n, 4n usw.).
Strukturelle Aberration: Veränderung der Chromosomenstruktur, nachweisbar durch
mikroskopische Untersuchung des Metaphase-Stadiums der Zellteilung, äußert
sich in Form von Deletionen und Fragmenten, intrachromosomalen oder reziproken
Translokationen.
1.3. PRINZIP DER PRÜFMETHODE
Die Behandlung der Zellkulturen mit der Prüfsubstanz erfolgt mit und ohne
Zusatz eines Fremdstoff-Metabolisierungssystems. Nach Ablauf eines vorher
festgelegten Zeitraums werden die Zellkulturen mit einem Spindelgift (z. B.
Colcemid® oder Colchicin) behandelt, gewonnen und gefärbt, woraufhin die
Metaphasezellen mikroskopisch auf Chromosomenaberrationen untersucht werden.
1.4. BESCHREIBUNG DER PRÜFMETHODE
1.4.1. Vorbereitungen
1.4.1.1. Zellen
Es können verschiedene Zellinien, Zellstämme oder primäre Zellkulturen, auch
menschliche Zellen, Verwendung finden (z. B. Fibroblasten des chinesischen
Hamsters, Lymphozyten aus dem peripheren Blut von Menschen oder anderen
Säugern).
1.4.1.2. Kulturmedien und Inkubationsbedingungen
Zur Kultivierung sind geeignete Kulturmedien und Inkubationsbedingungen
(Kulturgefäße, CO2-Konzentration, Temperatur und Feuchtigkeit) zu verwenden.
Etablierte Zellinien und -stämme sind routinemäßig auf Stabilität der
modalen Chromosomenzahl und Mycoplasmaverunreinigung zu überprüfen und sollten
bei Verunreinigung nicht herangezogen werden. Die normale Dauer des Zellzyklus
bei den gewählten Zellen und Inkubationsbedingungen sollte bekannt sein.
1.4.1.3. Vorbereitung der Kulturen
Etablierte Zellinien und -stämme: die Zellen werden aus Stammkulturen gewonnen,
im Kulturmedium in einer solchen Dichte überimpft, daß die Kultur vor dem
Zeitpunkt der Gewinnung nicht konfluent wird, und bei 37 °C inkubiert.
Lymphozyten: mit einem Antikoagulans (z. B. Heparin) behandeltes Vollblut oder
separierte Lymphozyten von gesunden Probanden werden dem Kulturmedium
beigegeben, das ein Mitogen (z. B. Phytohämagglutinin) enthält, und bei 37 °C
inkubiert.
1.4.1.4. Stoffwechselaktivierung
Die Behandlung der Zellen mit der Prüfsubstanz sollte sowohl mit als auch ohne
Zusatz eines geeigneten Fremdstoff-Metabolisierungssystems erfolgen. Das am
häufigsten verwendete System ist eine durch Ko-Faktoren ergänzte
post-mitochondriale Fraktion (S9) aus der Leber von Nagetieren, die mit
enzyminduzierenden Agenzien wie Aroclor 1254 (6) (7) (8) (9) oder einem Gemisch
aus Phenobarbiton und >ISO_7>â->ISO_1>Naphtoflavon (10) (11) (12)
vorbehandelt wurde.
Die post-mitochondriale Fraktion wird im Endmedium in der Regel in
Konzentrationen von 1 bis 10 % v/v verwendet. Der Zustand des
Stoffwechselsystems ist möglicherweise von der geprüften chemischen Klasse
abhängig. In bestimmten Fällen ist es ggf. zweckmäßig, mehr als eine
Konzentration der post-mitochondrialen Fraktion zu verwenden.
Eine Reihe von Entwicklungen, darunter die Herstellung gentechnisch veränderter
Zellinien zur Expression spezifischer Aktivierungsenzyme, eröffnen vielleicht
die Möglichkeit für eine endogene Aktivierung. Die Wahl der verwendeten
Zellinien sollte wissenschaftlich begründet sein (z. B. durch die Relevanz des
Isoenzyms Cytochrom P450 für den Stoffwechsel der Prüfsubstanz).
1.4.1.5. Prüfsubstanz/Zubereitung
Feste Prüfsubstanzen sollten vor der Zellbehandlung in geeigneten
Lösungsmitteln oder Vehikeln gelöst oder suspendiert und ggf. verdünnt
werden. Flüssige Prüfsubstanzen können den Versuchssystemen vor der
Behandlung direkt beigegeben und/oder verdünnt werden. Es sind frische
Zubereitungen der Prüfsubstanz zu verwenden, es sei denn, die Stabilität der
Substanz bei Lagerung wird nachgewiesen.
1.4.2. Prüfbedingungen
1.4.2.1. Lösungsmittel/Vehikel
Die Lösungsmittel/Vehikel sollten nicht im Verdacht stehen, mit der
Prüfsubstanz eine chemische Reaktion einzugehen, und sie sollten mit dem
Überleben der Zellen und der S9-Aktivität kompatibel sein. Werden keine
allgemein bekannten Lösungsmittel/Vehikel verwendet, so sind Daten zur
Kompatibilität beizubringen. Es ist zu empfehlen, als erste Wahl möglichst die
Verwendung eines wäßrigen Lösungsmittels/Vehikels in Erwägung zu ziehen. Bei
der Prüfung wasserinstabiler Substanzen sollten die verwendeten organischen
Lösungsmittel frei von Wasser sein. Das Wasser läßt sich durch Zusatz eines
Molekularsiebs entfernen.
1.4.2.2. Expositionskonzentration
Zu den Kriterien, die bei der Bestimmung der höchsten Konzentration zu
berücksichtigen sind, zählen die Zytotoxizität, die Löslichkeit im
Versuchssystem und die Veränderungen des pH-Wertes oder der Osmolalität.
Die Zytotoxizität sollte im Hauptversuch mit und ohne Stoffwechselaktivierung
unter Verwendung eines geeigneten Indikators für Zellintegrität und -wachstum
wie Konfluenzgrad, Anzahl der lebensfähigen Zellen oder Mitoseindex bestimmt
werden. Es ist möglicherweise sinnvoll, die Zytotoxizität und Löslichkeit in
einem Vorversuch zu bestimmen.
Es sind mindestens drei analysierbare Konzentrationen zu verwenden. Wenn
Zytotoxizität auftritt, sollten diese Konzentrationen den Bereich vom
Höchstwert bis zu geringer oder nicht vorhandener Toxizität umfassen. Im
Normalfall bedeutet dies, daß sich die Konzentrationen maximal um einen Faktor
zwischen 2 und [radic ]10 unterscheiden. Zum Zeitpunkt der Gewinnung sollte die
höchste Konzentration eine deutliche Verminderung des Konfluenzgrades, der
Anzahl der Zellen oder des Mitoseindexes (jeweils um mehr als 50 %) erkennen
lassen. Der Mitoseindex ist nur ein indirekter Gradmesser für zytotoxische/zytostatische
Wirkungen und hängt davon ab, wieviel Zeit seit der Behandlung vergangen ist.
Allerdings ist der Mitoseindex für Suspensionskulturen vertretbar, bei denen
andere Methoden zur Toxizitätsbestimmung möglicherweise umständlich oder
unpraktisch sind. Informationen über die Zellzykluskinetik, z. B. die mittlere
Generationszeit (MGZ), könnten als zusätzliche Angaben herangezogen werden.
Bei der MGZ handelt es sich jedoch um einen Gesamtdurchschnittswert, der nicht
immer das verspätete Auftreten von Teilpopulationen erkennen läßt, und schon
ein leichter Anstieg der mittleren Generationszeit kann eine erhebliche
Verzögerung des Zeitpunkts der optimalen Ausbeute an Aberrationen zur Folge
haben.
Bei relativ nichtzytotoxischen Substanzen sollte die Höchstkonzentration bei
Versuchen 5 µl/ml, 5 mg/ml oder 0.01 M betragen, je nachdem, welcher Wert am
niedrigsten ist.
Im Falle relativ unlöslicher Substanzen, die bei Konzentrationen unterhalb der
unlöslichen Konzentration nicht toxisch sind, sollte die höchste verwendete
Dosis eine Konzentration oberhalb der Löslichkeitsgrenze im Endmedium nach
Ablauf der Behandlungszeit sein. In bestimmten Fällen (z. B. wenn die
Toxizität nur bei einer Konzentration auftritt, die über der geringsten
unlöslichen Konzentration liegt) ist es ratsam, die Prüfung bei mehr als einer
Konzentration mit sichtbarer Ausfällung vorzunehmen. Möglicherweise ist es
sinnvoll, die Löslichkeit zum Anfang und Abschluß der Behandlung zu bestimmen,
da sich die Löslichkeit im Versuchssystem während der Exposition aufgrund des
Vorhandenseins von Zellen, S9, Serum usw. verändern kann. Die Unlöslichkeit
ist mit dem bloßen Auge erkennbar. Die Ausfällung sollte die Bewertung nicht
beeinträchtigen.
1.4.2.3. Negativ- und Positivkontrollen
Für jeden Versuch sind gleichzeitig Positiv- und Negativ-(Lösungsmittel- oder
Vehikel-)Kontrollen mit und ohne Zusatz eines Stoffwechselaktivierungssystems
anzulegen. Bei Stoffwechselaktivierung sollte die Positivkontrollsubstanz jene
Substanz sein, die zur mutagenen Reaktion eine Aktivierung benötigt.
Zur Positivkontrolle sollte ein bekanntes Clastogen in
Expositionskonzentrationen verwendet werden, die voraussichtlich eine
reproduzierbare und erkennbare Zunahme gegenüber dem Hintergrund ergeben, womit
sich die Empfindlichkeit des Versuchssystems demonstrieren läßt.
Die Positivkontrollkonzentrationen sollten so gewählt werden, daß die
Wirkungen eindeutig sind, aber beim Ablesen nicht sofort die Identität der
kodierten Objektträger erkennen lassen. Es kommen beispielsweise folgende
Positivkontrollsubstanzen in Frage:
>PLATZ FÜR EINE TABELLE>
Es können auch andere geeignete Positivkontrollsubstanzen verwendet werden.
Gegebenenfalls sollten Positivkontrollen herangezogen werden, die der gleichen
chemischen Klasse angehören wie der Prüfstoff.
Bei jedem Gewinnungszeitpunkt sind Negativkontrollen hinzuzuziehen, bei denen
das Behandlungsmedium lediglich Lösungsmittel oder Vehikel enthält und die auf
die gleiche Weise wie die Behandlungskulturen behandelt werden. Darüber hinaus
sollten auch unbehandelte Kontrollen verwendet werden, wenn nicht historische
Kontrolldaten belegen, daß das gewählte Lösungsmittel keine schädlichen oder
mutagenen Wirkungen hervorruft.
1.4.3. Verfahren
1.4.3.1. Behandlung mit der Prüfsubstanz
Proliferierende Zellen werden mit und ohne Zusatz eines
Stoffwechselaktivierungssystems mit der Prüfsubstanz behandelt. Die Behandlung
der Lymphozyten sollte ca. 48 Stunden nach der mitogenen Stimulierung beginnen.
1.4.3.2. Im Normalfall sollten für jede Konzentration zwei parallele Kulturen
verwendet werden, die auch nachdrücklich für
Negativ-(Lösungsmittel-)Kontrollkulturen empfohlen werden. Läßt sich anhand
von historischen Daten nachweisen, daß zwischen den Zweifachkulturen nur eine
minimale Abweichung besteht (13) (14), so ist ggf. die Verwendung von
Einfachkulturen für jede Konzentration vertretbar.
Gasförmige oder flüchtige Substanzen sind mit Hilfe geeigneter Methoden zu
prüfen, z. B. in hermetisch verschlossenen Kulturgefäßen (15) (16).
1.4.3.3. Zeitpunkt der Gewinnung der Kulturen
Beim ersten Versuch sollten die Zellen 3 bis 6 Stunden lang mit und ohne Zusatz
eines Metabolisierungssystems mit der Prüfsubstanz behandelt werden, wobei eine
Aufarbeitung nach Ablauf eines Zeitraums erfolgt, der etwa der 1,5fachen Dauer
des normalen Zellzyklus nach Behandlungsbeginn entspricht (12). Ergibt dieses
Protokoll sowohl mit als auch ohne Zusatz eines Metabolisierungssystems negative
Ergebnisse, so sollte ein weiterer Versuch ohne Aktivierung vorgenommen werden,
bei dem eine kontinuierliche Behandlung bis hin zur Probenahme nach Ablauf eines
Zeitraums erfolgt, der etwa der 1,5fachen Dauer des normalen Zellzyklus
entspricht. Bestimmte Stoffe sind möglicherweise leichter nachweisbar, wenn der
Zeitraum für die Behandlung/Probenahme mehr als die 1,5fache Dauer des normalen
Zellzyklus beträgt. Negative Befunde bei Zusatz eines Metabolisierungssystems
bedürfen der Bestätigung durch Einzelfallprüfung. In jenen Fällen, in denen
eine Bestätigung negativer Befunde nicht für erforderlich gehalten wird, ist
eine Begründung anzugeben.
1.4.3.4. Chromosomenpräparation
Die Zellkulturen werden vor der Gewinnung in der Regel ein bis drei Stunden lang
mit Colcemid® oder Colchicin behandelt. Für die Chromosomenpräparation wird
jede Zellkultur gesondert gewonnen und aufgearbeitet. Zur
Chromosomenpräparation gehören die Behandlung der Zellen mit hypotoner
Lösung, die Fixierung und Färbung.
1.4.3.5. Analyse
Alle Objektträger, auch die für die Positiv- und Negativkontrollen, sind vor
der mikroskopischen Untersuchung von unabhängiger Seite zu kodieren. Da es bei
der Fixierung häufig zum Bruch eines Teils der Metaphasezellen unter Verlust
von Chromosomen kommt, sollten die ausgewerteten Zellen daher eine Zentromerzahl
enthalten, die bei allen Zelltypen dem Modalwert ± 2 entspricht. Es sind
mindestens 200 gut gespreitete Metaphasen je Konzentration und Kontrolle zu
analysieren und bei Zweifachkulturen gleichmäßig auf diese zu verteilen. Eine
Reduzierung dieser Zahl ist möglich, wenn eine hohe Zahl von Aberrationen
beobachtet wird.
Obwohl es bei der Prüfung um den Nachweis struktureller Chromosomenaberrationen
geht, ist das Auftreten von Polyploidie und Endoreduplikation unbedingt zu
vermerken.
2. DATEN
2.1. AUFBEREITUNG DER ERGEBNISSE
Versuchseinheit ist die Zelle, und daher ist der Anteil der Zellen mit
struktureller Chromosomenaberration bzw. strukturellen Chromosomenaberrationen
zu bewerten. Für die Versuchs- und Kontrollkulturen sind die unterschiedlichen
Typen struktureller Chromosomenaberrationen mit Anzahl und Häufigkeit
aufzuführen. Gaps werden getrennt erfaßt und angegeben, aber in der Regel
nicht bei der Gesamthäufigkeit der Aberrationen berücksichtigt.
Zu erfassen sind auch Maßnahmen, die in den Hauptprüfungen auf Aberrationen
gleichzeitig zur Bestimmung der Zytotoxizität aller behandelten und
Negativkontrollkulturen durchgeführt werden.
Es sind die Daten für die einzelnen Kulturen zu dokumentieren. Zusätzlich
sollten alle Daten in tabellarischer Form zusammengefaßt werden.
Bei einer eindeutigen positiven Reaktion ist eine Verifizierung nicht
erforderlich. Nicht eindeutige Ergebnisse sind durch weitere Prüfungen
abzuklären, möglichst unter Abänderung der Versuchsbedingungen. Die
Notwendigkeit der Bestätigung negativer Ergebnisse wurde in 1.4.3.3 dargelegt.
Bei Folgeversuchen sollte die Abänderung der Studienparameter zur Erweiterung
des Umfangs der bewerteten Bedingungen in Betracht gezogen werden. Zu den
Studienparametern, die für eine Abänderung in Frage kommen, gehören die
Abstände der Konzentrationen und die Stoffwechselaktivierungsbedingungen.
2.2. BEWERTUNG UND INTERPRETATION DER ERGEBNISSE
Es gibt mehrere Kriterien für die Bestimmung eines positiven Ergebnisses, wie
z. B. eine konzentrationsbezogene Zunahme oder reproduzierbare Zunahme der
Anzahl der Zellen mit Chromosomenaberrationen. Zunächst sollte die biologische
Relevanz der Ergebnisse untersucht werden. Als Hilfsmittel bei der Bewertung der
Versuchsergebnisse können statistische Methoden dienen (3) (13). Die
statistische Signifikanz sollte aber nicht der einzige bestimmende Faktor für
eine positive Reaktion sein.
Eine zahlenmäßige Zunahme der polyploiden Zellen deutet möglicherweise darauf
hin, daß die Prüfsubstanz mitotische Prozesse zu hemmen und numerische
Chromosomenaberrationen hervorzurufen vermag. Eine zahlenmäßige Zunahme der
Zellen mit endoreduplizierten Chromosomen ist möglicherweise ein Anzeichen
dafür, daß die Prüfsubstanz die Zellzyklusprogression zu hemmen vermag (17)
(18).
Eine Prüfsubstanz, bei der die Ergebnisse nicht den obengenannten Kriterien
entsprechen, gilt in diesem System als nichtmutagen.
Auch wenn die meisten Versuche eindeutig positive oder negative Ergebnisse
liefern, erlaubt der Datensatz in seltenen Fällen keine definitive Aussage
über die Aktivität der Prüfsubstanz. Es kommt vor, daß sich die Ergebnisse
unabhängig davon, wie oft der Versuch wiederholt wird, weiterhin als nicht
eindeutig oder als fragwürdig erweisen.
Positive Befunde beim In-vitro-Chromosomenaberrationstest deuten darauf hin,
daß die Prüfsubstanz in kultivierten somatischen Säugetierzellen strukturelle
Chromosomenaberrationen hervorruft. Negative Befunde sind ein Anzeichen dafür,
daß die Prüfsubstanz unter diesen Versuchsbedingungen keine
Chromosomenaberrationen in kultivierten somatischen Säugetierzellen hervorruft.
3. ABSCHLUSSBERICHT
PRÜFBERICHT
Der Prüfbericht muß die folgenden Angaben enthalten:
Lösungsmittel/Vehikel
- Begründung für die Wahl des Vehikels;
- Löslichkeit und Stabilität der Prüfsubstanz im Lösungsmittel/Vehikel,
falls bekannt;
Zellen:
- Typ und Herkunft der Zellen;
- Karyotypmerkmale und Eignung des verwendeten Zelltyps;
- ggf. Nichtvorhandensein von Mycoplasma;
- Angaben über die Dauer des Zellzyklus;
- Geschlecht der Blutspender, Vollblut oder separierte Lymphozyten, verwendetes
Mitogen;
- ggf. Passagenanzahl;
- ggf. zum Erhalt der Zellkultur verwendete Verfahren;
- Modalwert der Chromosomen.
Prüfbedingungen:
- Bezeichnung der Spindelgifte, deren Konzentration und Dauer der
Zellexposition;
- Begründung für die Auswahl der Konzentrationen und die Anzahl der Kulturen,
darunter z. B. Angaben zur Zytotoxizität und Löslichkeitsgrenze, falls
vorhanden;
- Medienzusammensetzung, ggf. CO2-Konzentration;
- Konzentration der Prüfsubstanz;
- Volumen des Vehikels und der beigegebenen Prüfsubstanz;
- Inkubationstemperatur;
- Inkubationszeit;
- Behandlungsdauer;
- ggf. Zelldichte bei der Beimpfung;
- Art und Zusammensetzung des Stoffwechselaktivierungssystems einschließlich
Eignungskriterien;
- Positiv- und Negativkontrollen;
- Methoden zur Präparation des Objektträgers;
- Kriterien für die Auswertung der Aberrationen;
- Anzahl der analysierten Metaphasen;
- Methoden zur Bestimmung der Toxizität;
- Kriterien zur Einstufung der Studien als positiv, negativ oder nicht
eindeutig.
Ergebnisse:
- Toxizitätszeichen, z. B. Konfluenzgrad, Angaben zum Zellzyklus, Zellzahlen,
Mitoseindex;
- Ausfällungszeichen;
- Angaben zum pH-Wert und zur Osmolalität des Behandlungsmediums, falls
ermittelt;
- Begriffsbestimmungen für Aberrationen, einschließlich Lücken;
- Anzahl der Zellen mit Chromosomenaberrationen mit getrennter Angabe des
Chromosomenaberrationstyps für jede behandelte Kultur und Kontrollkultur;
- ggf. beobachtete Veränderungen der Ploidie;
- nach Möglichkeit Dosis-Wirkungs-Verhältnis;
- ggf. statistische Analysen;
- Daten zu gleichzeitigen Negativ-(Lösungsmittel-/Vehikel-)Kontrollen und
Positivkontrollen;
- Daten zu historischen Negativ-(Lösungsmittel-/Vehikel-)Kontrollen und
Positivkontrollen mit Bereichen Mittelwerten und Standardabweichungen.
Diskussion der Ergebnisse.
Schlußfolgerungen.
4. LITERATURHINWEISE
(1) Evans, H. J. (1976), Cytological Methods for Detecting Chemical Mutagens,
in: Chemical mutagens, Principles and Methods for their Detection, Vol. 4,
Hollaender, A. (ed) Plenum Press, New York and London, pp. I-29.
(2) Ishidate, M. Jr. and Sofuni, T. (1985), The In Vitro Chromosomal Aberration
Test Using Chinese Hamster Lung (CHL) Fibroblast Cells in Culture, in: Progress
in Mutation Research, Vol. 5. Ashby, J. et al., (eds) Elsevier Science
Publishers, Amsterdam-New York-Oxford. pp. 427-432.
(3) Galloway, S. M., Armstrong, M. J., Reuben, C., Colman, S., Brown, B., Cannon,
C., Bloom, A. D., Nakamura, F., Ahmed, M., Duk, S., Rimpo, J., Margolin, G. H.,
Resnick, M. A., Andersen, G. and Zeiger, E. (1978), Chromosome aberration and
sister chromatic exchanges in Chinese hamster ovary cells: Evaluation of 108
chemicals, Environs. Molec. Mutagen 10 (suppl. 10), pp. 1-175.
(4) Scott, D., Galloway, S. M., Marshall, R. R., Ishidate, M. Jr., Brusick, D.,
Ashby, J. and Myhr, B. C. (1991), Genotoxicity under Extreme Culture Conditions.
A report from ICPEMC Task Group 9, Mutation Res., 257, pp. 147-204.
(5) Morita, T., Nagaki, T., Fukuda, I. and Okumura, K. (1992), Clastogenicity of
low pH to Various Cultured Mammalian Cells, Mutation Res., 268, pp. 297-305.
(6) Ames, B. N., McCann, J. and Yamasaki, E. (1975), Methods for Detecting
Carcinogens and Mutagens with the Salmonella/Mammalian Microsome Mutagenicity
Test, Mutation Res., 31, pp. 347-364.
(7) Maron, D. M. and Ames, B. N. (1983), Revised Methods for the Salmonella
Mutagenicity Test, Mutation Res., 113, pp. 173-215.
(8) Natarajan, A. T., Tates, A. D., van Buul, P. P. W., Meijers, M. and de
Vogel, N. (1976), Cytogenetic Effects of Mutagen/Carcinogens after Activation in
a Microsomal System In Vitro, J. Induction of Chromosome Aberrations and Sister
Chromatid Exchange by Diethylnitrosamine (DEN) and Dimethylnitrosamine (DMN) in
CHO Cells in the Presence of Rat-Liver Microsomes, Mutation Res., 37, pp. 83-90.
(9) Matsuoka, A., Hayashi, M. and Ishidate, M. Jr. (1979), Chromosomal
Aberration Tests on 29 Chemicals Combined with S9 Mix In Vitro, Mutation Res.,
66, pp. 277-290.
(10) Elliot, B. M., Combes, R. D., Elcombe, C. R., Gatehouse, D. G., Gibson, G.
G., Mackay, J. M. and Wolf, R. C. (1992), Report of UK environmental Mutagen
Society Working Party. Alternatives to Aroclar 1254-induced S9 in In Vitro
Genotoxicity Assays, Mutagenesis, 7, pp. 175-177.
(11) Matsushima, T., Sawamura, M., Hara, K. and Sugimura, T. (1976), A Safe
Substitute for Polychlorinated Biphenyls as an Inducer of Metabolic Activation
Systems, in: de Serres, F. J., Fouts, J. R., Berid, J. R. and Philpot, R. M. (eds),
In Vitro Metabolic Activation in Mutagenesis Testing, Elsevier, North-Holland,
pp. 85-88.
(12) Galloway, S. M., Aardema, M. J., Ishidate, M. Jr., Iven, J. L., Kirkland,
D. J., Morita, T., Mosesso, P., Sofuni, T. (1994), Report from Working Group on
in In Vitro Tests for Chromosomal Aberrations, Mutation Res., 312, pp. 241-261.
(13) Richardson, C., Williams, D. A., Allen, J. A., Amphlett, G., Chanter, D. O.
and Phillips, B. (1989), Analysis of Data from In Vitro Cytogenetic Assays, in:
Statistical Evaluation of Mutagenicity Test Data, Kirkland, D. J., (ed)
Cambridge University Press, Cambridge, pp. 141-154.
(14) Soper, K. A. and Galloway, S. M. (1994), Replicate Flasks are not Necessary
for In Vitro Chromosome Aberration Assays in CHO Cells, Mutation Res., 312, pp.
139-149.
(15) Krahn, D. F., Barsky, F. C. and McCooey, K. T. (1982), CHO/HGPRT Mutation
Assay: Evaluation of Gases and Volatile Liquids, in: Tice, R. R., Costa, D. L.,
Schaich, K. M. (eds), Genotoxic Effects of Airborne Agents, New York, Plenum,
pp. 91-103.
(16) Zamora, P. O., Benson, J. M., Li, A. P. and Brooks, A. L. (1983),
Evaluation of an Exposure System Using Cells Grown on Collagen Gels for
Detecting Highly Volatile Mutagens in the CHO/HGPRT Mutation Assay,
Environmental Mutagenesis, 5, pp. 795-801.
(17) Locke-Huhle, C. (1983), Endoreduplication in Chinese hamster cells during
alpha-radiation induced G2 arrest, Mutation Res., 119, pp. 403-413.
(18) Huang, Y., Change, C. and Trosko, J. E. (1983), Aphidicolin-induced
endoreduplication in Chinese hamster cells, Cancer Res., 43, pp.
1362-1364."
ANHANG 4B
"B.11. MUTAGENITÄT - IN-VIVO-TEST AUF CHROMOSOMENABERRATIONEN IN
SÄUGETIERKNOCHENMARKZELLEN
1. METHODE
Diese Methode entspricht der OECD TG 475, Mammalian Bone Marrow Chromosome
Aberration Test (1997).
1.1. EINLEITUNG
Der In-Vivo-Test auf Chromosomenaberrationen in Säugetierzellen dient zum
Nachweis von strukturellen Chromosomenaberrationmen, die von der Prüfsubstanz
im Knochenmark von Säugetieren, in der Regel Nagetieren, ausgelöst werden (1)
(2) (3) (4). Dabei ist zwischen strukturellen Chromosomen- und
Chromatidentypaberrationen zu unterscheiden. Eine Zunahme der Polyploidie ist
möglicherweise ein Hinweis darauf, daß ein chemischer Stoff numerische
Aberrationen hervorzurufen vermag. Bei der Mehrzahl der chemischen Mutagene sind
die Aberrationen dem Chromatidentyp zuzuordnen, doch kommen auch
Chromosomentypaberrationen vor. Chromosomenmutationen und ähnliche Vorgänge
sind die Ursache für zahlreiche humangenetische Erkrankungen. Es spricht
manches dafür, daß Chromosomenmutationen und ähnliche Vorgänge, die
Änderungen in Onkogenen und Tumorsuppressorgenen auslösen, an der Entstehung
von Krebs bei Menschen und in Versuchssystemen beteiligt sind.
Bei dieser Prüfung werden routinemäßig Nagetiere eingesetzt. Zielgewebe ist
dabei das Knochenmark, da es sich dabei um ein gefäßreiches Gewebe mit einer
Population rasch proliferierender Zellen handelt, die sich leicht isolieren und
aufarbeiten lassen. Andere Versuchtstiere und Zielgewebe sind nicht Gegenstand
dieser Methode.
Dieser Chromosomenaberrationstest ist insbesondere für die Bewertung der
mutagenen Eigenschaften von Relevanz, da er die Berücksichtigung von Faktoren
des In-vivo-Stoffwechsels, der Pharmakokinetik und der DNA-Reparaturprozesse
ermöglicht, auch wenn diese bei den einzelnen Spezies und Geweben
unterschiedlich sind. Ein In-vivo-Test ist auch für die weitere Untersuchung
einer bei In-vitro-Prüfungen festgestellten mutagenen Wirkung von Nutzen.
Wenn Anzeichen dafür bestehen, daß die Prüfsubstanz oder ein reaktiver
Metabolit das Zielgewebe nicht erreicht, ist dieser Test nicht geeignet.
Siehe auch Allgemeine Einleitung Teil B.
1.2. DEFINITIONEN
Chromatidentypaberration: strukturelle Chromosomenanomalie, gekennzeichnet durch
Bruch einzelner Chromatiden oder Bruch und Reunion zwischen Chromatiden.
Chromosomentypaberration: strukturelle Chromosomenanomalie, gekennzeichnet durch
Bruch oder Bruch und Reunion beider Chromatiden an gleicher Position.
Endoreduplikation: Prozeß, bei dem der Kern nach einer S-Phase der
DNA-Replikation keine Mitose durchläuft, sondern in eine weitere S-Phase
eintritt. Das Ergebnis sind Chromosomen mit 4, 8, 16 ... Chromatiden.
Gap: achromatische Läsion von geringerer Breite als eine Chromatide und mit
minimaler Verlagerung der Chromatide(n).
Numerische Aberration: Abweichung der Chromosomenzahl vom Normalwert, der für
die verwendeten Zellen charakteristisch ist.
Polyploidie: Vorhandensein von mehr als zwei haploiden Chromosomensätzen (n)
(z. B. 3n, 4n, usw.).
Strukturelle Aberration: Veränderung der Chromosomenstruktur, nachweisbar durch
mikroskopische Untersuchung des Metaphase-Stadiums der Zellteilung, äußert
sich in Form von Deletionen und Fragmenten, intrachromosalen oder reziproken
Translokationen.
1.3. PRINZIP DER PRÜFMETHODE
Die Tiere erhalten die Prüfsubstanz mittels einer geeigneten Expositionsform
verabreicht und werden zu einem geeigneten Zeitpunkt nach der Behandlung
getötet. Vor der Tötung werden die Tiere mit einem Spindelgift (z. B.
Colchicin oder Colcemid® behandelt. Aus den Knochenmarkzellen werden dann
Chromosomen präpariert und gefärbt, und die Metaphasezellen werden auf
Chromosomenaberrationen untersucht.
1.4. BESCHREIBUNG DER PRÜFMETHODE
1.4.1. Vorbereitungen
1.4.1.1. Versuchtstiere
Gewöhnlich werden Ratten, Mäuse und chinesische Hamster verwendet, doch kommen
auch andere geeignete Säugetierarten in Frage. Es sollten gesunde und
geschlechtsreife junge Tiere üblicher Labortierstämme zum Einsatz kommen. Zu
Beginn des Versuchs sollte die Abweichung des Körpergewichts der Tiere vom
Mittelwert so gering wie möglich sein und bei beiden Geschlechtern nicht mehr
als ± 20 % betragen.
1.4.1.2. Haltungs- und Fütterungsbedingungen
Es gelten die allgemeinen Bedingungen in der Allgemeinen Einleitung zu Teil B,
doch ist bei der Luftfeuchtigkeit ein Wert um 50-60 % anzustreben.
1.4.1.3. Vorbereitung der Tiere
Gesunde und geschlechtsreife junge Tiere werden randomisiert und den einzelnen
Kontroll- bzw. Behandlungsgrupen zugeteilt. Die Käfige sind so anzuordnen, daß
sich ihre Position möglichst wenig auswirkt. Es erfolgt eine
Einzelidentifizierung der Tiere. Die Tiere werden über einen Zeitraum von
mindestens fünf Tagen unter Laborbedingungen eingewöhnt.
1.4.1.4. Vorbereitung der Dosierung
Feste Prüfsubstanzen sollten vor der Verabreichung an die Tiere in geeigneten
Lösungsmitteln oder Vehikeln gelöst oder suspendiert und ggf. verdünnt
werden. Flüssige Prüfsubstanzen können direkt verabreicht oder zuvor
verdünnt werden. Es sind frische Zubereitungen der Prüfsubstanz zu verwenden,
es sei denn die Stabilität der Substanz bei Lagerung wird nachgewiesen.
1.4.2. Prüfbedingungen
1.4.2.1. Lösungsmittel/Vehikel
Das Lösungsmittel/Vehikel sollte bei den gewählten Dosierungen keine toxischen
Wirkungen hervorrufen und nicht im Verdacht stehen, mit der Prüfsubstanz eine
chemische Reaktion einzugehen. Werden keine allgemein bekannten
Lösungsmittel/Vehikel verwendet, so sind Daten zur Kompatibilität
beizubringen. Es ist zu empfehlen, als erste Wahl möglichst die Verwendung
eines wäßrigen Lösungsmittels/Vehikels in Erwägung zu ziehen.
1.4.2.2. Kontrollen
Für jeden Versuch und jedes Geschlecht sind gleichzeitig Positiv- und
Negativ-(Lösungsmittel/Vehikel-)Kontrollen anzulegen. Bis auf die Verabreichung
der Prüfsubstanz sind die Tiere der Kontrollgruppen ebenso zu behandeln wie die
Tiere der behandelten Gruppen.
Die Positivkontrollen sollten in vivo strukturelle Aberrationen bei
Expositionskonzentrationen hervorrufen, die voraussichtlich eine erkennbare
Zunahme gegenüber dem Hintergrund ergeben. Die Positivkontrollkonzentrationen
sollten so gewählt werden, daß die Wirkungen eindeutig sind, aber beim
Auswerten nicht sofort die Identität der kodierten Objektträger erkennen
lassen. Es ist vertretbar, daß die Positivkontrolle auf anderem Wege als die
Prüfsubstanz verabreicht wird und nur eine Probenahme erfolgt. Ggf. könnte
eine zusätzliche Positivkontrolle herangezogen werden, die der gleichen
chemischen Klasse angehört wie die zu prüfende Substanz. Es kommen
beispielsweise folgende Positivkontrollsubstanzen in Frage:
>PLATZ FÜR EINE TABELLE>
Zu jedem Zeitpunkt der Probenahme sind Tiere der Negativkontrolle einzubeziehen,
die nur ein Lösungsmittel erhalten und ansonsten ebenso wie die
Behandlungsgruppen behandelt werden, soweit nicht aus historischen Kontrolldaten
akzeptable Werte zur Variabilität der Tiere und Häufigkeit der Zellen mit
Chromosomenaberrationen vorliegen. Erfolgt bei den Negativkontrollen nur eine
einzige Probenahme, so ist dafür die erste Probenahme der günstigste
Zeitpunkt. Darüber hinaus sollten auch unbehandelte Kontrolltiere verwendet
werden, soweit nicht historische oder veröffentlichte Kontrolldaten belegen,
daß das gewählte Lösungsmittel/Vehikel keine schädlichen oder mutagenen
Wirkungen hervorruft.
1.5. VERFAHREN
1.5.1. Anzahl und Geschlecht der Tiere
Jede Behandlungs- und Kontrollgruppe muß pro Geschlecht mindestens 5
analysierbare Tiere umfassen. Wenn zum Zeitpunkt der Studie Daten aus
Untersuchungen zur gleichen Spezies und Expositionsform vorliegen, die belegen,
daß zwischen den Geschlechtern kein nennenswerter Unterschied der Toxizität
feststellbar ist, reicht die Prüfung von Tieren nur eines Geschlechts aus.
Sollte es sich beim Menschen um eine geschlechtsspezifische Exposition handeln,
z. B. bei bestimmten pharmazeutischen Wirkstoffen, ist der Versuch an Tieren des
betreffenden Geschlechts durchzuführen.
1.5.2. Behandlungsplan
Die Prüfsubstanzen sind möglichst auf einmal zu verabreichen. Die Gabe kann
aber auch in Form von zwei Teilmengen erfolgen, die am gleichen Tag im Abstand
von wenigen Stunden verabreicht werden, wenn es sich um ein großes
Materialvolumen handelt. Andere Verabreichungsschemata sollten wissenschaftlich
begründet sein.
Wenn die Testsubstanz an einem Tag verabreicht wird, sollte zu zwei
unterschiedlichen Zeitpunkten aufgearbeitet werden. Bei Nagern erfolgt die erste
Probenahme im Anschluß an die Behandlung nach Ablauf eines Zeitraums, der der
1,5fachen Dauer des normalen Zellzyklus (der in der Regel 12 bis 18 Std. dauert)
entspricht. Da die für die Aufnahme und Metabolisierung der Prüfsubstanz sowie
für die Wirkung auf die Zellzykluskinetik benötigte Zeit den optimalen
Zeitpunkt für die Feststellung von Chromosomenaberrationen beeinflussen kann,
wird empfohlen, 24 Stunden nach der ersten Aufarbeitung eine weitere
Aufarbeitung vorzunehmen. Werden Verabreichungsschemata gewählt, die über
einen Tag hinausgehen, sollte die Probenahme im Anschluß an die letzte
Behandlung nach Ablauf eines Zeitraums erfolgen, der der 1,5fachen Dauer des
normalen Zellzyklus entspricht.
Vor der Tötung wird den Tieren intraperitoneal eine geeignete Dosis eines
Spindelgiftes (z. B. Colcemid® oder Colchicin) verabreicht. Die Tiere werden
dann zu einem geeigneten Zeitpunkt aufgearbeitet. Bei Mäusen beträgt der
Zeitabstand ca. 3 bis 5 Stunden, beim chinesischen Hamster ca. 4 bis 5 Stunden.
Aus dem Knochenmark werden Zellen gewonnen und auf Chromosomenaberrationen
untersucht.
1.5.3. Dosierungen
Wird eine Studie zur Dosisfindung durchgeführt, weil keine geeigneten Daten
verfügbar sind, so sollte sie im gleichen Labor unter Verwendung der gleichen
Spezies, des gleichen Stammes und Geschlechts und der gleichen Behandlungsform
wie im Hauptversuch erfolgen (5). Liegt Toxizität vor, so sind zum ersten
Zeitpunkt der Aufarbeitung drei Dosisstufen zu verwenden. Die Dosisstufen
sollten den Bereich vom Höchstwert bis zu geringer oder nicht vorhandener
Toxizität umfassen. Bei der späteren Aufarbeitung muß nur die Höchstdosis
verwendet werden. Unter der Höchstdosis ist jene Dosis zu verstehen, die so
deutliche Toxizitätszeichen hervorruft, daß höhere Dosisstufen bei gleichem
Verabreichungsschema voraussichtlich zum Tode führen. Substanzen mit
spezifischen biologischen Aktivitäten bei geringen nichttoxischen Dosen (wie
Hormone und Mitogene) entsprechen möglicherweise nicht den Dosierungskriterien
und sollten anhand einer Einzelfallprüfung bewertet werden. Die Höchstdosis
kann auch als jene Dosis definiert werden, die bestimte Anzeichen von Toxizität
im Knochenmark hervorruft (z. B. eine Reduzierung des Mitoseindex um mehr als 50
%).
1.5.4. Limit-Test
Verursacht die Prüfung bei einer Dosis von mindestens 2000 mg/kg Körpergewicht
bei Einmalgabe oder Gabe von zwei Teilmengen am gleichen Tag keine
feststellbaren toxischen Wirkungen und ist aufgrund der Daten strukturverwandter
Substanzen keine Gentoxizität zu erwarten, kann auf eine vollständige Studie
mit drei Dosisstufen verzichtet werden. Bei Studien von längerer Dauer beträgt
die Limit-Dosis 2000 mg/kg Körpergewicht/Tag bei einer Behandlungsdauer von bis
zu 14 Tagen und 1000 mg/kg Körpergewicht/Tag bei einer Behandlungsdauer von
mehr als 14 Tagen. Die voraussichtlichen Expositionswirkungen beim Menschen
können aber beim Limit-Test eine höhere Dosis angezeigt erscheinen lassen.
1.5.5. Verabreichung
Die Prüfsubstanz wird in der Regel mittels Magen- oder Schlundsonde bzw. durch
intraperitoneale Injektion verabreicht. Auch andere Expositionsformen können
bei entsprechender Begründung vertretbar sein. Das maximale
Flüssigkeitsvolumen, das jeweils durch Sonde oder Injektion verabreicht werden
kann, hängt von der Größe des Versuchstieres ab. Das Volumen sollte 2 ml/100
g Körpergewicht nicht übersteigen. Die Verwendung eines höheren Volumens ist
zu begründen. Abgesehen von reizenden oder ätzenden Stoffen, die in der Regel
bei höheren Konzentrationen eine verstärkte Wirkung hervorrufen, ist die
Variabilität des Prüfvolumens dadurch auf ein Minimum zu reduzieren, daß eine
Konzentration gewählt wird, die auf allen Dosisstufen ein konstantes Volumen
gewährleistet.
1.5.6. Chromosomenpräparation
Unmittelbar nach der Tötung wird das Knochenmark gewonnen, mit hypotoner
Lösung behandelt und fixiert. Die Zellen werden dann auf Objektträger
aufgetropft und gefärbt.
1.5.7. Analyse
Bei allen behandelten Tieren (einschließlich der Positivkontrollen) und
unbehandelten Tieren der Negativkontrollgruppe ist der Mitoseindex als
Gradmesser der Zytotoxizität in mindestens 1000 Zellen pro Tier zu bestimmen.
Bei jedem Tier sind mindestens 100 Zellen zu analysieren. Eine Reduzierung
dieser Zahl ist möglich, wenn eine hohe Zahl von Aberrationen beobachtet wird.
Alle Objektträger, auch die für die Positiv- und Negativkontrollen, sind vor
der mikroskopischen Untersuchung von unabhängiger Seite zu kodieren. Da es bei
der Fixierung häufig zum Bruch eines Teils der Metaphasezellen unter Verlust
von Chromosomen kommt, sollten die ausgewerteten Zellen daher eine Zentromerzahl
enthalten, die der Zahl 2n ± 2 entspricht.
2. DATEN
2.1. AUFBEREITUNG DER ERGEBNISSE
Die Daten für die einzelnen Tiere sind in tabellarischer Form darzustellen.
Versuchseinheit ist das Tier. Für jedes Tier sind die Anzahl der bewerteten
Zellen, die Zahl der Aberrationen pro Zelle und der Anteil der Zellen mit
strukturellen Chromosomenaberrationen anzugeben. Für die Versuchs- und
Kontrollgruppen sind die unterschiedlichen Typen struktureller
Chromsomenaberrationen mit Anzahl und Häufigkeit aufzuführen. Gaps werden
getrennt erfaßt und angegeben, aber in der Regel nicht bei der
Gesamthäufigkeit der Aberrationen berücksichtigt. Gibt es keine Anhaltspunkte
für unterschiedliche Reaktionen der Geschlechter, so können die Daten für
beide Geschlechter zur statistischen Analyse zusammengefaßt werden.
2.2. BEWERTUNG UND INTERPRETATION DER ERGEBNISSE
Es gibt mehrere Kriterien für die Bestimmung eines positiven Ergebnisses, wie
z. B. eine dosisbezogene Zunahme der Anzahl der Zellen mit
Chromosomenaberrationen oder eine eindeutige Zunahme der Anzahl der Zellen mit
Aberrationen in einer bestimmten Dosisgruppe zu einem bestimmten Zeitpunkt der
Probenahme. Zunächst sollte die biologische Relevanz der Ergebnisse untersucht
werden. Als Hilfsmittel bei der Bewertung der Versuchsergebnisse können
statistische Methoden dienen (6). Die statistische Signifikanz sollte aber nicht
der einzige bestimmende Faktor für eine positive Reaktion sein. Nicht
eindeutige Ergebnisse sollten durch weitere Prüfungen abgeklärt werden,
möglichst unter Abänderung der Versuchsbedingungen.
Eine zahlenmäßige Zunahme der Polyploidie deutet möglicherweise darauf hin,
daß die Prüfsubstanz numerische Chromosomenaberrationen hervorzurufen vermag.
Eine zahlenmäßige Zunahme der Endoreduplikation ist möglicherweise ein
Anzeichen dafür, daß die Prüfsubstanz die Zellzyklusprogression zu hemmen
vermag (7) (8).
Eine Prüfsubstanz, bei denen die Ergebnisse nicht den obengenannten Kriterien
entsprechen, gilt in diesem System als nichtmutagen.
Auch wenn die meisten Versuche eindeutig positive oder negative Ergebnisse
liefern, erlaubt der Datensatz in seltenen Fällen keine definitive Aussage
über die Aktivität der Prüfsubstanz. Es kommt vor, daß sich die Ergebnisse
unabhängig davon, wie oft der Versuch wiederholt wird, weiterhin als nicht
eindeutig oder als fragwürdig erweisen.
Positive Befunde des In-vivo-Chromosomenaberrationstests deuten darauf hin, daß
die Prüfsubstanz im Knochenmark der untersuchten Spezies Chromosenaberrationen
hervorruft. Negative Befunde sind ein Anzeichen dafür, daß die Prüfsubstanz
unter diesen Versuchsbedingungen keine Chromosomenaberrationen im Knochenmark
der untersuchten Spezies hervorruft.
Zu erörtern ist die Wahrscheinlichkeit, daß die Prüfsubstanz oder ihre
Metaboliten in den allgemeinen Blutkreislauf bzw. in das spezifische Zielgewebe
gelangen (z. B. systemische Toxizität).
3. ABSCHLUSSBERICHT
PRÜFBERICHT
Der Prüfbericht muß die folgenden Angaben enthalten:
Lösungsmittel/Vehikel:
- Begründung für die Wahl des Vehikels;
- Löslichkeit und Stabilität der Prüfsubstanz im Lösungsmittel/Vehikel,
falls bekannt;
Versuchstiere:
- Spezies/Stamm;
- Anzahl, Alter und Geschlecht der Tiere;
- Herkunft, Haltungsbedingungen, Futter usw.;
- Gewicht der einzelnen Tiere bei Prüfungsbeginn, einschließlich Bereich des
Körpergewichts, Mittelwert und Standardabweichung für jede Gruppe;
Prüfbedingungen:
- Positiv- und Negativ-(Vehikel-/Lösungsmittel-)Kontrollen;
- Daten aus einer ggf. durchgeführten Dosisfindungsstudie;
- Begründung der gewählten Dosisstufen;
- Angaben zur Zubereitung der Prüfsubstanz;
- Angaben zur Verabreichung der Prüfsubstanz;
- Begründung für den Verabreichungsweg;
- ggf. Methoden zur Überprüfung, ob die Prüfsubstanz in den allgemeinen
Kreislauf oder in das Zielgewebe gelangt;
- ggf. Angaben zur Umrechnung der Konzentration der Prüfsubstanz im
Futter/Wasser (ppm) in die entsprechende Dosis (mg/kg Körpergewicht/Tag);
- Angaben über Futter- und Wasserqualität;
- nähere Angaben zum Behandlungs- und Stichprobenentnahmeplan;
- Methoden zur Bestimmung der Toxizität;
- Bezeichnung des Spindelgifts, Konzentration und Behandlungsdauer;
- Methoden zur Präparation des Objektträgers;
- Kriterien zur Bewertung von Aberrationen;
- Anzahl der analysierten Zellen pro Tier;
- Kriterien zur Einstufung der Studien als positiv, negativ oder nicht
eindeutig.
Ergebnisse:
- Toxizitätszeichen;
- Mitoseindex;
- Typ und Anzahl der Aberrationen, für jedes Tier gesondert anzugeben;
- Gesamtzahl der Aberrationen pro Gruppe mit Mittelwerten und
Standardabweichungen;
- Anzahl der Zellen mit Aberrationen pro Gruppe mit Mittelwerten und
Standardabweichungen;
- ggf. beobachtete Veränderungen der Ploidie;
- nach Möglichkeit Dosis-Wirkungs-Verhältnis;
- ggf. statistische Analysen;
- Daten zu gleichzeitigen Negativkontrollen;
- Daten zu historischen Negativkontrollen mit Bereichen, Mittelwerten und
Standardabweichungen;
- Daten zu gleichzeitigen Positivkontrollen.
Diskussion der Ergebnisse.
Schlußfolgerungen.
4. LITERATURHINWEISE
(1) Adler, I. D. (1984), Cytogenetic Tests in Mammals, in: Mutagenicity Testing:
a Practical Approach, S. Venitt and J. M. Parry (eds.). IRL Press, Oxford,
Washington D. C., 275-306.
(2) Preston, R. J., Dean, B. J., Galloway, S., Holden, H., McFee, A. F. and
Shelby, M. (1987), Mammalian In Vivo Cytogenetic Assays: Analysis of Chromosome
Aberrations in Bone Marrow Cells, Mutation Res., 189, 157-165.
(3) Richold, M., Chandly, A., Ashby, J., Gatehouse D. G., Bootman, J. and
Henderson, L. (1990), In Vivo Cytogenetic Assays, in: D. J. Kirkland, (ed.),
Basic Mutagenicity Tests, UKEMS Recommended Procedures. UKEMS Sub-Committee on
Guidelines for Mutagenicity Testing Report. Part I revised, Cambridge University
Press, Cambridge, New Cork, Port Chester, Melbourne, Sydney, pp. 115-141.
(4) Tice, R. R. Hayashi, M., MacGregor, J. T., Anderson, D., Blakey, D. H.,
Holden, H. E., Kirch-Volders, M., Oleson Jr., F. B., Paccierotti, F., Preston R.
J., Romagna F., Shimada, H., Sutou, S. and Vannier, B. (1994), Report from the
Working Group on the In Vivo Mammalian Bone Marrow Chromosomal Aberration Test,
Mutation Res., 312, pp. 305-312.
(5) Fielder, R. J., Alleen, J. A., Boobis, A. R., Botham, P. A., Doe, J.,
Esdaile, D. J., Gatehouse, D. G., Hodson-Walker, G., Morton, D. B., Kirkland, D.
J. and Richold, M. (1992), Report of British Toxicology Society/UK,
Environmental Mutagen Society Working Group: Dose setting in In Vivo
Mutagenicity Assays, Mutagenesis, 7, pp. 313-319.
(6) Lovell, D. P., Anderson, D., Albanese, R., Amphlett, G. E., Clare, G.,
Ferguson, R., Richold, M., Papworth, D. G. and Savage, J. R. K. (1989),
Statistical Analysis of In Vivo Cytogenetic Assays, in: UKEMS Sub-Committee on
Guidelines for Mutagenicity Testing. Report Part III. Statistical Evaluation of
Mutagenicity Test Data, D. J. Kirkland, (ed.) Cambridge University Press,
Cambridge, pp. 184-232.
(7) Locke-Huhle, C. (1983), Endoreduplication in Chinese hamster cells during
alpha-radiation-induced G2 arrest, Mutation Res. 119, pp. 403-413.
(8) Huang, Y., Change, C. and Trosko, J. E. (1983), Aphidicolin-induced
endoreduplication in Chinese hamster cells, Cancer Res., 43, pp.
1363-1364."
ANHANG 4C
"B.12. MUTAGENITÄT - IN-VIVO-ERYTHROZYTEN-MIKROKERNTEST BEI SÄUGERN
1. METHODE
Die Methode entspricht der OECD TG 474, Mammalian Erythrocyte Micronucleus Test
(1997).
1.1. EINLEITUNG
Der In-vivo-Mikrokerntest bei Säugern dient zum Nachweis einer von der
Prüfsubstanz in den Chromosomen oder im mitotischen Apparat von Erythroblasten
hervorgerufenen Schädigung durch Analyse der Erythrozyten aus dem Knochenmark
und/oder dem peripheren Blut von Tieren, in der Regel Nagern.
Zweck des Mikrokerntests ist der Nachweis von Substanzen, die zytogenetische
Schäden hervorrufen, durch die es zur Bildung von Mikrokernen mit
zurückgebliebenen Chromosomenfragmenten oder ganzen Chromosomen kommt.
Wenn sich ein Knochenmarkerythroblast zu einem polychromatischen Erythrozyten
entwickelt, wird der Hauptkern ausgestoßen. Dabei kann aber ein möglicherweise
entstandener Mikrokern im ansonsten entkernten Zytoplasma verbleiben. Die
Sichtbarmachung der Mikrokerne wird in diesen Zellen dadurch erleichtert, daß
sie keinen Hauptkern aufweisen. Eine Zunahme der Häufigkeit von
polychromatischen mikrokernhaltigen Erythrozyten in behandelten Tieren deutet
auf die Verursachung einer Chromosomenschädigung hin.
Routinemäßig wird bei diesem Test das Knochenmark von Nagern verwendet, da in
diesem Gewebe polychromatische Erythrozyten erzeugt werden. Zur Bestimmung von
nicht ausgereiften (polychromatischen) mikrokernhaltigen Erythrozyten im
peripheren Blut kann aber auch jede Spezies herangezogen werden, bei der
erwiesenermaßen die Milz keine mikrokernhaltigen Erythrozyten abzubauen vermag
oder eine ausreichende Sensibilität für den Nachweis von Agenzien, die
strukturelle oder numerische Chromosomenaberrationen verursachen, gegeben ist.
Mikrokerne lassen sich mit Hilfe einer Reihe von Kriterien differenzieren. Dazu
zählen die Feststellung des Vorhandenseins oder Fehlens einer Kinetochor- bzw.
Zentromer-DNA in den Mikrokernen. Hauptendpunkt ist die Häufigkeit der nicht
ausgereiften (polychromatischen) mikrokernhaltigen Erythrozyten. Werden die
Tiere kontinuierlich über einen Zeitraum von 4 Wochen oder länger behandelt,
kommt aber auch der Anteil der Mikrokerne enthaltenden ausgereiften
(normochromatischen) Erythrozyten an einer bestimmten Zahl ausgereifter
Erythrozyten im peripheren Blut als Endpunkt des Tests in Betracht.
Der In-vivo-Mikrokerntest bei Säugetieren ist für die Bewertung des mutagenen
Risikos von besonderer Bedeutung, da er die Berücksichtigung von Faktoren des
In-vivo-Stoffwechsels, der Pharmakokinetik und der DNA-Reparaturprozesse
ermöglicht, auch wenn diese bei den einzelnen Spezies, Gewebearten und
genetischen Endpunkten unterschiedlich sind. Ein In-vivo-Versuch ist auch für
weitere Untersuchungen der mittels In-vitro-System festgestellten mutagenen
Wirkungen von Nutzen.
Gibt es Anzeichen dafür, daß die Prüfsubstanz oder ein reaktiver Metabolit
das Zielgewebe nicht erreicht, ist dieser Test nicht geeignet.
Siehe auch Allgemeine Einleitung Teil B.
1.2. DEFINITIONEN
Zentromer (Kinetochor): Region(en) eines Chromosoms, an die während der
Zellteilung die Spindelfasern anhaften, wodurch die ordnungsgemäße
Beförderung der Tochterchromosomen zu den Polen der Tochterzellen ermöglicht
wird.
Mikrokerne: kleine Kerne zusätzlich zu den Hauptkernen der Zellen und von
diesen getrennt, die während der Telophase der Mitose (Meiose) durch
zurückgebliebene Chromosomenteile oder ganze Chromosomen gebildet werden.
Normochromatischer Erythrozyt: reifer Erythrozyt, der keine Ribosomen aufweist
und sich von unreifen polychromatischen Erythrozyten mit Hilfe
ribosomenselektiver Farbstoffe unterscheiden läßt.
Polychromatischer Erythrozyt: unreifer Erythrozyt, der sich in seiner
Zwischenstufe der Entwicklung befindet und noch Ribosomen enthält, so daß er
sich mit Hilfe ribosomenselektiver Farbstoffe von reifen normochromatischen
Erythrozyten unterscheiden läßt.
1.3. PRINZIP DER PRÜFMETHODE
Die Prüfsubstanz wird den Tieren über einen geeigneten Applikationsweg
verabreicht. Bei Verwendung von Knochenmark werden sie zu einem geeigneten
Zeitpunkt nach der Behandlung getötet. Das Knochenmark wird entnommen,
präpariert und gefärbt (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7). Findet peripheres Blut
Verwendung, so wird es zu geeigneten Zeitpunkten nach der Behandlung entnommen,
und es werden Ausstrichpäparate hergestellt und gefärbt (4) (8) (9) (10). Bei
Versuchen mit peripherem Blut sollte zwischen der letzten Exposition und der
Zellgewinnung möglichst wenig Zeit vergehen. Die Präparate werden auf das
Vorhandensein von Mikrokernen untersucht.
1.4. BESCHREIBUNG DER PRÜFMETHODE
1.4.1. Vorbereitungen
1.4.1.1. Versuchstiere
Bei Verwendung von Knochenmark ist der Einsatz von Mäusen oder Ratten zu
empfehlen, doch kommt jede geeignete Säugerspezies in Betracht. Wird peripheres
Blut verwendet, so empfiehlt sich der Einsatz von Mäusen. Es kommt aber auch
jede andere geeignete Säugerspezies in Frage, wenn es sich um eine Spezies
handelt, bei der erwiesenermaßen die Milz keine mikrokernhaltigen Erythrozyten
abbaut oder eine ausreichende Empfindlichkeit für den Nachweis von Agenzien,
die strukturelle oder numerische Chromosomenaberrationen verursachen, gegeben
ist. Es sollten junge gesunde Tiere üblicher Labortierstämme zum Einsatz
kommen. Zu Beginn des Versuchs sollte die Abweichung des Körpergewichts der
Tiere vom Mittelwert möglichst gering sein und bei beiden Geschlechtern nicht
mehr als ± 20 % betragen.
1.4.1.2. Haltungs- und Fütterungsbedingungen
Es gelten die allgemeinen Bedingungen in der Allgemeinen Einleitung zu Teil B,
doch ist bei der Luftfeuchtigkeit ein Wert von 50-60 % anzustreben.
1.4.1.3. Vorbereitung der Tiere
Gesunde und geschlechtsreife junge Tiere werden randomisiert und den einzelnen
Kontroll- bzw. Behandlungsgruppen zugeteilt. Es erfolgt eine
Einzelidentifizierung der Tiere. Die Tiere werden über einen Zeitraum von
mindestens fünf Tagen unter Laborbedingungen eingewöhnt. Die Käfige sind so
anzuordnen, daß sich ihre Position möglichst wenig auswirkt.
1.4.1.4. Vorbereitung der Dosierung
Feste Prüfsubstanzen sollten vor der Verabreichung an die Tiere in geeigneten
Lösungsmitteln oder Vehikeln gelöst oder suspendiert und ggf. verdünnt
werden. Flüssige Prüfsubstanzen können direkt verabreicht oder zuvor
verdünnt werden. Es sind frische Zubereitungen der Prüfsubstanz zu verwenden,
es sei denn, die Stabilität der Substanz bei Lagerung wird nachgewiesen.
1.4.2. Prüfbedingungen
1.4.2.1. Lösungsmittel/Vehikel
Das Lösungsmittel/Vehikel sollte bei den gewählten Dosierungen keine toxischen
Wirkungen hervorrufen und nicht in Verdacht stehen, mit der Prüfsubstanz eine
chemische Reaktion einzugehen. Werden keine allgemein bekannten
Lösungsmittel/Vehikel verwendet, so sind Referenzdaten zur Kompatibilität
beizubringen. Es ist zu empfehlen, als erste Wahl möglichst die Verwendung
eines wäßrigen Lösungsmittels/Vehikels in Erwägung zu ziehen.
1.4.2.2. Kontrollen
Bei jedem Versuch sind gleichzeitig Positiv- und Negativkontrollen für jedes
Geschlecht anzulegen. Bis auf die Verabreichung der Prüfsubstanz sind die Tiere
der Kontrollgruppen ebenso zu behandeln wie die Tiere der Behandlungsgruppen.
Die Positivkontrollen sollten in vivo Mikrokerne bei Expositionskonzentrationen
hervorrufen, die voraussichtlich eine erkennbare Zunahme gegenüber dem
Hintergrund ergeben. Die Positivkontrollkonzentrationen sollten so gewählt
werden, daß die Wirkungen eindeutig sind, aber beim Auswerten nicht sofort die
Identität der kodierten Objektträger erkennen lassen. Es ist vertretbar, daß
die Positivkontrolle auf anderem Wege als die Prüfsubstanz verabreicht wird und
nur eine Aufarbeitung erfolgt. Gegebenenfalls könnte eine zusätzliche
Positivkontrolle herangezogen werden, die der gleichen chemischen Klasse
angehört wie die zu prüfende Substanz. Es kommen beispielsweise folgende
Positivkontrollsubstanzen in Frage:
>PLATZ FÜR EINE TABELLE>
Zu jedem Zeitpunkt der Probenahme sind Tiere der Negativkontrolle einzubeziehen,
die nur ein Lösungsmittel oder Vehikel erhalten und ansonsten ebenso wie die
Behandlungsgruppen behandelt werden, soweit nicht aus historischen Kontrolldaten
akzeptable Werte zur Variabilität der Tiere und Häufigkeit der Zellen mit
Mikrokernen vorliegen. Erfolgt bei den Negativkontrollen nur eine einzige
Aufarbeitung, so ist dafür die erste Aufarbeitung der günstigste Zeitpunkt.
Darüber hinaus sollten auch unbehandelte Kontrolltiere verwendet werden, soweit
nicht historische oder veröffentlichte Kontrolldaten belegen, daß das
gewählte Lösungsmittel/Vehikel keine schädlichen oder mutagenen Wirkungen
hervorruft.
Bei Verwendung von peripherem Blut ist als gleichzeitige Negativkontrolle
möglicherweise auch eine vor der Behandlung entnommene Probe vertretbar, jedoch
nur bei Kurzzeitstudien an peripherem Blut (z. B. 1 bis 3 Gaben) und unter der
Voraussetzung, daß sich die gewonnenen Daten in dem Bereich bewegen, den die
historische Kontrolle erwarten läßt.
1.5. VERFAHREN
1.5.1. Anzahl und Geschlecht der Tiere
Jede Behandlungs- und Kontrollgruppe muß pro Geschlecht mindestens 5
analysierbare Tiere umfassen (11). Wenn zum Zeitpunkt der Studie Daten aus
Untersuchungen zur gleichen Spezies und Expositionsform vorliegen, die belegen,
daß zwischen den Geschlechtern kein nennenswerter Unterschied der Toxizität
feststellbar ist, reicht die Prüfung von Tieren nur eines Geschlechts aus.
Sollte es sich beim Menschen um eine geschlechtsspezifische Exposition handeln,
z. B. bei bestimmten pharmazeutischen Wirkstoffen, ist der Versuch an Tieren des
betreffenden Geschlechts durchzuführen.
1.5.2. Behandlungsplan
Es läßt sich kein Standard-Behandlungsplan (d. h. 1, 2 oder mehr Gaben im
Abstand von 24 Stunden) empfehlen. Die bei längerer Verabreichung entnommenen
Stichproben sind akzeptabel, solange für diese Studie ein positives Ergebnis
nachgewiesen wurde bzw. solange bei einer negativen Studie Toxizität
nachgewiesen oder die Limit-Testdosis verwendet wurde und die Verabreichung bis
zum Zeitpunkt der Probenahme erfolgt. Die Gabe kann aber auch in Form von zwei
Teilmengen erfolgen, die am gleichen Tag im Abstand von wenigen Stunden
verabreicht werden, wenn es sich um ein großes Materialvolumen handelt.
Die Prüfung kann auf zweierlei Weise durchgeführt werden:
a) Die Tiere erhalten die Prüfsubstanz einmal. Knochenmark wird mindestens
zweimal aufgearbeitet, wobei die erste Aufarbeitung frühestens 24 Stunden nach
Applikation und die letzte spätestens 48 Stunden nach Applikation erfolgen
muß. Zwischen den Aufarbeitungsweiten müssen angemessene Abstände sein. Wird
eine Probe bereits früher als 24 Stunden nach der Behandlung entnommen, so ist
dies zu begründen. Bei Verwendung peripheren Bluts werden mindestens zweimal
Proben entnommen, wobei die erste Probenahme frühestens 36 Stunden nach der
Behandlung und die letzte spätestens 72 Stunden nach der Behandlung zu erfolgen
hat und nach der ersten Probenahme entsprechende Abstände einzuhalten sind.
Wird bei einer Probenahme eine positive Reaktion verzeichnet, so ist die
Entnahme weiterer Proben nicht erforderlich.
b) Bei zwei oder mehr Gaben pro Tag (d. h. zwei oder mehr Gaben im Abstand von
24 Stunden) sind die Proben bei der Verwendung von Knochenmark einmal zwischen
18 und 24 Stunden nach der letzten Gabe und bei Verwendung von peripherem Blut
einmal zwischen 36 und 48 Stunden nach der letzten Gabe zu entnehmen (12).
Bei Bedarf können zu anderen Zeitpunkten weitere Probenahmen erfolgen.
1.5.3. Dosierungen
Wird eine Studie zur Dosisfindung durchgeführt, weil keine geeigneten Daten
verfügbar sind, so sollte sie im gleichen Labor unter Verwendung der gleichen
Spezies, des gleichen Stammes und Geschlechts und der gleichen Behandlungsform
wie im Hauptversuch erfolgen (13). Liegt Toxizität vor, so sind zum ersten
Zeitpunkt der Probenahme drei Dosisstufen zu verwenden. Die Dosisstufen sollten
den Bereich vom Höchstwert bis zu geringer oder nicht vorhandener Toxizität
umfassen. Bei der späteren Probenahme muß nur die Höchstdosis verwendet
werden. Unter der Höchstdosis ist jene Dosis zu verstehen, die so deutliche
Toxizitätszeichen hervorruft, daß höhere Dosisstufen bei gleichem
Verabreichungsschema voraussichtlich zum Tode führen. Substanzen mit
spezifischen biologischen Aktivitäten bei geringen nichttoxischen Dosen (wie
Hormone und Mitogene) entsprechen möglicherweise nicht den Dosierungskriterien
und sollten anhand einer Einzelfallprüfung bewertet werden. Die Höchstdosis
kann auch als jene Dosis definiert werden, die bestimmte Anzeichen von
Toxizität im Knochenmark hervorruft (z. B. eine Reduzierung des Anteils
unreifer Erythrozyten an der Gesamtzahl der Erythrozyten im Knochenmark oder
peripheren Blut).
1.5.4. Limit-Test
Verursacht die Prüfung einer Dosis von mindestens 2000 mg/kg Körpergewicht bei
Einmalgabe oder Gabe von zwei Teilmengen am gleichen Tag keine feststellbaren
toxischen Wirkungen und ist eine Gentoxizität angesichts von Daten für
strukturverwandte Substanzen nicht zu erwarten, kann auf eine vollständige
Studie mit drei Dosisstufen verzichtet werden. Bei Studien von längerer Dauer
beträgt die Limit-Dosis 2000 mg/kg Körpergewicht/Tag bei einer
Behandlungsdauer von bis zu 14 Tagen und 1000 mg/kg Körpergewicht/Tag bei einer
Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen. Die voraussichtlichen
Expositionswirkungen beim Menschen können aber beim Limit-Test eine höhere
Dosis angezeigt erscheinen lassen.
1.5.5. Verabreichung
Die Prüfsubstanz wird in der Regel mittels Magen- oder Schlundsonde bzw. durch
intraperitoneale Injektion verabreicht. Auch andere Expositionsformen können
bei entsprechender Begründung vertretbar sein. Das maximale
Flüssigkeitsvolumen, das jeweils durch Sonde oder Injektion verabreicht werden
kann, hängt von der Größe des Versuchstieres ab. Das Volumen sollte 2 ml/100
g Körpergewicht nicht übersteigen. Die Verwendung eines höheren Volumens ist
zu begründen. Abgesehen von reizenden oder ätzenden Stoffen, die in der Regel
bei höheren Konzentrationen eine verstärkte Wirkung hervorrufen, ist die
Variabilität des Prüfvolumens dadurch auf ein Minimum zu reduzieren, daß eine
Konzentration gewählt wird, die auf allen Dosisstufen ein konstantes Volumen
gewährleistet.
1.5.6. Knochenmark-/Blutpräparation
Die Knochenmarkzellen werden in der Regel unmittelbar nach der Tötung aus den
Oberschenkel- oder Schienbeinknochen gewonnen. Dabei werden die Zellen
gewöhnlich aus den Oberschenkel- oder Schienbeinknochen entnommen und unter
Verwendung erprobter Methoden präpariert und gefärbt. Das periphere Blut wird
aus der Schwanzvene oder einem anderen geeigneten Blutgefäß entnommen. Die
Blutzellen werden sofort supravital gefärbt (8) (9) (10), oder es werden
Ausstrichpäparate hergestellt und dann gefärbt. Durch Verwendung eines
DNA-spezifischen Farbstoffs (z. B. Acridin Orange (14) oder Hoechst 33258 plus
pyronin-Y (15)) lassen sich bestimmte Artefakte vermeiden, die bei Verwendung
eines nicht DNA-spezifischen Farbstoffs auftreten. Trotz dieses Vorteils ist
aber die Verwendung herkömmlicher Farbstoffe (z. B. Giemsa) nicht
ausgeschlossen. Zusätzliche Systeme (z. B. Cellulosesäulen zur Entfernung
kernhaltiger Zellen (16)) können ebenfalls verwendet werden, falls sich diese
Systeme nachweislich bei der Mikrokernpräparation im Labor bewährt haben.
1.5.7. Analyse
Der Anteil unreifer Erythrozyten an der Gesamtzahl (unreife + reife
Erythrozyten) wird für jedes Tier bestimmt, indem bei Verwendung von
Knochenmark mindestens 200 Erythrozyten und bei Verwendung von peripherem Blut
mindestens 1000 Erythrozyten gezählt werden (17). Alle Objektträger, auch die
für Positiv- und Negativkontrollen, sind vor der mikroskopischen Analyse von
unabhängiger Seite zu kodieren. Je Tier werden mindestens 2000 unreife
Erythrozyten auf das Vorhandensein von unreifen mikrokernhaltigen Erythrozyten
untersucht. Zusätzlichen Aufschluß kann die Untersuchung reifer Erythrozyten
auf Mikrokerne geben. Bei der Analyse der Objektträger sollte der Anteil der
unreifen Erythrozyten nicht weniger als 20 % des Kontrollwertes betragen. Werden
die Tiere kontinuierlich über einen Zeitraum von 4 Wochen oder länger
behandelt, können auch mindestens 2000 reife Erythrozyten pro Tier auf das
Vorhandensein von Mikrokernen untersucht werden. Automatisierte Analysesysteme
(Bildanalyse und Zellsuspensions-Durchflußzytometrie) stellen bei
entsprechender Begründung und Validierung vertretbare Alternativen zur
manuellen Auswertung dar.
2. DATEN
2.1. AUFBEREITUNG DER ERGEBNISSE
Die Daten für die einzelnen Tiere sind in tabellarischer Form darzustellen.
Versuchseinheit ist das Tier. Für jedes Tier gesondert sind die Anzahl der
bewerteten unreifen Erythrozyten, die Anzahl der unreifen mikrokernhaltigen
Erythrozyten und der Anteil der unreifen Erythrozyten an der
Gesamterythrozytenzahl anzugeben. Werden die Tiere kontinuierlich über einen
Zeitraum von 4 Wochen oder länger behandelt, sollten auch die Daten über die
reifen Erythrozyten angegeben werden, wenn sie erfaßt wurden. Für jedes Tier
wird der Anteil der unreifen Erythrozyten an der Gesamterythrozytenzahl und ggf.
der Anteil der mikrokernhaltigen Erythrozyten angegeben. Gibt es keine
Anhaltspunkte für unterschiedliche Reaktionen der Geschlechter, so können die
Daten für beide Geschlechter zur statistischen Analyse zusammengefaßt werden.
2.2. BEWERTUNG UND INTERPRETATION DER ERGEBNISSE
Es gibt mehrere Kriterien für die Bestimmung eines positiven Ergebnisses, wie
z. B. eine dosisbezogene Zunahme der Anzahl von Mikrokernzellen oder eine
deutliche Zunahme der Anzahl von Mikrokernzellen in einer bestimmten Dosisgruppe
zu einem bestimmten Zeitpunkt der Probenahme. Zunächst sollte die biologische
Relevanz der Ergebnisse untersucht werden. Als Hilfsmittel bei der Bewertung der
Versuchsergebnisse können statistische Methoden dienen (18) (19). Die
statistische Signifikanz sollte aber nicht der einzige bestimmende Faktor für
eine positive Reaktion sein. Nicht eindeutige Ergebnisse sollten durch weitere
Prüfungen abgeklärt werden, möglichst unter Abänderung der
Versuchsbedingungen.
Eine Prüfsubstanz, bei der die Ergebnisse nicht den obengenannten Kriterien
entsprechen, gilt bei diesem Test als nichtmutagen.
Auch wenn die meisten Versuche eindeutig positive oder negative Ergebnisse
liefern, erlaubt der Datensatz in seltenen Fällen keine definitive Aussage
über die Aktivität der Prüfsubstanz. Es kommt vor, daß sich die Ergebnisse
unabhängig davon, wie oft der Versuch wiederholt wird, weiterhin als nicht
eindeutig oder als fragwürdig erweisen.
Positive Ergebnisse des Mikrokerntests deuten darauf hin, daß die Prüfsubstanz
Mikrokerne verursacht, die infolge einer Chromosomenschädigung oder einer
Schädigung des mitotischen Apparats in den Erythroblasten der geprüften
Spezies entstehen. Negative Befunde sind ein Anzeichen dafür, daß die
Prüfsubstanz unter diesen Versuchsbedingungen in den unreifen Erythrozyten der
geprüften Spezies keine Mikrokerne verursacht.
Zu erörtern ist die Wahrscheinlichkeit, daß die Prüfsubstanz oder ihre
Metaboliten in den allgemeinen Blutkreislauf oder in das spezifische Zielgewebe
gelangen (z. B. systemische Toxizität).
3. ABSCHLUSSBERICHT
PRÜFBERICHT
Der Prüfbericht muß die folgenden Angaben enthalten:
Lösungsmittel/Vehikel
- Begründung für die Wahl des Vehikels;
- Löslichkeit und Stabilität der Prüfsubstanz im Lösungsmittel/Vehikel,
falls bekannt;
Versuchstiere:
- Spezies/Stamm;
- Anzahl, Alter und Geschlecht der Tiere;
- Herkunft, Haltungsbedingungen, Futter usw.;
- Gewicht der einzelnen Tiere bei Prüfungsbeginn, einschließlich Bereich des
Körpergewichts, Mittelwert und Standardabweichung für jede Gruppe;
Prüfbedingungen:
- Positiv- und Negativ-(Vehikel-/Lösungsmittel-)Kontrollen;
- Daten aus einer ggf. durchgeführten Dosisfindungsstudie;
- Begründung der gewählten Dosisstufen;
- Angaben zur Zubereitung der Prüfsubstanz;
- Angaben zur Verabreichung der Prüfsubstanz;
- Begründung für den Verabreichungsweg;
- ggf. Methoden zur Überprüfung, ob die Prüfsubstanz in den allgemeinen
Kreislauf oder in das Zielgewebe gelangt;
- ggf. Angaben zur Umrechnung der Konzentration der Prüfsubstanz im
Futter/Wasser (ppm) in die entsprechende Dosis (mg/kg Körpergewicht/Tag);
- Angaben über Futter- und Wasserqualität;
- nähere Angaben zum Behandlungs- und Stichprobenentnahmeplan;
- Methoden zur Präparation des Objektträgers;
- Methoden zur Bestimmung der Toxizität;
- Kriterien zur Bewertung unreifer mikrokernhaltiger Erythrozyten;
- Zahl der analysierten Zellen pro Tier;
- Kriterien zur Bewertung der Studien als positiv, negativ oder nicht eindeutig.
Ergebnisse:
- Toxizitätszeichen;
- Anteil der unreifen Ertyhrozyten an der Gesamtzahl der Erythrozyten;
- Anzahl der unreifen mikrokernhaltigen Erythrozyten, für jedes Tier gesondert
anzugeben;
- Mittelwert ± Standardabweichung der unreifen mikrokernhaltigen Erythrozyten
je Gruppe;
- nach Möglichkeit Dosis-Wirkungs-Verhältnis;
- verwendete statistische Analysen und Methoden;
- Daten zu gleichzeitigen und historischen Negativkontrollen;
- Daten zu gleichzeitigen Positivkontrollen.
Diskussion der Ergebnisse.
Schlußfolgerungen.
4. LITERATURHINWEISE
(1) Heddle, J. A. (1973), A Rapid In Vivo Test for Chromosomal Damage, Mutation
Res., 18, pp. 187-190.
(2) Schmid, W. (1975), The Micronucleus Test, Mutation Res., 31, pp. 9-15.
(3) Heddle, J. A., Salamone, M. F., Hite, M., Kirkhart, B., Mavournin, K.,
MacGregor, J. G. and Newell, G. W. (1983), The Induction of Micronuclei as a
Measure of Genotoxicity, Mutation Res. 123, pp. 61-118.
(4) Mavournin, K. H., Blakey, D. H., Cimino, M. C., Salamone, M. F. and Heddle,
J. A. (1990), The In Vivo Micronucleus Assay in Mammalian Bone Marrow and
Peripheral Blood. A report of the U.S. Environmental Protection Agency Gene-Tox
Program, Mutation Res., 239, pp. 29-80.
(5) MacGregor, J. T., Schlegel, R., Choy, W. N., and Wehr, C. M. (1983),
Micronuclei in Circulating Erythrocytes: A Rapid Screen for Chromosomal Damage
During Routine Toxicity Testing in Mice, in: Developments in Science and
Practice of Toxicology, ed. A. W. Hayes, R. C. Schnell and T. S. Miya, Elsevier,
Amsterdam, pp., 555-558.
(6) MacGregor, J. T., Heddle, J. A., Hite, M., Margolin, G. H., Ramel, C.,
Salamone, M. F., Tice, R. R. and Wild, D. (1987), Guidelines for the Conduct of
Micronucleus Assays in Mammalian Bone Marrow Erythrocytes, Mutation Res., 189,
pp. 103-112.
(7) MacGregor, J. T., Wehr, C. M., Henika, P. R., and Shelby, M. E. (1990), The
in vivo Erythrocyte Micronucleus Test: Measurement at Steady State Increases
Assay Efficiency and Permits Integration with Toxicity Studies, Fund. Appl.
Toxicol. 14, pp. 513-522.
(8) Hayashi, M., Morita, T., Kodama, Y., Sofuni, T. and Ishidate, M. Jr. (1990),
The Micronucleus Assay with Mouse Peripheral Blood Reticulocytes Using Acridine
Orange-Coated Slides, Mutation Res., 245, pp. 245-249.
(9) The Collaborative Study Group for the Micronucleus Test (1992). Micronucleus
Test with Mouse Peripheral Blood Erythrocytes by Acridine Orange Supravital
Staining: The Summary Report of the 5th Collaborative Study by CSGMT/JEMMS, MMS,
Mutation Res., 278, pp. 83-98.
(10) The Collaborative Study Group for the Micronucleus Test (CSGMT/JEMMS, MMS:
The Mammalian Mutagenesis Study Group of the Environmental Mutagen Society of
Japan) (1995). Protocol recommended for the short-term mouse peripheral blood
micronucleus test, Mutagenesis, 10, pp. 153-159.
(11) Hayashi, M., Tice, R. R., MacGregor, J. T., Anderson, D., Blackey, D. H.,
Kirsch-Volders, M., Oleson, Jr. F. B., Pacchicrotti, F., Romagna, F., Shimada,
H., Sutou, S. and Vannier, B. (1994), In Vivo, Rodent Erythrocyte Micronucleus
Assay, Mutation Res., 312, pp. 293-304.
(12) Higashikuni, N. and Sutou, S. (1995), An optimal, generalised sampling time
of 30 ± 6 h after double dosing in the mouse peripheral blood micronucleus
test, Mutagenesis, 10, pp. 313-319.
(13) Fielder, R. J., Allen, J. A., Boobis, A. R., Botham, P. A., Doe, J.,
Esdaile, D. J., Gatehouse, D. G., Hodson-Walker, G., Morton, D. B., Kirkland, D.
J. and Rochold, M. (1992), Report of British Toxicology Society/UK Environmental
Mutagen Society Working Group: Dose Setting in In Vivo Mutagenicity Assays,
Mutagenesis, 7, pp. 313-319.
(14) Hayashi, M., Sofuni, T. and Ishidate, M. Jr. (1983), An Application of
Acridine Orange Fluorescent Staining to the Micronucleus Test, Mutation Res.,
120, pp. 241-247.
(15) MacGregor, J. T., Wehr, C. M. and Langlois, R. G. (1983), A Simple
Fluorescent Staining Procedure for Micronuclei and RNA in Erythrocytes Using
Hoechst 33258 and Pyronin Y, Mutation Res., 120, pp. 269-275.
(16) Romagna, F. and Staniforth, C. D. (1989), The automated bone marrow
micronucleus test, Mutation Res., 213, pp. 91-104.
(17) Gollapudi, B. and McFadden, L. G. (1995), Sample size for the estimation of
polychromatic to normochromatic erythrocyte ratio in the bone marrow
micronucleus test, Mutation Res., 347, pp. 97-99.
(18) Richold, M., Ashby, J., Bootman, J., Chandley, A., Gatehouse, D. G. and
Henderson, L. (1990), In Vivo Cytogenetics Assay, in: D. J. Kirkland (ed.),
Basic Mutagenicity tests. UKEMS Recommended Procedures, UKEMS Sub-Committee on
Guidelines for Mutagenicity Testing. Report, Part I, revised, Cambridge
University Press, Cambridge, New York, Port Chester, Melbourne, Sydney, pp.
115-141.
(19) Lovell, D. P., Anderson, D., Albanese, R., Amphlett, G. E., Clare, G.,
Ferguson, R., Richold, M., Papworth, D. G. and Savage, J. R. K. (1989),
Statistical Analysis of In Vivo Cytogenetic Assays, in: D. J. Kirkland (ed.),
Statistical Evaluation of Mutagenicity Test Data. UKEMS Sub-Committee on
Guidelines for Mutagenicity Testing. Report, Part III, Cambridge University
Press, Cambridge, New York, Port Chester, Melbourne, Sydney, pp. 184-232."
ANHANG 4D
"B.13/14. MUTAGENITÄT - RÜCKMUTATIONSTEST UNTER VERWENDUNG VON BAKTERIEN
1. METHODE
Diese Methode entspricht den OECD TG 471, Bacterial Reverse Mutation Test
(1997).
1.1. EINLEITUNG
Beim Rückmutationstest an Bakterien werden Stämme von Salmonella typhimurium
und Escherichia coli, die Aminosäure benötigen, zum Nachweis von
Punktmutationen verwendet, die Substitution, Addition oder Deletion eines oder
mehrerer DNA-Basenpaare umfassen (1) (2) (3). Der unter Verwendung von Bakterien
durchgeführte Rückmutationstest beruht auf dem Nachweis von Mutationen, durch
die Mutationen in den entsprechenden Stämmen rückgängig gemacht und die
funktionale Kapazität der Bakterien zur Synthetisierung einer essentiellen
Aminosäure wiederhergestellt wird. Die Revertanten-Bakterien lassen sich an
ihrer Fähigkeit zum Wachstum ohne die vom Elternstamm benötigte Aminosäure
erkennen.
Punktmutationen sind die Ursache für zahlreiche humangentische Erkrankungen. Es
spricht manches dafür, daß Punktmutationen in Onkogenen und
Tumorsuppressorgenen somatischer Zellen an der Entstehung von Krebs bei Menschen
und Versuchstieren beteiligt sind. Der Rückmutationstest an Bakterien ist wenig
zeitaufwendig, kostengünstig und relativ leicht durchzuführen. Viele
Versuchsstämme weisen mehrere Merkmale auf, die ihnen eine größere
Empfindlichkeit beim Nachweis von Mutationen verleihen, darunter reaktive
DNA-Sequenzen an den Reversionsorten, erhöhte Zelldurchlässigkeit gegenüber
großen Molekülen und Eliminierung von DNA-Reparatursystemen oder Anstieg der
fehlerhaften DNA-Reparaturprozesse. Die Spezifität der Versuchsstämme kann
wertvollen Aufschluß über die Typen der von gentoxischen Agenzien ausgelösten
Mutationen liefern. Für Rückmutationstests unter Verwendung von Bakterien
steht ein sehr umfangreicher Bestand an Ergebnissen für eine Vielzahl von
Strukturen zur Verfügung, und es wurden gründlich erprobte Methoden zur
Prüfung von Chemikalien mit unterschiedlichen physikalisch-chemischen
Eigenschaften, darunter flüchtige Verbindungen, entwickelt.
Siehe auch Allgemeine Einleitung Teil B.
1.2. DEFINITIONEN
Ein Rückmutationstest bei Salmonella typhimurium oder Escherichia coli dient
zum Nachweis von Mutationen, die in einem Stamm auftreten, der eine Aminosäure
(Histidin bzw. Tryptophan) benötigt, und zur Bildung eines Stammes führen, der
nicht auf eine Aminosäurezufuhr von außen angewiesen ist.
Basenpaaraustauschmutagene sind Agenzien, die in DNA eine Basenveränderung
verursachen. Bei einem Reversionstest kann diese Veränderung am Ort der
ursprünglichen Mutation oder an einem zweiten Ort des bakteriellen Genoms
auftreten.
Rasterschubmutagene sind Agenzien, die eine Addition oder Deletion von einem
oder mehreren Basenpaaren in der DNA verursachen, wodurch sich der Leseraster
der RNS verändert.
1.3. AUSGANGSÜBERLEGUNGEN
Beim Rückmutationstest an Bakterien werden prokaryotische Zellen verwendet, die
sich im Hinblick auf Faktoren wie Aufnahme, Stoffwechsel, Chromosomenstruktur
und DNA-Reparaturprozesse von Säugetierzellen unterscheiden. In vitro
durchgeführte Versuche erfordern in der Regel den Zusatz eines exogenen
Fremdstoff-Metabolisierungssystems. Mit einem In-vitro-Metabolisierungssystem
lassen sich aber die In-vivo-Bedingungen bei Säugetieren nicht gänzlich
nachvollziehen. Der Test gibt daher keinen direkten Aufschluß über das
mutagene und kanzerogene Potential einer Substanz bei Säugetieren.
Der unter Verwendung von Bakterien durchgeführte Rückmutationstest dient in
der Regel zur Erstuntersuchung auf gentoxische Aktivität, insbesondere auf
Punktmutationen. Aus dem umfangreichen Datenbestand geht hervor, daß sich
zahlreiche chemische Stoffe, die bei diesem Test einen positiven Befund ergeben,
auch bei anderen Prüfungen als mutagen erweisen. Es gibt allerdings Beispiele
dafür, daß mutagene Agenzien nicht durch diesen Test nachgewiesen werden.
Zurückzuführen ist dies auf die spezifische Art des ermittelten Endpunkts und
auf Unterschiede in der Stoffwechselaktivierung bzw. in der Bioverfügbarkeit.
Andererseits können Faktoren, die eine verstärkte Empfindlichkeit des
Rückmutationstests an Bakterien bewirken, zu einer Überbewertung der mutagenen
Wirkung führen.
Der Rückmutationstest an Bakterien eignet sich möglicherweise nicht zur
Bewertung bestimmter Klassen von chemischen Substanzen, so etwa von stark
bakteriziden Verbindungen (z. B. bestimmten Antibiotika) und Stoffen, die
vermutlich (oder nachweislich) in das Zellreplikationssystem von Säugetieren
eingreifen (z. B. bestimmten Topoisomerasehemmern und Nucleosidanalogen). In
diesen Fällen sind wohl Mutationstests an Säugetieren eher angebracht.
Zahlreiche Verbindungen, die bei diesem Test einen positiven Befund ergeben,
haben zwar eine kanzerogene Wirkung auf Säugetiere, doch besteht keine absolute
Korrelation. Ausschlaggebend ist die chemische Klasse, und bestimmte Kanzerogene
sind durch diesen Test nicht nachweisbar, weil ihre Wirkung auf anderen, nicht
gentoxischen Mechanismen oder in Bakterienzellen fehlenden Mechanismen beruht.
1.4. PRINZIP DER PRÜFMETHODE
Suspensionen von Bakterienzellen werden mit und ohne ein exogenes
Stoffwechselaktivierungssystem mit der Prüfsubstanz behandelt. Bei der
Platteninkorporationsmethode werden die Suspensionen mit Schichtagar vermischt
und unmittelbar danach auf einem Minimalmedium ausgestrichen. Bei der
Vorinkubationsmethode wird das Prüfgemisch bebrütet und dann mit Schichtagar
vermischt, bevor es auf einem Minimalmedium ausgestrichen wird. Bei beiden
Verfahren wird nach einer Inkubationszeit von zwei oder drei Tagen die Anzahl
der Revertanten-Kolonien bestimmt und mit der Anzahl der spontan
Revertanten-Kolonien auf den Lösungsmittel-Kontrollplatten verglichen.
Es wurden verschiedene Verfahren zur Durchführung des Rückmutationstests an
Bakterien beschrieben. Zu den gebräuchlichsten Verfahren zählen die
Platteninkorporationsmethode (1) (2) (3) (4), die Vorinkubationsmethode (2) (3)
(5) (6) (7) (8), die Fluktuationsmethode (9) (10) und die Suspensionsmethode
(11). Beschrieben wurden auch Abänderungen zur Untersuchung von Gasen oder
Dämpfen (12).
Die hier beschriebenen Verfahren beziehen sich im wesentlichen auf die
Platteninkorporations- und Vorinkubationsmethode. Beide sind für die
Durchführung von Versuchen mit und ohne Stoffwechelaktivierungssystem geeignet.
Einige Substanzen lassen sich möglicherweise besser mit der
Vorinkubationsmethode nachweisen. Sie gehören chemischen Klassen an, zu denen
unter anderem kurzkettige aliphatische Nitrosamine, bivalente Metalle, Aldehyde,
Azofarbstoffe und Diazoverbindungen, Pyrollizidinalkaloide, Allylverbindungen
und Nitroverbindungen zählen (3). Dabei wird berücksichtigt anerkannt, daß
bestimmte Klassen von Mutagenen bei Anwendung von Standardverfahren wie der
Platteninkorporations- oder Vorinkubationsmethode nicht immer nachweisbar sind.
Diese sind als 'Sonderfälle' anzusehen, zu deren Nachweis unbedingt alternative
Verfahren eingesetzt werden sollten. Es könnten sich die folgenden
'Sonderfälle' ergeben (mit Beispielen für möglicherweise geeignete
Nachweisverfahren): Azofarbstoffe und Diazoverbindungen (3) (5) (6) (13), Gase
und flüchtige chemische Stoffe (12) (14) (15) (16) sowie Glycoside (17) (18).
Abweichungen von den Standardverfahren sind wissenschaftlich zu begründen.
1.5. BESCHREIBUNG DER PRÜFMETHODE
1.5.1. Vorbereitungen
1.5.1.1. Bakterien
Frische Bakterienkulturen sollten bis zur späten exponentiellen oder frühen
stationären Wachstumsphase kultiviert werden (ca. 109 Zellen pro ml). Kulturen,
die sich im Spätstadium der stationären Phase befinden, sind nicht
heranzuziehen. Entscheidend ist dabei, daß die zur Prüfung verwendeten
Kulturen einen hohen Anteil an lebensfähigen Bakterien enthalten. Der Anteil
läßt sich entweder anhand historischer Kontrolldaten über Wachstumskurven
bestimmen oder aber für jeden Versuch gesondert durch Bestimmung der Anzahl
lebensfähiger Zellen mittels eines Plattentests.
Die empfohlene Inkubationstemperatur beträgt 37 °C.
Es sind mindestens fünf Bakterienstämme zu verwenden. Dazu sollten vier
Stämme von S. typhimurium (TA 1535; TA 1537 oder TA97a oder TA97; TA98; und
TA100) gehören, die erwiesenermaßen zuverlässige und in anderen Labors
reproduzierbare Ergebnisse liefern. Diese vier Stämme von S. typhimurium weisen
an primären Reversionslocus GC-Basenpaare auf. Bekannt ist, daß
möglicherweise bestimmte oxidierende Mutagene, cross-linking induzierende
Agenzien und Hydrazine damit nicht nachzuweisen sind. Diese Substanzen lassen
sich durch Stämme von E. Coli WP2 oder S. typhimurium TA102 (19) nachweisen,
die am primären Reversionslocus ein AT-Basenpaar aufweisen. Empfohlen wird
daher eine Kombination folgender Stämme:
- S. typhimurium TA 1535 und
- S. typhimurium TA 1537 oder TA97 oder TA97a und
- S. typhimurium TA 98 und
- S. typhimurium TA100 und
- E. coli WP2 uvrA oder E. coli WP2 uvrA (pKM101) oder S. typhimurium TA102.
Zum Nachweis cross-linking induzierender Mutagene ist es vielleicht ratsam,
TA102 einzubeziehen oder einen reparatur-profizienten Stamm von E. coli (z. B.
E. coli WP 2 oder E. coli WP2 (pKM101)) hinzuzugeben.
Zur Vorbereitung der Stammkulturen, zur Verifizierung der Marker und zur
Lagerung sollten bewährte Verfahren verwendet werden. Der wachstumsbedingte
Aminosäurebedarf ist für jedes tiefgefrorene Stammkulturpräparat nachzuweisen
(Histidin bei Stämmen von S. typhimurium und Tryptophan bei Stämmen von E.
coli). Auch andere phänotypische Merkmale sind zu überprüfen, so ggf. das
Vorhandensein oder Fehlen von R-Faktor-Plasmiden (d. h. die Ampicillinresistenz
bei den Stämmen TA98, TA100 und TA97a oder TA97, WP2 uvrA und WP2 uvrA (pKM101)
und die Ampicillin- + Tetracyclinresistenz bei den Stämmen TA102); das
Vorhandensein charakteristischer Mutationen (d. h. rfa-Mutation bei S.
typhimurium durch Empfindlichkeit gegenüber Kristallviolett und uvrA-Mutation
bei E. coli oder uvrB-Mutation bei S. typhimurium durch Empfindlichkeit
gegenüber ultraviolettem Licht) (2) (3). Zudem sollten die Stämme eine Anzahl
von Spontan-Revertanten-Kolonien in Häufigkeitsbereichen aufweisen, die anhand
der historischen Kontrolldaten des Labors zu erwarten sind, und möglichst
innerhalb des in der Literatur angegebenen Bereichs liegen.
1.5.1.2. Medium
Verwendet werden geeigneter Minimalagar (z. B. aus Vogel-Bonner-Minimalmedium E
und Glucose) und Schichtagar mit Histidin und Biotin oder Tryptophan, damit
mehrere Zellteilungen erfolgen können (1) (2) (9).
1.5.1.3. Stoffwechselaktivierung
Die Behandlung der Bakterien mit der Prüfsubstanz sollte sowohl mit als auch
ohne Zusatz eines geeigneten Stoffwechselaktivierungssystems erfolgen. Das am
häufigsten verwendete System ist eine durch Ko-Faktoren ergänzte
post-mitochondriale Fraktion (S9) aus der Leber von Nagetieren, die mit
enzyminduzierenden Agenzien wie Aroclor 1254 (1) (2) oder einem Gemisch aus
Phenobarbital und >ISO_7>â->ISO_1>Naphthoflavon (18) (20) (21)
vorbehandelt wurden. Die post-mitochondriale Fraktion wird im S9-Gemisch in der
Regel in Konzentrationen von 5 bis 30 % v/v verwendet. Wahl und Status des
Stoffwechselaktivierungssystems sind möglicherweise von der geprüften
chemischen Klasse abhängig. In bestimmten Fällen ist es ggf. zweckmäßig,
mehr als eine Konzentration der post-mitochondrialen Fraktion zu verwenden. Bei
Azofarbstoffen und Diazoverbindungen ist möglicherweise eher der Einsatz eines
reduktiven Stoffwechselaktivierungssystems angebracht (6) (13).
1.5.1.4. Prüfsubstanz/Zubereitung
Feste Prüfsubstanzen sollten vor der Behandlung der Bakterien in geeigneten
Lösungsmitteln oder Vehikeln gelöst oder suspendiert und ggf. verdünnt
werden. Flüssige Prüfsubstanzen können den Versuchssystemen vor der
Behandlung direkt beigegeben und/oder verdünnt werden. Es sind frische
Zubereitungen der Prüfsubstanz zu verwenden, es sei denn, die Stabilität der
Substanz bei Lagerung wird nachgewiesen.
Das Lösungsmittel/Vehikel sollte nicht im Verdacht stehen, mit der
Prüfsubstanz eine chemische Reaktion einzugehen, und es sollte mit dem
Überleben der Bakterien und der S9-Aktivität kompatibel sein (22). Werden
keine allgemein bekannten Lösungsmittel/Vehikel verwendet, so sind Daten zur
Kompatibilität beizubringen. Es ist zu empfehlen, als erste Wahl möglichst die
Verwendung eines wäßrigen Lösungsmittels/Vehikels in Erwägung zu ziehen. Bei
der Prüfung wasserinstabiler Substanzen sollten die verwendeten organischen
Lösungsmittel frei von Wasser sein.
1.5.2. Prüfbedingungen
1.5.2.1. Versuchsstämme (siehe 1.5.1.1)
1.5.2.2. Expositionskonzentrationen
Zu den Kriterien, die bei der Bestimmung der höchsten Konzentration der
Prüfsubstanz zu berücksichtigen sind, zählen die Zytotoxizität und die
Löslichkeit im Endgemisch.
Es ist möglicherweise sinnvoll, die Zytotoxizität und Unlöslichkeit in einem
Vorversuch zu bestimmen. Aufschluß über die Zytotoxizität geben der
zahlenmäßige Rückgang der Revertanten-Kolonien, der Wegfall bzw. die
Verkleinerung des Hintergrundrasens oder die Überlebensrate der behandelten
Kulturen. Die Zytotoxizität einer Substanz verändert sich möglicherweise bei
Zusatz eines Stoffwechselaktivierungssystems. Die Unlöslichkeit sollte als
Ausfällung im Endgemisch unter realen Prüfbedingungen ermittelt werden und mit
dem bloßen Auge erkennbar sein.
Bei löslichen nicht zytotoxischen Substanzen wird eine maximale
Prüfkonzentration von 5 mg/Platte bzw. 5µl/Platte empfohlen. Im Falle nicht
zytotoxischer Substanzen, die bei 5 mg/Platte bzw. 5µl/Platte nicht löslich
sind, sollte eine oder mehrere der geprüften Konzentrationen im Endgemisch
unlöslich sein. Prüfsubstanzen, die sich bereits unter 5 mg/Platte bzw. 5
µl/Platte als zytotoxisch erweisen, sind bis zu einer zytotoxischen
Konzentration zu prüfen. Die Ausfällung sollte die Bewertung nicht
beeinträchtigen.
Es sind mindestens fünf verschiedene analysierbare Konzentrationen der
Prüfsubstanz zu verwenden, wobei beim ersten Versuch der Abstand zwischen den
Prüfpunkten etwa eine halbe Log-Phase (d. h. [radic ]10) beträgt. Kleinere
Abstände sind ggf. angebracht, wenn eine Konzentrations-Effekt-Beziehung
untersucht wird. Bei der Bewertung von Substanzen, die größere Mengen an
potentiell mutagenen Verunreinigungen enthalten, ist die Prüfung bei
Konzentrationen über 5 mg/Platte bzw. 5 µl/Platte in Betracht zu ziehen.
1.5.2.3. Negativ- und Positivkontrollen
Für jeden Versuch sind gleichzeitig stammspezifische Positiv- und
Negativ-(Lösungsmittel- oder Vehikel-)Kontrollen mit oder ohne Zusatz eines
Stoffwechselaktivierungssystems anzulegen. Für die Positivkontrollen sind
Konzentrationen zu wählen, die die Wirksamkeit des jeweiligen Versuchs belegen.
Bei Versuchen mit Stoffwechselaktivierungssystem sollten die
Positivkontrollsubstanzen anhand der verwendeten Bakterienstämme ausgewählt
werden.
Die folgenden Substanzen gelten als Beispiele für geeignete Positivkontrollen
bei Versuchen mit Stoffwechselaktivierung:
>PLATZ FÜR EINE TABELLE>
Die folgende Substanz eignet sich als Positivkontrolle bei der reduktiven
Stoffwechselaktivierungsmethode
>PLATZ FÜR EINE TABELLE>
2-Aminoantracen sollte nicht als alleiniger Gradmesser für die Wirksamkeit des
S9-Gemischs dienen. Bei Verwendung von 2-Aminoanthracen sollte jede Charge von
S9 ebenfalls durch ein Mutagen gekennzeichnet sein, das eine
Stoffwechselaktivierung durch mikrosomale Enzyme, z. B. Benzo[a]pyren oder
Dimethylbenzanthracen, erfordert.
Die folgenden Substanzen sind Beispiele für stammspezifische Positivkontrollen
bei Versuchen ohne exogenes Stoffwechselaktivierungssystem:
>PLATZ FÜR EINE TABELLE>
Es können auch andere geeignete Positivkontrollsubstanzen verwendet werden.
Ggf. sollten Positivkontrollen herangezogen werden, die der gleichen chemischen
Klasse angehören wie der Prüfstoff.
Es sind Negativkontrollen, die allein aus dem Lösungsmittel oder Vehikel ohne
Prüfsubstanz bestehen und auf die gleiche Weise wie die Behandlungskulturen
behandelt werden, anzulegen. Darüber hinaus sollten auch unbehandelte
Kontrollen verwendet werden, wenn nicht historische Kontrolldaten belegen, daß
das gewählte Lösungsmittel keine schädlichen oder mutagenen Wirkungen
hervorruft.
1.5.3. Verfahren
Bei der Platteninkorporationsmethode (1) (2) (3) (4) ohne
Stoffwechselaktivierung werden gewöhnlich 0,05 ml oder 0,1 ml Prüflösung, 0,1
ml frische Bakterienkultur (mit ca. 108 lebensfähigen Zellen) und 0,5 ml
sterile Pufferlösung mit 2,0 ml Schichtagar vermischt. Für Ansätze mit
Stoffwechselaktivierung werden gewöhnlich 0,5 ml
Stoffwechselaktivierungsgemisch, das eine ausreichende Menge
post-mitochondrialer Fraktion (im Bereich von 5 bis 30 % v/v im
Stoffwechselaktivierungsgemisch) enthält, mit Schichtagar (2,0 ml) und zugleich
mit den Bakterien und der Prüfsubstanz/Prüflösung vermischt. Der Inhalt jedes
Röhrchens wird vermischt und auf der Oberfläche einer Minimalagarplatte
ausgegossen. Vor der Inkubation läßt man den Schichtagar verfestigen.
Bei der Vorinkubationsmethode (2) (3) (5) (6) wird die
Prüfsubstanz/Prüflösung ca. 20 Minuten oder länger bei 30-37 °C mit dem
Versuchsstamm (der ca. 108 lebensfähige Zellen enthält) und der sterilen
Pufferlösung oder dem Stoffwechselaktivierungssystem (0,5 ml) vorinkubiert,
bevor sie mit dem Schichtagar vermischt und auf der Oberfläche einer
Minimalagarplatte ausgegossen wird. Gewöhnlich werden 0,05 oder 0,1 ml
Prüfsubstanz/Prüflösung, 0,1 ml Bakterien und 0,5 ml S9-Gemisch oder sterile
Pufferlösung mit 2,0 ml Schichtagar vermischt. Die Röhrchen sind während der
Vorinkubation mit Hilfe eines Schüttlers zu belüften.
Um die Schwankungsbreite hinreichend beurteilen zu können, sind für jede
Dosisstufe drei Platten anzulegen. Die Verwendung von zwei Platten ist
vertretbar, wenn dies wissenschaftlich begründet wird. Durch den gelegentlichen
Verlust einer Platte wird der Versuch nicht zwangsläufig entwertet.
Gasförmige oder flüchtige Substanzen sind mit Hilfe geeigneter Methoden zu
prüfen, z. B. in hermetisch verschlossenen Gefäßen (12) (14) (15) (16).
1.5.4. Inkubation
Sämtliche Platten des jeweiligen Versuchs sind 48 bis 72 Stunden bei 37 °C zu
bebrüten. Nach Ablauf der Inkubationszeit wird die Anzahl der
Revertanten-Kolonien je Platte ermittelt.
2. DATEN
2.1. AUFBEREITUNG DER ERGEBNISSE
Die Daten sind als Anzahl der Revertanten-Kolonien je Platte anzugeben. Die
Anzahl der Revertanten-Kolonien sowohl auf den Negativkontrollplatten
(Lösungsmittelkontrolle und ggf. unbehandelte Kontrolle) als auch auf den
Positivkontrollplatten ist ebenfalls zu dokumentieren. Für die Prüfsubstanz
und die Positivkontrollen sowie Negativkontrollen (unbehandelte und/oder
Lösungsmittelkontrollen) sind die Zahlenwerte der einzelnen Platten, die
mittlere Anzahl der Revertanten-Kolonien je Platte und die Standardabweichung
aufzuführen.
Bei einer eindeutigen positiven Reaktion ist eine Verifizierung nicht
erforderlich. Nicht eindeutige Ergebnisse sind durch weitere Prüfungen
abzuklären, möglichst unter Abänderung der Versuchsbedingungen. Negative
Befunde sind durch Einzelfallprüfung zu bestätigen. In jenen Fällen, in denen
eine Bestätigung negativer Befunde nicht für notwendig erachtet wird, ist dies
zu begründen. Bei Folgeversuchen sollte die Abänderung der Studienparameter
zur Erweiterung des Umfangs der bewerteten Bedingungen in Betracht gezogen
werden. Zu den Studienparametern, die für eine Abänderung in Frage kommen,
gehören die Abstände der Konzentrationen, die Prüfmethode
(Platteninkorporation oder flüssige Vorinkubation) und der
Stoffwechselaktivierungsstatus.
2.2. BEWERTUNG UND INTERPRETATION DER ERGEBNISSE
Es gibt mehrere Kriterien für die Bestimmung eines positiven Ergebnisses, wie
z. B. eine konzentrationsbezogene Zunahme im Prüfbereich und/oder eine
reproduzierbare Zunahme der Anzahl der Revertanten-Kolonien je Platte bei einer
oder mehreren Konzentrationen in mindestens einem Stamm mit oder ohne
Stoffwechselaktivierungssystem (23). Zunächst sollte die biologische Relevanz
der Ergebnisse untersucht werden. Als Hilfsmittel bei der Bewertung der
Versuchsergebnisse können statistische Methoden dienen (24). Die statistische
Signifikanz sollte aber nicht der einzige bestimmende Faktor für eine positive
Reaktion sein.
Eine Prüfsubstanz, bei der die Ergebnisse nicht den obengenannten Kriterien
entsprechen, gilt bei diesem Versuch als nichtmutagen.
Auch wenn die meisten Versuche eindeutig positive oder negative Ergebnisse
liefern, erlaubt der Datensatz in seltenen Fällen keine definitive Aussage
über die Aktivität der Prüfsubstanz. Es kommt vor, daß sich die Ergebnisse
unabhängig davon, wie oft der Versuch wiederholt wird, weiterhin als nicht
eindeutig oder als fragwürdig erweisen.
Positive Befunde beim Rückmutationstest an Bakterien deuten darauf hin, daß
die Prüfsubstanz durch Basenaustausch oder Rasterverschiebungen Punktmutationen
im Genom von Salmonella typhimurium und/oder Escherichia coli hervorruft.
Negative Befunde sind ein Anzeichen dafür, daß die Prüfsubstanz unter diesen
Versuchsbedingungen bei den geprüften Spezies keine mutagene Wirkung auslöst.
3. ABSCHLUSSBERICHT
PRÜFBERICHT
Der Prüfbericht muß die folgenden Angaben enthalten:
Lösungsmittel/Vehikel
- Begründung für die Wahl des Vehikels;
- Löslichkeit und Stabilität der Prüfsubstanz im Lösungsmittel/Vehikel,
falls bekannt.
Stämme:
- verwendete Stämme;
- Anzahl der Zellen je Kultur;
- Merkmale des Stammes.
Prüfbedingungen:
- Menge der Prüfsubstanz je Platte (mg/Platte oder µl/Platte) mit Begründung
für die Wahl der Dosis und Anzahl der Platten je Konzentration;
- verwendete Medien;
- Art und Zusammensetzung des Stoffwechselaktivierungssystems einschließlich
Eignungskriterien;
- Behandlungsverfahren.
Ergebnisse:
- Toxizitätszeichen;
- Ausfällungszeichen;
- Zählwerte der einzelnen Platten;
- mittlere Anzahl der Revertanten-Kolonien je Platte und Standardabweichung;
- nach Möglichkeit Dosis-Wirkungs-Verhältnis;
- ggf. statistische Analysen;
- Daten zu gleichzeitigen Negativ-(Lösungsmittel-/Vehikel-)Kontrollen und
Positivkontrollen mit Bereichen, Mittelwerten und Standardabweichungen;
- Daten zu historischen Negativ-(Lösungsmittel-/Vehikel-)Kontrollen und
Positivkontrollen mit Bereichen, Mittelwerten und Standardabweichungen.
Diskussion der Ergebnisse.
Schlußfolgerungen.
4. LITERATURHINWEISE
(1) Ames, B. N., McCann, J. and Yamasaki E. (1975), Methods for Detecting
Carcinogens and Mutagens with the Salmonella/Mammalian-Microsome Mutagenicity
Test, Mutation Res., 31, pp. 347-364.
(2) Maron, D. M. and Ames, B. N. (1983), Revised Methods for the Salmonella
Mutagenicity Test, Mutation Res., 113, pp. 173-215.
(3) Gatehouse, D., Haworth, S., Cebula, T., Gocke, E., Kier, L., Matsushima, T.,
Melcion, C., Nohmi, T., Venitt, S. and Zeiger, E. (1994), Recommendations for
the Performance of Bacterial Mutation Assays, Mutation Res., 312, pp. 217-233.
(4) Kier, L. D., Brusick, D. J., Auletta, A. E., Von Halle, E. S., Brown, M. M.,
Simmon, V. F., Dunkel, V., McCann, J., Mortelmans, K., Prival, M., Rao, T. K.
and Ray V. (1986), The Salmonella typhimurium/Mammalian Microsomal Assay: A
Report of the U.S. Environmental Protection Agency Gene-Tox Program, Mutation
Res., 168, pp. 69-240.
(5) Yahagi, T., Degawa, M., Seino, Y.Y., Matsushima, T., Nagao, M., Sugimura, T.
and Hashimoto, Y. (1975), Mutagenicity of Carcinogen Azo Dyes and their
Derivatives, Cancer Letters, 1, pp. 91-96.
(6) Matsushima, M., Sugimura, T., Nagao, M., Yahagi, T., Shirai, A. and
Sawamura, M. (1980), Factors Modulating Mutagenicity Microbial Tests, in:
Short-term Test Systems for Detecting Carcinogens, ed. Norpoth K. H. and Garner,
R. C., Springer, Berlin-Heidelberg-New York, pp. 273-285.
(7) Gatehouse, D. G., Rowland, I. R., Wilcox, P., Callender, R. D. and Foster R.
(1980), Bacterial Mutation Assays, in: Basic Mutagenicity Tests: UKEMS Part 1
Revised , ed. D. J. Kirkland, Cambridge University Press, pp. 13-61.
(8) Aeschacher, H. U., Wolleb, U. and Porchet, L. (1987), Liquid Preincubation
Mutagenicity Test for Foods, J. Food Safety, 8, pp. 167-177.
(9) Green, M. H. L., Muriel, W. J. and Bridges, B. A. (1976), Use of a
simplified fluctuation test to detect low levels of mutagens, Mutations Res.,
38, pp. 33-42.
(10) Hubbard, S. A., Green, M. H. L., Gatehouse, D. and Bridges, J. W. (1984),
The Fluctuation Test in Bacteria, in: Handbook of Mutagenicity Test Procedures ,
2nd Edition, ed. Kilbey, B. J., Legator, M., Nichols, W. and Ramel, C.,
Elsevier, Amsterdam-New York-Oxford, pp. 141-161.
(11) Thompson, E. D. and Melampy, P. J. (1981), An Examination of the
Quantitative Suspension Assay for Mutagenesis with Strains of Salmonella
typhimurium, Environmental Mutagenesis, 3, pp. 453-465.
(12) Araki, A., Noguchi, T., Kato, F. and Matsushima, T. (1994), Improved Method
for Mutagenicity Testing of Gaseous Compounds by Using a Gas Sampling Bag,
Mutation Res., 307, pp. 335-344.
(13) Prival, M. J., Bell, S. J., Mitchell, V. D., Reipert, M. D. and Vaughan, V.
L. (1984), Mutagenicity of Benzidine and Benzidine-Congener Dyes and Selected
Monoazo Dyes in a Modified Salmonella Assay, Mutation Res., 136, pp. 33-47.
(14) Zeiger, E., Anderson B. E., Haworth, S., Lawlor, T. and Mortelmans, K.
(1992), Salmonella Mutagenicity Tests. V. Results from the Testing of 311
Chemicals, Environ. Mol. Mutagen., 19, pp. 2-141.
(15) Simmon, V., Kauhanen K. and Tardiff, R. G. (1977), Mutagenic Activity of
Chemicals Identified in Drinking Water, in Progress in Genetic Toxicology, D.
Scott, B. Bridges and F. Sobels (eds.) Elsevier, Amsterdam, pp. 249-258.
(16) Hughes, T. J., Simmons, D. M., Monteith, I. G. and Claxton, L. D. (1987),
Vaporisation Technique to Measure Mutagenic Activity of Volatile Organic
Chemicals in the Ames/Salmonella Assay, Environmental Mutagenesis, 9, pp.
421-441.
(17) Matsushima, T., Matsumoto, A., Shirai, M., Sawamura, M. and Sugimura T.
(1979), Mutagenicity of the Naturally Occurring Carcinogen Cycasin and Synthetic
Methylazoxy Methane Conjugates in Salomonella typhimurium, Cancer Res., 39, pp.
3780-3782.
(18) Tamura, G., Gold, C., Ferro-Luzzi, A. and Ames, B. N. (1980), Fecalase: A
Model for Activation of Dietary Glycosides to Mutagens by Intestinal Flora,
Proc. Natl. Acad. Sci. USA, 77, pp. 4961-4965.
(19) Wilcox, P., Naidoo, A., Wedd, D. J. and Gatehouse, D. G. (1990), Comparison
of Salmonella typhimurium TA 102 with Escherichia coli WP2 Tester strains,
Mutagenesis, 5, pp. 285-291.
(20) Matsushima, T., Sawamura, M., Hara, K. and Sugimura T. (1976), A Safe
Substitute for Polychlorinated Biphenyls as an Inducer or Metabolic Activation
Systems, in: In Vitro Metabolic Activation in Mutagenesis Testing, eds. F. J. de
Serres et al. Elsevier, North Holland, pp. 85-88.
(21) Elliot, B. M., Combes, R. D., Elcombe, C. R., Tatehouse, D. G., Gibson, G.
G., Mackay, J. M. and Wolf, R. C. (1992), Alternatives to Aroclor 1254-induced
S9 in in vitro Genotoxicity Assays, Mutagenesis, 7, pp. 175-177.
(22) Maron, D., Katzenellenbogen, J. and Ames, B. N. (1981), Compatibility of
Organic Solvents with the Salmonella/Microsome Test, Mutation Res., 88, pp.
343-350.
(23) Claxton, L. D., Allen J., Auletta, A., Mortelmans, K., Nestmann, E. and
Zeiger, E. (1987), Guide for the Salmonella typhimurium/Mammalian Microsome
Tests for Bacterial Mutagenicity, Mutation Res., 189, pp. 83-91.
(24) Mahon, G. A. T., Green, M. H. L., Middleton, B., Mitchell, I., Robinson, W.
D. and Tweats, D. J. (1989), Analysis of Data from Microbial Colony Assays, in:
UKEMS Sub-Committee on Guidelines for Mutagenicity Testing. Part II. Statistical
Evaluation of Mutagenicity Test Data, ed. Kirkland, D. J., Cambridge University
Press, pp. 28-65."
ANHANG 4E
"B.17. MUTAGENITÄT - IN-VITRO-GENMUTATIONSTEST AN SÄUGETIERZELLEN
1. METHODE
Diese Methode entspricht der OECD TG 476, In Vitro Mammalian Cell Gene Mutation
Test (1997).
1.1. EINLEITUNG
Der In-Vitro-Genmutationstest an Säugetierzellen kann zum Nachweis von chemisch
induzierten Genmutationen herangezogen werden. Zu den geeigneten Zellinien
gehören Maus-Lymphomazellen L5178Y, die Zellinien CHO, CHO-AS52 und V79 des
chinesischen Hamsters und menschliche Lymphoblastoidzellen TK6 (1). Mit diesen
Zellinien werden in den gebräuchlichsten Systemen Mutationen an den Loci für
Thymidinkinase (TK) und Hypoxanthin-Guanin-Phosphoribosyltransferase (HPRT)
sowie für ein Transgen von Xanthin-Guanin-Phosphoribosyltransferase (XPRT)
nachgewiesen. Durch den TK-, HPRT- und XPRT-Mutationstest lassen sich
unterschiedliche Spektren genetischer Ereignisse ermitteln. Die
Autosomenlokation von TK und XPRT ermöglicht ggf. den Nachweis genetischer
Ereignisse (z. B. großer Deletionen), die nicht am HPRT-Locus auf den
X-Chromosomen feststellbar sind (2) (3) (4) (5) (6).
Beim In-vitro-Genmutationstest an Säugetierzellen können Kulturen von
etablierten Zellinien oder Zellstämmen zum Einsatz kommen. Die verwendeten
Zellen werden unter dem Gesichtspunkt der Wachstumsfähigkeit in Kultur und der
Stabilität der Spontanmutationshäufigkeit ausgewählt.
In vitro durchgeführte Versuche erfordern in der Regel den Zusatz eines
exogenen Fremdstoff-Metabolisierungssystems. Mit diesem System lassen sich aber
die In-vivo-Bedingungen bei Säugetieren nicht gänzlich nachvollziehen. Es sind
unbedingt Bedingungen zu vermeiden, bei denen positive Ergebnisse auftreten, die
nicht die intrinsische Mutagenität widerspiegeln und möglicherweise aus
Veränderungen des pH-Wertes bzw. der Osmolalität oder hochgradiger
Zytotoxizität herrühren (7).
Dieser Test dient zum Nachweis möglicher Mutagene und Karzinogene in
Säugetierzellen. Viele chemische Verbindungen, bei denen der Test positiv
ausfällt, haben eine karzinogene Wirkung auf Säugetiere, doch besteht keine
absolute Korrelation zwischen Test und Karzinogenität. Die Korrelation ist von
der chemischen Klasse abhängig, und es gibt zunehmende Anzeichen dafür, daß
bestimmte Karzinogene durch diesen Test nicht nachweisbar sind, da ihre Wirkung
anscheinend auf anderen, nicht gentoxischen Mechanismen oder in Bakterienzellen
fehlenden Mechanismen beruht (6).
Siehe auch Allgemeine Einleitung Teil B.
1.2. DEFINITIONEN
Vorwärtsmutation: Genmutation vom Elterntyp zur mutierten Form, die eine
Veränderung oder den Ausfall der Enzymaktivität der Funktion des kodierten
Proteins bewirkt.
Basenpaaraustauschmutagene: Agenzien, die den Austausch eines oder mehrerer
Basenpaare in der DNA verursachen.
Rasterschubmutagene: Agenzien, die die Addition oder Deletion von einem oder
mehreren Basenpaaren im DNA-Molekül verursachen.
Expressionszeit des Phänotyps: Zeitraum, in dem aus neumutierten Zellen
unveränderte Genprodukte abgebaut werden.
Mutantenhäufigkeit: Verhältnis der Anzahl der mutierten Zellen zur Anzahl der
lebensfähigen Zellen.
Relative Gesamtwachstumsrate: Anstieg der Zellpopulation im Zeitverlauf
gegenüber einer Kontrollzellpopulation; ermittelt durch Multiplikation der
Suspensionswachstumsrate im Verhältnis zur Negativkontrolle mit der
Klonierungseffizienz im Verhältnis zur Negativkontrolle.
Relative Suspensionswachstumsrate: Anstieg der Zellpopulation während der
Expressionszeit gegenüber der Negativkontrolle.
Lebensfähigkeit: Klonierungseffizienz der behandelten Zellen zum Zeitpunkt der
Ausplattierung unter selektiven Bedingungen nach der Expressionszeit.
Überlebensrate: Klonierungseffizienz der behandelten Zellen beim Ausplattieren
nach Ablauf der Behandlungszeit; die Überlebensrate wird gewöhnlich in
Relation zur Überlebensrate der Kontrollzellpopulation angegeben.
1.3. PRINZIP DER PRÜFMETHODE
Zellen, die infolge der Mutation TK+/- TK-/- keine Thymidinkinase (TK)
enthalten, sind gegenüber der zytotoxischen Wirkung des Pyrimidinanalogons
Trifluorthymidin (TFT) resistent. Bei Anwesenheit von Thymidinkinase sind Zellen
hingegen empfindlich gegenüber TFT, das die Hemmung des Zellstoffwechsels
verursacht und eine weitere Zellteilung verhindert. So können die
Mutantenzellen bei Anwesenheit von TFT proliferieren, während die normalen
Zellen, die Thymidinkinase enthalten, nicht dazu in der Lage sind. In ähnlicher
Weise werden HPRT- oder XPRT-defiziente Zellen durch Resistenz gegenüber
6-Thioguanin (TG) oder 8-Azaguanin (AG) selektiert. Die Eigenschaften der
Prüfsubstanz sind sorgfältig zu beachten, wenn bei einem Genmutationstest an
Säugetierzellen ein mit dem selektierenden Agens verwandtes Basenanalogon bzw.
eine damit verwandte Verbindung geprüft wird. Beispielsweise sollte jedem
Verdacht auf selektive Toxizität der Prüfsubstanz bei mutierenden und
nichtmutierenden Zellen nachgegangen werden. Bei der Prüfung von Chemikalien,
die strukturell mit dem selektierenden Agens verwandt sind, muß die
Leistungsfähigkeit des Selektivsystems bzw. des selektierenden Agens bestätigt
werden (8).
Zellen in Suspensions- oder Monoschichtkultur werden über einen angemessenen
Zeitraum mit und ohne Metabolisierungssystem mit der Prüfsubstanz behandelt und
subkultiviert, um die Zytotoxizität zu bestimmen und vor der Mutantenselektion
die Expression des Phänotyps zu ermöglichen (9) (10) (11) (12) (13). Die
Zytotoxizität wird gewöhnlich durch Bestimmung der relativen
Klonierungseffizienz (Überlebensrate) oder des relativen Gesamtwachstums der
Kulturen nach Ablauf der Behandlungszeit ermittelt. Die behandelten Kulturen
werden für einen ausreichenden Zeitraum, der für den jeweils gewählten Locus
und Zelltyp charakteristisch ist, in einem Wachstumsmedium gehalten, um eine
annähernd optimale phänotypische Expression der induzierten Mutationen zu
ermöglichen. Die Mutantenhäufigkeit wird bestimmt, indem man eine bekannte
Anzahl von Zellen auf ein Medium mit dem selektierenden Agens zur Bestimmung der
Mutantenzahl und auf ein Medium ohne selektierendes Agens zur Bestimmung der
Klonierungseffizienz (Lebensfähigkeit) aufimpft. Nach einer geeigneten
Inkubationszeit werden die Kolonien gezählt. Die Mutantenhäufigkeit wird aus
der Anzahl der Mutantenkolonien im selektiven Medium und der Anzahl der Kolonien
im nichtselektiven Medium berechnet.
1.4. BESCHREIBUNG DER PRÜFMETHODE
1.4.1. Vorbereitungen
1.4.1.1. Zellen
Für diesen Versuch stehen eine Reihe von Zelltypen zur Verfügung. Dazu
gehören Subklone von L5178Y, CHO-, CHO-AS52-, V79- oder TK6-Zellen. Die bei
diesem Test verwendeten Zelltypen sollten nachweislich eine Empfindlichkeit für
chemische Mutagene, eine hohe Klonierungseffizienz und eine geringe
Spontanmutationshäufigkeit aufweisen. Die Zellen sind auf
Mycoplasmaverunreinigung zu überprüfen und bei Verunreinigung nicht
heranzuziehen.
Der Test sollte so angelegt werden, daß er ausreichende Sensitivität hat. Die
Anzahl der Zellen, die verwendeten Kulturen und Konzentrationen der
Prüfsubstanz sollten den vorgegebenen Parametern entsprechen (14). Die
Mindestzahl der lebensfähigen Zellen, die die Behandlung überstehen und im
jeweiligen Stadium der Prüfung verwendet werden, sollte auf der
Spontanmutationshäufigkeit beruhen. Als allgemeine Faustregel gilt die
Verwendung einer Anzahl von Zellen, die mindestens dem Zehnfachen des reziproken
Wertes der Spontanmutationshäufigkeit entspricht. Es wird aber empfohlen,
mindestens 106 Zellen zu verwenden. Es sollten angemessene historische Daten zum
verwendeten Zellsystem vorhanden sein, um die durchgängige Aussagefähigkeit
des Tests zu belegen.
1.4.1.2. Kulturmedien und Inkubationsbedingungen
Zur Kultivierung sind geeignete Kulturmedien und Inkubationsbedingungen
(Kulturgefäße, CO2-Konzentration, Temperatur und Feuchtigkeit) zu verwenden.
Die Medien sind entsprechend dem beim Test verwendeten Selektivsystem und
Zelltyp auszuwählen. Vor allem ist für Inkubationsbedingungen zu sorgen, die
ein optimales Zellwachstum während der Expresssionszeit und die Fähigkeit der
mutierenden und nichtmutierenden Zellen zur Koloniebildung gewährleisten.
1.4.1.3. Vorbereitung der Kulturen
Die Zellen werden aus Stammkulturen gewonnen, auf das Kulturmedium aufgeimpft
und bei 37 °C inkubiert. Vor der Verwendung bei diesem Test sind die Kulturen
ggf. von bereits vorhandenen Mutantenzellen zu reinigen.
1.4.1.4. Stoffwechselaktivierung
Die Behandlung der Bakterien mit der Prüfsubstanz sollte sowohl mit als auch
ohne Zusatz eines geeigneten Metabolisierungssystems erfolgen. Das am
häufigsten verwendete System ist eine durch Ko-Faktoren ergänzte
post-mitochondriale Fraktion (S9) aus der Leber von Nagetieren, die mit
enzyminduzierenden Agenzien wie Aroclor 1254 (15) (16) (17) (18) oder einem
Gemisch aus Phenobarbiton und >ISO_7>â->ISO_1>Naphtoflavon (19)
(20) vorbehandelt wurde.
Im Endmedium wird die post-mitochondriale Fraktion in der Regel in
Konzentrationen von 1 bis 10 % v/v verwendet. Wahl und Bedingungen des
Metabolisierungssystems können von der geprüften chemischen Klasse abhängig
sein. In bestimmten Fällen ist es ggf. zweckmäßig, mehr als eine
Konzentration der postmitochondrialen Fraktion zu verwenden.
Eine Reihe von Entwicklungen, darunter die Herstellung gentechnisch veränderter
Zellinien zur Expression spezifischer Aktivierungsenzyme, eröffnen vielleicht
die Möglichkeit für eine endogene Aktivierung. Die Wahl der verwendeten
Zellinien sollte wissenschaftlich begründet sein (z. B. durch die Relevanz des
Isoenzyms Cytochrom P450 für den Stoffwechsel der Prüfsubstanz).
1.4.1.5. Prüfsubstanz/Zubereitung
Feste Prüfsubstanzen sollten vor der Zellbehandlung in geeigneten
Lösungsmitteln oder Vehikeln gelöst oder suspendiert und ggf. verdünnt
werden. Flüssige Prüfsubstanzen können den Versuchssystemen vor der
Behandlung direkt beigegeben und/oder verdünnt werden. Es sind frische
Zubereitungen der Prüfsubstanz zu verwenden, es sei denn, die Stabilität der
Substanz bei Lagerung wird nachgewiesen.
1.4.2. Prüfbedingungen
1.4.2.1. Lösungsmittel/Vehikel
Die Lösungsmittel/Vehikel sollten nicht im Verdacht stehen, mit der
Prüfsubstanz eine chemische Reaktion einzugehen, und sie sollten mit dem
Überleben der Zellen und der S9-Aktivität kompatibel sein. Werden keine
allgemein bekannten Lösungsmittel/Vehikel verwendet, so sind Daten zur
Kompatibilität beizubringen. Es ist zu empfehlen, als erste Wahl möglichst die
Verwendung eines wäßrigen Lösungsmittels/Vehikels in Erwägung zu ziehen. Bei
der Prüfung wasserinstabiler Substanzen sollten die verwendeten organischen
Lösungsmittel frei von Wasser sein. Das Wasser läßt sich durch Zusatz eines
Molekularsiebs entfernen.
1.4.2.2. Expositionskonzentrationen
Zu den Kriterien, die bei der Bestimmung der höchsten Konzentration zu
berücksichtigen sind, zählen die Zytotoxizität, die Löslichkeit im
Versuchssystem und die Veränderungen des pH-Wertes oder der Osmolalität.
Die Zytotoxizität sollte im Hauptversuch mit und ohne Stoffwechselaktivierung
unter Verwendung eines geeigneten Indikators für Zellintegrität und -wachstum
wie relative Klonierungseffizienz (Überlebensrate) oder relatives
Gesamtwachstum bestimmt werden. Es ist möglicherweise sinnvoll, die
Zytotoxizität und Löslichkeit in einem Vorversuch zu bestimmen.
Es sind mindestens vier analysierbare Konzentrationen zu verwenden. Wenn
Zytotoxizität auftritt, sollten diese Konzentrationen den Bereich vom
Höchstwert bis zu geringer oder nicht vorhandener Toxizität umfassen. Im
Normalfall bedeutet dies, daß sich die Konzentrationen maximal um einen Faktor
zwischen 2 und [radic ]10 unterscheiden. Beruht die höchste Konzentration auf
der Zytotoxizität, sollte sie eine relative Überlebensrate (relative
Klonierungseffizienz) oder relative Gesamtwachstumsrate von ca. 10 bis 20 %
(aber mindestens 10 %) ergeben. Bei relativ nichtzytotoxischen Substanzen sollte
die maximale Prüfkonzentration 5 mg/ml, 5 µl/ml oder 0,01 M betragen, je
nachdem, welcher Wert am niedrigsten ist.
Relativ unlösliche Substanzen sind unter Kulturbedingungen bis zur
Löslichkeitsgrenze und darüber hinaus zu testen. Eine etwaige Unlöslichkeit
ist im Endmedium zu bestimmen, dem die Zellen ausgesetzt werden. Möglicherweise
ist es sinnvoll, die Löslichkeit zum Anfang und Abschluß der Behandlung zu
bewerten, da sich die Löslichkeit im Versuchssystem während der Exposition
aufgrund des Vorhandenseins von Zellen, S9, Serum usw. verändern kann. Die
Unlöslichkeit ist mit dem bloßen Auge erkennbar. Die Ausfällung sollte die
Bewertung nicht beeinträchtigen.
1.4.2.3. Kontrollen
Für jeden Versuch sind gleichzeitig Positiv- und Negativ-(Lösungsmittel- oder
Vehikel-)Kontrollen mit oder ohne Zusatz eines Stoffwechselaktivierungssystems
anzulegen. Bei Stoffwechselaktivierung sollte die Positivkontrollsubstanz jene
Substanz sein, die zur mutagenen Reaktion eine Aktivierung benötigt.
Es kommen beispielsweise folgende Positivkontrollsubstanzen in Frage:
>PLATZ FÜR EINE TABELLE>
Es kommen auch andere geeignete Positivkontrollsubstanzen in Betracht. Wenn z.
B. ein Labor über historische Datenbestände zu 5-Bromo 2'-deoxyuridin
(CAS-Nummer 59-14-3, EINECS-Nummer 200-415-9) verfügt, könnte auch diese
Bezugssubstanz zum Einsatz kommen. Gegebenenfalls sollten Positivkontrollen
herangezogen werden, die der gleichen chemischen Klasse angehören wie der
Prüfstoff.
Es sind Negativkontrollen zu verwenden, bei denen das Behandlungsmedium
lediglich Lösungsmittel oder Vehikel enthält und die auf die gleiche Weise wie
die Behandlungskulturen behandelt werden. Darüber hinaus sollten auch
unbehandelte Kontrollen verwendet werden, wenn nicht historische Kontrolldaten
belegen, daß das gewählte Lösungsmittel keine schädlichen oder mutagenen
Wirkungen hervorruft.
1.4.3. Verfahren
1.4.3.1. Behandlung mit der Prüfsubstanz
Proliferierende Zellen werden mit und ohne Zusatz eines Metabolisierungssystems
mit der Prüfsubstanz behandelt. Die Exposition sollte über einen geeigneten
Zeitraum (gewöhnlich 3 bis 6 Stunden) erfolgen. Die Expositionszeit kann sich
über einen oder mehrere Zellzyklen erstrecken.
Es sollten für jede überprüfte Konzentration behandelte Zweifach- oder
Einfachkulturen herangezogen werden. Bei Einfachkulturen ist die Anzahl der
Konzentrationen zu erhöhen, damit eine ausreichende Anzahl von Kulturen zur
Analyse vorliegt (d. h. mindestens 8 analysierfähige Konzentrationen). Es sind
zweifache Negativ-(Lösungsmittel-)Kontrollkulturen zu verwenden.
Gasförmige oder flüchtige Substanzen sind mit Hilfe geeigneter Methoden zu
prüfen, z. B. in hermetisch verschlossenen Kulturgefäßen (21) (22).
1.4.3.2. Bestimmung der Überlebensrate, der Lebensfähigkeit und der
Mutantenhäufigkeit
Am Ende der Expositionszeit werden die Zellen gewaschen und kultiviert, um die
Überlebensrate zu bestimmen und die Expression des Mutantenphänotyps zu
ermöglichen. Die Bestimmung der Zytotoxizität durch Ermittlung der relativen
Klonierungseffizienz (Überlebensrate) oder des relativen Gesamtwachstums der
Kulturen erfolgt in der Regel nach Ablauf der Behandlungszeit.
Jeder Locus hat eine bestimmte Mindestzeit, um eine annähernd optimale
phänotypische Expression der neu induzierten Mutanten zu ermöglichen (HPRT und
XPRT benötigen mindestens 6 bis 8 Tage, TK mindestens 2 Tage). Die Zellen
werden in Medien mit und ohne selektierende Agenzien kultiviert, um die
Mutantenzahl bzw. die Klonierungseffizienz zu bestimmen. Die Bestimmung der
Lebensfähigkeit (zur Berechnung der Mutantenhäufigkeit) erfolgt nach dem
Ablauf der Expressionszeit durch Ausplattieren in einem nicht selektierenden
Medium.
Wenn die Prüfsubstanz im L5178Y TK+/--Test einen positiven Befund ergibt,
sollte zumindest bei einer der Prüfkulturen (der höchsten positiven
Konzentration) und bei den Negativ- und Positivkontrollen eine
Größeneinteilung der Kolonien erfolgen. Ergibt die Prüfsubstanz beim L5178Y
TK+/--Test einen negativen Befund, so ist eine Koloniegrößeneinstufung bei den
Negativ- und Positivkontrollen durchzuführen. Eine Koloniegrößeneinstufung
ist ggf. auch bei Studien mit TK6TK+/- vorzunehmen.
2. DATEN
2.1. AUFBEREITUNG DER ERGEBNISSE
Anzugeben sind die Zytotoxizität, die Lebensfähigkeit, die Koloniezahlen und
die Mutantenhäufigkeit für die Prüf- sowie Kontrollkulturen. Ergibt der
L5178/Y TK+/- -Test einen positiven Befund, werden die Kolonien bei mindestens
einer Konzentration der Prüfsubstanz (der höchsten positiven Konzentration)
sowie bei den Negativ- und Positivkontrollen nach dem Kriterium kleine oder
große Kolonie ausgewertet. Die molekulare und zellgenetische Beschaffenheit von
Mutanten mit Bildung großer und Mutanten mit Bildung kleiner Kolonien ist
gründlich erforscht (23) (24). Beim TK+/- -Test werden die Kolonien nach dem
Kriterium normal wachsende (große) oder langsam wachsende (kleine) Kolonie
eingestuft (25). Mutantenzellen mit einer erheblichen genetischen Schädigung
weisen eine längere Generationszeit auf und bilden daher kleine Kolonien. Die
Schädigung kann vom Verlust eines kompletten Gens bis zu karyotypisch
erkennbaren Chromosomenaberrationen reichen. Mutanten mit der Bildung kleiner
Kolonien treten vor allem bei Chemikalien auf, die starke
Chromosomenaberrationen hervorrufen (26). Weniger stark betroffene
Mutantenzellen wachsen in ähnlichem Tempo wie die Elternzellen und bilden
große Kolonien.
Es ist die Überlebensrate (relative Klonierungseffizienz) oder das relative
Gesamtwachstum anzugeben. Unter der Mutantenhäufigkeit ist der zahlenmäßige
Anteil der Mutantenzellen an den überlebenden Zellen zu verstehen.
Es sind die Daten für die einzelnen Kulturen zu dokumentieren. Zusätzlich
sollten alle Daten in tabellarischer Form zusammengefaßt werden.
Bei einer eindeutigen positiven Reaktion ist eine Verifizierung nicht
erforderlich. Nicht eindeutige Ergebnisse sind durch weitere Prüfungen
abzuklären, möglichst unter Abänderung der Versuchsbedingungen. Negative
Ergebnisse sind durch Einzelfallprüfung zu bestätigen. In jenen Fällen, in
denen eine Bestätigung negativer Ergebnisse nicht für notwendig erachtet wird,
ist dies zu begründen. Bei Folgeversuchen sollte die Abänderung der
Studienparameter zur Erweiterung des Umfangs der bewerteten Bedingungen in
Betracht gezogen werden. Zu den Studienparametern, die für eine Abänderung in
Frage kommen, gehören die Abstände der Konzentrationen und der
Stoffwechselaktivierungsstatus.
2.2. BEWERTUNG UND INTERPRETATION DER ERGEBNISSE
Es gibt mehrere Kriterien für die Bestimmung eines positiven Ergebnisses, wie
z. B. eine konzentrationsbezogene Zunahme und/oder eine reproduzierbare Zunahme
der Mutationsrate. Zunächst sollte die biologische Relevanz der Ergebnisse
untersucht werden. Als Hilfsmittel bei der Bewertung der Versuchsergebnisse
können statistische Methoden dienen. Die statistische Signifikanz sollte aber
nicht der einzige bestimmende Faktor für eine positive Reaktion sein.
Eine Prüfsubstanz, bei der die Ergebnisse nicht den obengenannten Kriterien
entsprechen, gilt bei diesem System als nichtmutagen.
Auch wenn die meisten Versuche eindeutig positive oder negative Ergebnisse
liefern, erlaubt der Datensatz in seltenen Fällen keine definitive Aussage
über die Aktivität der Prüfsubstanz. Es kommt vor, daß sich die Ergebnisse
unabhängig davon, wie oft der Versuch wiederholt wird, weiterhin als nicht
eindeutig oder als fragwürdig erweisen.
Positive Ergebnisse aus dem In-vitro-Genmutationstest an Säugetierzellen deuten
darauf hin, daß die Prüfsubstanz in den verwendeten kultivierten
Säugetierzellen Genmutationen hervorruft. Eine reproduzierbare positive
Relation zwischen Konzentration und Wirkung ist sehr bedeutsam. Negative
Ergebnisse sind ein Anzeichen dafür, daß die Prüfsubstanz unter diesen
Versuchsbedingungen in den verwendeten kultivierten Säugetierzellen keine
Genmutation auslöst.
3. ABSCHLUSSBERICHT
PRÜFBERICHT
Der Prüfbericht muß die folgenden Angaben enthalten:
Lösungsmittel/Vehikel:
- Begründung für die Wahl des Vehikels/Lösungsmittels;
- Löslichkeit und Stabilität der Prüfsubstanz im Lösungsmittel/Vehikel,
falls bekannt.
Zellen:
- Typ und Herkunft der Zellen;
- Anzahl der Zellkulturen;
- ggf. Passagenanzahl;
- ggf. zum Erhalt der Zellkultur verwendete Verfahren;
- Nichtvorhandensein von Mycoplasma.
Prüfbedingungen:
- Begründung für die Auswahl der Konzentrationen und die Anzahl der Kulturen,
darunter z. B. Angaben zur Zytotoxizität und Löslichkeitsgrenze, falls
vorhanden;
- Medienzusammensetzung, CO2-Konzentration;
- Konzentration der Prüfsubstanz;
- Volumen des Vehikels und der beigegebenen Prüfsubstanz;
- Inkubationstemperatur;
- Inkubationszeit;
- Behandlungsdauer;
- Zelldichte während der Behandlung;
- Art und Zusammensetzung des Stoffwechselaktivierungssystems einschließlich
Eignungskriterien;
- Positiv- und Negativkontrollen;
- Dauer der Expressionszeit (ggf. einschließlich Anzahl der überimpften
Zellen, Subkulturen und Medienwechsel);
- selektierende Agenzien;
- Kriterien zur Einstufung der Tests als positiv, negativ oder nicht eindeutig;
- Methoden zur Zählung der lebensfähigen und mutierten Zellen;
- Angaben zur Berücksichtigung der Kolonien nach Größe und Typ (ggf.
einschließlich Kriterien für 'kleine' und 'große' Kolonien).
Ergebnisse:
- Toxizitätszeichen;
- Ausfällungszeichen;
- Angaben zum pH-Wert und zur Osmolalität des Behandlungsmediums, falls
ermittelt;
- Koloniegröße, falls bewertet, zumindest für Negativ- und Positivkontrollen;
- ggf. Voraussetzungen des Labors zur Bestimmung von Mutanten mit geringer
Koloniebildung durch das L5178Y TK+/--System;
- nach Möglichkeit Dosis-Wirkungs-Verhältnis;
- ggf. statistische Analysen;
- Daten zu gleichzeitigen Negativ-(Lösungsmittel-/Vehikel-)Kontrollen und
Positivkontrollen;
- Daten zu historischen Negativ-(Lösungsmittel-/Vehikel-)Kontrollen und
Positivkontrollen mit Bereichen, Mittelwerten und Standardabweichungen;
- Mutantenhäufigkeit.
Diskussion der Ergebnisse.
Schlußfolgerungen.
4. LITERATURHINWEISE
(1) Moore, M.M., DeMarini, D. M., DeSerres, F. J. and Tindall, K. R. (eds.)
(1987), Banbury Report 28: Mammalian Cell Mutagenesis, Cold Spring Harbor
Laboratory, New York.
(2) Chu, E. H. Y. and Malling, H. V. (1968), Mammalian Cell Genetics. II.
Chemical Induction of Specific Locus Mutations in Chinese Hamster Cells In
Vitro, Proc. Natl. Acad. Sci. USA, 61, pp. 1306-1312.
(3) Liber, H. L. and Thilly, W. G. (1982), Mutation Assay at the Thymidine
Kinase Locus in Diploid Human Lymphoblasts, Mutation Res., 94, pp. 467-485.
(4) Moore, M. M., Harington-Brock, K., Doerr, C. L. and Dearfield, K. L. (1989),
Differential Mutant Quantitation at the Mouse Lymphoma TK and CHO HGPRT Loci,
Mutagenesis, 4, pp. 394-403.
(5) Aaron, C. S. and Stankowski, Jr. L. F. (1989), Comparison of the AS52/XPRT
and the CHO/HPRT Assays: Evaluation of Six Drug Candidates, Mutation Res., 223,
pp. 121-128.
(6) Aaron, C. S., Bolcsfoldi, G., Glatt, H. R., Moore, M., Nishi, Y.,
Stankowski, Jr. L. F., Theiss, J. and Thompson, E. (1994), Mammalian Cell Gene
Mutation Assays Working Group Report. Report of the International Workshop on
Standardisation of Genotoxicity Test Procedures. Mutation Res., 312, pp.
235-239.
(7) Scott, D., Galloway, S. M., Marshall, R. R., Ishidate, M., Brusick, D.,
Ashby, J. and Myhr, B. C. (1991), Genotoxicity Under Extreme Culture Conditions.
A report from ICPEMC Task Group 9, Mutation Res., 257, pp. 147-204.
(8) Clive, D., McCuen, R., Spector, J. F. S., Piper, C. and Mavournin, K. H.
(1983), Specific Gene Mutations in L5178Y Cells in Culture. A Report of the U.
S. Environmental Protection Agency Gene-Tox Program, Mutation Res., 115, pp.
225-251.
(9) Li, A. P., Gupta, R. S., Heflich, R. H. and Wasson, J. S. (1988), A Review
and Analysis of the Chinese Hamster Ovary/Hypoxanthine Guanine Phosphoribosyl
Transferase System to Determine the Mutagenicity of Chemical Agents: A Report of
Phase III of the U. S. Environment Protection Agency Gene-Tox Program, Mutation
Res., 196, pp. 17-36.
(10) Li, A. P., Carver, J. H., Choy, W. N., Hsie, A. W., Gupta, R. S., Loveday,
K. S., O'Neill, J. P., Riddle, J. C., Stankowski, L. F. Jr. and Yang, L. L.
(1987), A Guide for the Performance of the Chinese Hamster Ovary
Cell/Hypoxanthine-Cuanine Phosphoribosyl Transferase Gene Mutation Assay,
Mutation Res., 189, pp. 135-141.
(11) Liber, H. L., Yandell, D. W. and Little, J. B. (1989), A Comparison of
Mutation Induction at the TK and HPRT Loci in Human Lymphoblastoid Cells:
Quantitative Differences are Due to an Additional Class of Mutations at the
Autosomal TK Locus, Mutation Res., 216, pp. 9-17.
(12) Stankowski, L. F. Jr., Tindall, K. R. and Hsie, A. W. (1986), Quantitative
and Molecular Analyses of Ethyl Methanosulphonate - and ICR 191-Induced
Molecular Analyses of Ethyl Methanosulphonate - and ICR 191-Induced Mutation in
AS52 Cells, Mutation Res., 160, pp. 133-147.
(13) Turner, N. T., Batson, A. G. and Clive, D. (1984), Procedures for the
L5178Y/TK+/- - TK+/- Mouse Lymphoma Cell Mutagenicity Assay, in: Kilbey, B. J.
et al (eds.) Handbook of Mutagenicity Test Procedures, Elsevier Science
Publishers, New York, pp. 239-268.
(14) Arlett, C. F., Smith, D. M., Clarke, G. M., Green, M. H. L., Cole, J.,
McGregor, D. B. and Asquith, J. C. (1989), Mammalian Cell Gene Mutation Assays
Based upon Colony Formation, in: Statistical Evaluation of Mutagenicity Test
Data, Kirkland D. J., ed., Cambridge University Press, pp. 66-101.
(15) Abbondandolo, A., Bonatti, S., Corti, G., Fiorio, R., Loprieno, N. and
Mazzaccaro, A. (1977), Induction of 6-Thioguanine-Resistant Mutants in V79
Chinese Hamster Cells by Mouse-Liver Microsome-Activated Dimethylnitrosamine,
Mutation Res., 46, pp. 365-373.
(16) Ames, B. N., McCann, J. and Yamasaki, E. (1975), Methods for Detecting
Carcinogens and Mutagens with the Salmonella/Mammalian-Microsome Mutagenicity
Test, Mutation Res., 31, pp. 347-364.
(17) Clive, D., Johnson, K. O., Spector, J. F. S., Batson, A. G. and Brown M. M.
M. (1979), Validation and Characterisation of the L5178Y/TK+/- Mouse Lymphoma
Mutagen Assay System, Mutat. Res., 59, pp. 61-108.
(18) Maron, D. M. and Ames, B. N. (1983), Revised Methods for the Salmonella
Mutagenicity Test, Mutation Res., 113, pp. 173-215.
(19) Elliott, B. M., Combes, R. D., Elcome, C. R., Gatehouse, D. G., Gibson, G.
G., Mackay, J. M. and Wolf, R. C. (1992), Alternatives to Aroclor 1254-Induced
S9 in In Vitro Genotoxicity Assays, Mutagenesis, 7, pp. 175-177.
(20) Matsushima, T., Sawamura, M., Hara, K. and Sugimura, T. (1976), A Safe
Substitute for Polychlorinated Biphenyls as an Inducer of Metabolic Activation
Systems, in In Vitro Metabolic Activation in Mutagenesis Testing, de Serres, F.
J., Fouts, J. R., Bend, J. R. and Philpot. R. M. (eds.) Elsevier, North-Holland,
pp. 85-88.
(21) Krahn, D. F., Barsky, F. C. and McCooey, K. T. (1982), CHO/HGPRT Mutation
Assay: Evaluation of Gases and Volatile Liquids, In: Tice, R. R., Costa, D. L.,
Schaich, K. M. (eds.), Genotoxic Effects of Airborne Agents, New York, Plenum,
pp. 91-103.
(22) Zamora, P. O., Benson, J. M., Li, A. P. and Brooks, A. L. (1983),
Evaluation of an Exposure System Using Cells Grown on Collagen Gels for
Detecting Highly Volatile Mutagens in the CHO/HGPRT Mutation Assay,
Environmental Mutagenesis, 5, pp. 795-801.
(23) Applegate, M. L., Moore, M. M., Broder, C. B., Burrell, A. and Hozier, J.
C. (1990), Molecular Dissection of Mutations at the Heterozygous Thymidine
Kinase Locus in Mouse Lymphoma Cells, Proc. Natl. Acad. Sci. USA, 87, pp. 51-55.
(24) Moore, M. M., Clive, D., Hozier, J. C. Howard, B. E., Batson, A. G.,
Turner, N. T. and Sawyer, J. (1985), Analysis of Trifluorothymidine-Resistant
(TFTr) and Mutants of L5178Y/TK+/- Mouse Lymphoma Cells, Mutation Res., 151, pp.
161-174.
(25) Yandell, D. W., Dryja, T. P. and Little, J. B. (1990), Molecular Genetic
Analysis of Recessive Mutations at a Heterozygous Autosomal Locus in Human
Cells, Mutation Res., 229, pp. 89-102.
(26) Moore, M. M. and Doerr, C. L. (1990), Comparison of Chromosome Aberration
Frequency and Small-Colony TK-Deficient Mutant Frequency in L5178Y/TK+/- -
3.7.2C Mouse Lymphoma Cells, Mutagenesis 5, pp. 609-614."
ANHANG 4F
"B.23. SPERMATOGONIEN-CHROMOSOMENABERRATIONSTEST BEI SÄUGETIEREN
1. METHODE
Diese Methode entspricht der OECD TG 483, Mammalian Spermatogonial Chromosome
Aberration Test (1997).
1.1. EINLEITUNG
Der In-vivo-Spermatogenientest auf Chromosomenaberrationen bei Säugetieren
dient zum Nachweis von Agenzien, die bei Säugetieren strukturelle
Chromosomenaberrationen in den Spermatogonien auslösen (1) (2) (3) (4) (5).
Dabei ist zwischen strukturellen Chromosomentyp- und Chromatidentypaberrationen
zu unterscheiden. Bei der Mehrzahl der chemischen Mutagene sind die Aberrationen
dem Chromatidentyp zuzuordnen, doch kommen auch Chromosomentypaberrationen vor.
Allerdings ist diese Methode nicht zur Messung numerischer Aberrationen bestimmt
und wird folglich auch nicht routinemäßig dafür eingesetzt.
Chromosomenmutationen und ähnliche Vorgänge sind die Ursache für zahlreiche
humangenetische Erkrankungen.
Mit diesem Test werden Chromosomenveränderungen in Spermatogonien ermittelt, so
daß Prognosen zur Auslösung vererbbarer Mutationen in Keimzellen möglich
sind.
Bei dieser Prüfung werden routinemäßig Nagetiere eingesetzt. Mit diesem
zytogenetischen In-vivo-Test werden Chromosomenaberrationen in Mitosen von
Spermatogonien ermittelt. Andere Zielzellen sind nicht Gegenstand dieser
Methode.
Zum Nachweis von Chromatidentypaberrattionen in Spermatogonien ist die erste
mitotische Zellteilung nach der Behandlung zu untersuchen, bevor diese Läsionen
bei anschließenden Zellteilungen verlorengehen. Die meiotische
Chromosomenanalyse der Spermatozyten in der Diakinese-Metaphase I auf
Chromosomenaberrationen nach Behandlung der Spermatogoniestammzellen kann
weitere nützliche Informationen liefern.
Mit dem In-vivo-Test soll ermittelt werden, ob Mutagene für somatische Zellen
auch in Keimzellen aktiv sind. Darüber hinaus ist der Keimzellentest für die
Bewertung des mutagenen Risikos von Relevanz, da er die Berücksichtigung von
Faktoren des In-vivo-Stoffwechsels, der Pharmakokinetik und der
DNA-Reparaturprozesse ermöglicht.
In den Hoden finden sich mehrere Generationen von Spermatogonien mit einem
Spektrum der Empfindlichkeit gegenüber chemischer Behandlung. Die
festgestellten Aberrationen stellen also eine Gesamtreaktion der behandelten
Spermatogoniepopulationen dar, wobei die zahlreicheren differenzierten
Spermatogonien dominieren. Je nach ihrer Position im Hoden sind einzelne
Generationen von Spermatogonien dem allgemeinen Kreislauf ausgesetzt oder nicht,
und zwar wegen der physischen und physiologischen Sertoli-Zellen-Schranke und
der Blut-Hoden-Schranke.
Wenn Anzeichen dafür bestehen, daß die Prüfsubstanz oder ein reaktiver
Metabolit das Zielgewebe nicht erreicht, ist dieser Test nicht geeignet.
Siehe auch Allgemeine Einleitung Teil B.
1.2. DEFINITIONEN
Chromatidentypaberration: strukturelle Chromosomenanomalie, gekennzeichnet durch
Bruch einzelner Chromatiden oder Bruch und Reunion von Chromatiden.
Chromosomentypaberration: strukturelle Chromosomenanomalie, gekennzeichnet durch
Bruch oder Bruch und Reunion beider Chromatiden an gleicher Position.
Lücke: achromatische Läsion von geringerer Breite als eine Chromatide und mit
minimaler Verlagerung der Chromatiden.
Numerische Aberration: Abweichung der Chromosomenzahl vom Normalwert, der für
die verwendeten Tiere charakteristisch ist.
Polyploidie: Vorhandensein von mehr als zwei haploiden Chromosomensätzen (n)
(z. B. 3n, 4n usw.).
Strukturelle Aberration: Veränderung der Chromosomenstruktur, nachweisbar durch
mikroskopische Untersuchung des Metaphase-Stadiums der Zellteilung, äußert
sich in Form von Deletionen, intrachromosalen oder reziproken Translokationen.
1.3. PRINZIP DER PRÜFMETHODE
Die Tiere erhalten die Prüfsubstanz mittels einer geeigneten Expositionsform
verabreicht und werden zu einem geeigneten Zeitpunkt nach der Behandlung
getötet. Vor der Tötung werden die Tiere mit einem Spindelgift (z. B.
Colchicin oder Colcemid®) behandelt. Aus den Keimzellen werden dann Chromosomen
präpariert und gefärbt, und die Metaphasezellen werden auf
Chromosomenaberrationen untersucht.
1.4. BESCHREIBUNG DER PRÜFMETHODE
1.4.1. Vorbereitungen
1.4.1.1. Versuchstiere
Gewöhnlich werden männliche chinesische Hamster und Mäuse verwendet, doch
kommen auch männliche Tiere anderer geeigneter Säugetierarten in Frage. Es
sollten junge gesunde und geschlechtsreife Tiere üblicher Labortierstämme zum
Einsatz kommen. Zu Beginn des Versuchs sollte die Abweichung des Körpergewichts
der Tiere vom Mittelwert so gering wie möglich sein und nicht mehr als ± 20 %
betragen.
1.4.1.2. Haltungs- und Fütterungsbedingungen
Es gelten die allgemeinen Bedingungen in der Allgemeinen Einleitung zu Teil B,
doch ist bei der Luftfeuchtigkeit ein Wert von 50-60 % anzustreben.
1.4.1.3. Vorbereitung der Tiere
Gesunde und geschlechtsreife junge Männchen werden randomisiert und den
einzelnen Kontroll- bzw. Behandlungsgruppen zugeteilt. Die Käfige sind so
anzuordnen, daß sich ihre Position möglichst wenig auswirkt. Es erfolgt eine
Einzelidentifizierung der Tiere. Die Tiere werden vor Beginn der Studie über
einen Zeitraum von mindestens fünf Tagen unter Laborbedingungen eingewöhnt.
1.4.1.4. Vorbereitung der Dosierung
Feste Prüfsubstanzen sollten vor der Verabreichung an die Tiere in geeigneten
Lösungsmitteln oder Vehikeln gelöst oder suspendiert und ggf. verdünnt
werden. Flüssige Prüfsubstanzen können direkt verabreicht oder zuvor
verdünnt werden. Es sind frische Zubereitungen der Prüfsubstanz zu verwenden,
es sei denn, die Stabilität der Substanz bei Lagerung wird nachgewiesen.
1.4.2. Prüfbedingungen
1.4.2.1. Lösungsmittel/Vehikel
Das Lösungsmittel/Vehikel sollte bei den gewählten Dosierungen keine toxischen
Wirkungen hervorrufen und nicht im Verdacht stehen, mit der Prüfsubstanz eine
chemische Reaktion einzugehen. Werden keine allgemein bekannten
Lösungsmittel/Vehikel verwendet, so sind Referenzdaten zur Kompatibilität
beizubringen. Es ist zu empfehlen, als erste Wahl möglichst die Verwendung
eines wäßrigen Lösungsmittels/Vehikels in Erwägung zu ziehen.
1.4.2.2. Kontrollen
Für jeden Versuch und jedes Geschlecht sind gleichzeitig Positiv- und
Negativ-(Lösungsmittel-/Vehikel-)Kontrollen anzulegen. Bis auf die
Verabreichung der Prüfsubstanz sind die Tiere der Kontrollgruppen ebenso zu
behandeln wie die Tiere der Behandlungsgruppen.
Die Positivkontrollen sollten in vivo strukturelle Chromosomenaberrationen in
Spermatogonien hervorrufen, wenn sie in Expositionskonzentrationen verabreicht
werden, die voraussichtlich eine erkennbare Zunahme gegenüber dem Hintergrund
ergeben.
Die Positivkontrollkonzentrationen sollten so gewählt werden, daß die
Wirkungen eindeutig sind, aber beim Ablesen nicht sofort die Identität der
kodierten Objektträger erkennen lassen. Es ist vertretbar, daß die
Positivkontrolle auf anderem Wege als die Prüfsubstanz verabreicht wird und nur
eine Probenahme erfolgt. Gegebenenfalls könnte eine zusätzliche
Positivkontrolle herangezogen werden, die der gleichen chemischen Klasse
angehört wie die zu prüfende Substanz. Es kommen beispielsweise folgende
Positivkontrollsubstanzen in Frage:
>PLATZ FÜR EINE TABELLE>
Zu jedem Zeitpunkt der Probenahme sind Tiere der Negativkontrolle einzubeziehen,
die lediglich ein Lösungsmittel oder Vehikel erhalten und ansonsten ebenso wie
die Behandlungsgruppen behandelt werden, soweit nicht aus historischen
Kontrolldaten akzeptable Werte zur Variabilität der Tiere und Häufigkeit der
Zellen mit Chromosomenaberrationen vorliegen. Darüber hinaus sollten auch
unbehandelte Kontrolltiere verwendet werden, soweit nicht historische oder
veröffentlichte Kontrolldaten belegen, daß das gewählte
Lösungsmittel/Vehikel keine schädlichen oder mutagenen Wirkungen hervorruft.
1.5. VERFAHREN
1.5.1. Anzahl der Tiere
Jede Behandlungs- und Kontrollgruppe muß mindestens 5 analysierbare Tiere
umfassen.
1.5.2. Behandlungsplan
Die Prüfsubstanzen sind möglichst als Einmal- oder Zweimalgabe zu
verabreichen. Die Gabe kann in Form von zwei Teilmengen erfolgen, die am
gleichen Tag im Abstand von wenigen Stunden verabreicht werden, wenn es sich um
ein großes Materialvolumen handelt. Andere Verabreichungschemata sollten
wissenschaftlich begründet sein.
In der Gruppe mit der höchsten Dosis wird nach der Behandlung zu zwei
verschiedenen Zeitpunkten eine Stichprobe entnommen. Da die Zellzykluskinetik
von der Prüfsubstanz beeinflußt werden kann, erfolgt eine Probenahme ca. 24
Stunden und die andere ca. 48 Stunden nach der Behandlung. Bei den übrigen
Dosen sollte die Probenahme 24 Stunden nach der Behandlung oder nach Ablauf
eines Zeitraums erfolgen, der der 1,5fachen Dauer des normalen Zellzyklus
entspricht, wenn nicht ein anderer Zeitpunkt erwiesenermaßen zur Feststellung
von Effekten günstiger ist (6).
Für die Probenahme kommen auch andere Zeitpunkte in Frage. Bei Chemikalien, die
eine Chromosomenverzögerung bewirken oder S-unabhängige Effekte auslösen
können, ist möglicherweise eine Probenahme zu einem früheren Zeitpunkt
angebracht (1).
Die Zweckmäßigkeit einer wiederholten Behandlung ist im Einzelfall zu prüfen.
Bei wiederholter Behandlung sind die Tiere 24 Stunden (1,5facher Zellzyklus)
nach der letzten Gabe zu töten. Ggf. sind zusätzliche Zeiten für die
Probenahme vorzusehen.
Vor der Tötung wird den Tieren intraperitoneal eine geeignete Dosis eines
Spindelgiftes (z. B. Colcemid® oder Colchicin) verabreicht. Eine Stichprobe
wird den Tieren danach zu einem geeigneten Zeitpunkt entnommen. Bei Mäusen
beträgt der Zeitabstand ca. 3 bis 5 Stunden, bei chinesischen Hamstern ca. 4
bis 5 Stunden.
1.5.3. Dosierungen
Wird eine Studie zur Dosisfindung durchgeführt, weil keine geeigneten Daten
verfügbar sind, so sollte sie im gleichen Labor unter Verwendung der gleichen
Spezies, des gleichen Stammes und Geschlechts und der gleichen Behandlungsform
wie im Hauptversuch erfolgen (7). Liegt Toxizität vor, so sind zum ersten
Zeitpunkt der Probenahme drei Dosisstufen zu verwenden. Die Dosisstufen sollten
den Bereich vom Höchstwert bis zu geringer oder nicht vorhandener Toxizität
umfassen. Bei der späteren Probenahme muß nur die Höchstdosis verwendet
werden. Unter der Höchstdosis ist jene Dosis zu verstehen, die so deutliche
Toxizitätszeichen hervorruft, daß höhere Dosisstufen bei gleichem
Verabreichungsschema voraussichtlich zum Tode führen.
Substanzen mit spezifischen biologischen Aktivitäten bei geringen
nichttoxischen Dosen (wie Hormone und Mitogene) entsprechen möglicherweise
nicht den Dosierungskriterien und sollten anhand einer Einzelfallprüfung
bewertet werden. Die Höchstdosis kann auch als jene Dosis definiert werden, die
bestimmte Anzeichen von Toxizität in den Spermatogonien hervorruft (z. B. eine
Reduzierung des Verhältnisses der Spermatogonienmitosen zur ersten und zweiten
meiotischen Metaphase; diese Reduzierung sollte nicht mehr als 50 % betragen).
1.5.4. Limit-Test
Verursacht die Prüfung einer Dosis von mindestens 2000 mg/kg Körpergewicht bei
Einmalgabe oder Gabe von zwei Teilmengen am gleichen Tag keine feststellbaren
toxischen Wirkungen und ist aufgrund der Daten strukturverwandter Substanzen
keine Gentoxizität zu erwarten, kann auf eine vollständige Studie mit drei
Dosisstufen verzichtet werden. Die voraussichtlichen Expositionswirkungen beim
Menschen können aber beim Limit-Test eine höhere Dosis angezeigt erscheinen
lassen.
1.5.5. Verabreichung
Die Prüfsubstanz wird in der Regel mittels Magen- oder Schlundsonde bzw. durch
intraperitoneale Injektion verabreicht. Auch andere Expositionsformen können
bei entsprechender Begründung vertretbar sein. Das maximale
Flüssigkeitsvolumen, das jeweils durch Sonde oder Injektion verabreicht werden
kann, hängt von der Größe des Versuchstieres ab. Das Volumen sollte 2 ml/100
g Körpergewicht nicht übersteigen. Die Verwendung eines höheren Volumens ist
zu begründen. Abgesehen von Reizstoffen oder ätzenden Stoffen, die in der
Regel bei höheren Konzentrationen eine verstärkte Wirkung hervorrufen, ist die
Variabilität des Prüfvolumens dadurch auf ein Mindestmaß zu reduzieren, daß
eine Konzentration gewählt wird, die auf allen Dosisstufen ein konstantes
Volumen gewährleistet.
1.5.6. Chromosomenpräparation
Unmittelbar nach der Tötung werden aus einem oder beiden Hoden Zellsuspensionen
gewonnen, mit hypotoner Lösung behandelt und fixiert. Die Zellen werden dann
auf Objektträger aufgetropft und gefärbt.
1.5.7. Analyse
Es sind mindestens 100 gut gespreitete Metaphasen je Tier (d. h. mindestens 500
Metaphasen je Gruppe) zu analysieren. Eine zahlenmäßige Reduzierung ist
möglich, wenn eine hohe Zahl von Aberrationen beobachtet wird. Alle
Objektträger, auch die für die Positiv- und Negativkontrollen, sind vor der
mikroskopischen Untersuchung von unabhängiger Seite zu kodieren. Da es bei der
Fixierung häufig zum Bruch eines Teils der Metaphasezellen unter Verlust von
Chromosomen kommt, sollten die ausgewerteten Zellen daher eine Zentromerzahl
enthalten, die bei allen Zelltypen der Zahl 2n ± 2 entspricht.
2. DATEN
2.1. AUFBEREITUNG DER ERGEBNISSE
Die Daten für die einzelnen Tiere sind in tabellarischer Form darzustellen.
Versuchseinheit ist das Tier. Für jedes Tier sind die Anzahl der Zellen mit
strukturellen Chromosomenaberrationen und die Anzahl der Chromosomenaberrationen
je Zelle anzugeben. Für die Versuchs- und Kontrollgruppen sind die
unterschiedlichen Typen struktureller Chromosomenaberrationen mit Anzahl und
Häufigkeit aufzuführen. Lücken werden getrennt erfaßt und angegeben, aber in
der Regel nicht bei der Gesamthäufigkeit der Aberrationen berücksichtigt.
Wird Mitose sowie Meiose beobachtet, ist das Verhältnis der
Spermatogonienmitosen zur ersten und zweiten meiotischen Metaphase als
Gradmesser der Zytotoxizität bei allen behandelten Tieren und Tieren der
Negativkontrolle in einer Gesamtstichprobe von 100 sich teilenden Zellen zu
bestimmen, um eine mögliche zytotoxische Wirkung festzustellen. Wird nur Mitose
beobachtet, so ist der Mitoseindex für mindestens 1000 Zellen je Tier zu
bestimmen.
2.2. BEWERTUNG UND INTERPRETATION DER ERGEBNISSE
Es gibt mehrere Kriterien für die Bestimmung eines positiven Ergebnisses, wie
z. B. eine dosisbezogene Zunahme der Anzahl der Zellen mit
Chromosomenaberrationen oder eine eindeutige Zunahme der Anzahl der Zellen mit
Aberrationen in einer bestimmten Dosisgruppe zu einem bestimmten Zeitpunkt der
Probenahme. Zunächst sollte die biologische Relevanz der Ergebnisse untersucht
werden. Als Hilfsmittel bei der Bewertung der Versuchsergebnisse können
statistische Methoden dienen (8). Die statistische Signifikanz sollte aber nicht
der einzige bestimmende Faktor für eine positive Reaktion sein. Nicht
eindeutige Ergebnisse sollten durch weitere Prüfungen abgeklärt werden,
möglichst unter Abänderung der Versuchsbedingungen.
Eine Prüfsubstanz, bei der die Ergebnisse nicht den obengenannten Kriterien
entsprechen, gilt bei diesem Versuch als nichtmutagen.
Auch wenn die meisten Versuche eindeutig positive oder negative Ergebnisse
liefern, erlaubt der Datensatz in seltenen Fällen keine definitive Aussage
über die Aktivität der Prüfsubstanz. Es kommt vor, daß sich die Ergebnisse
unabhängig davon, wie oft der Versuch wiederholt wird, weiterhin als nicht
eindeutig oder als fragwürdig erweisen.
Positive Befunde des In-vivo-Keimzellentests auf Chromosomenaberrationen deuten
darauf hin, daß die Prüfsubstanz in den Keimzellen der untersuchten Spezies
Chromosenaberrationen hervorruft. Negative Befunde sind ein Anzeichen dafür,
daß die Prüfsubstanz unter diesen Versuchsbedingungen keine
Chromosomenaberrationen in den Keimzellen der untersuchten Spezies hervorruft.
Zu erörtern ist die Wahrscheinlichkeit, daß die Prüfsubstanz oder ihre
Metaboliten in das spezifische Zielgewebe gelangen.
3. ABSCHLUSSBERICHT
PRÜFBERICHT
Der Prüfbericht muß die folgenden Angaben enthalten:
Lösungsmittel/Vehikel
- Begründung für die Wahl des Vehikels;
- Löslichkeit und Stabilität der Prüfsubstanz im Lösungsmittel/Vehikel,
falls bekannt.
Versuchstiere:
- Spezies/Stamm;
- Anzahl und Alter der Tiere;
- Herkunft, Haltungsbedingungen, Futter usw.
- Gewicht der einzelnen Tiere bei Prüfungsbeginn, einschließlich Bereich des
Körpergewichts, Mittelwert und Standardabweichung für jede Gruppe.
Prüfbedingungen:
- Daten aus einer ggf. durchgeführten Dosisfindungsstudie;
- Begründung der gewählten Dosisstufen;
- Begründung für den Verabreichungsweg;
- Angaben zur Zubereitung der Prüfsubstanz;
- Angaben zur Verabreichung der Prüfsubstanz;
- Begründung für die Tötungszeiten;
- ggf. Angaben zur Umrechnung der Konzentration der Prüfsubstanz im
Futter/Wasser (ppm) in die entsprechende Dosis (mg/kg Körpergewicht/Tag);
- Angaben über Futter- und Wasserqualität;
- nähere Angaben zum Behandlungs- und Stichprobenentnahmeplan;
- Methoden zur Bestimmung der Toxizität;
- Bezeichnung des Spindelgifts, Konzentration und Behandlungsdauer;
- Methoden zur Präparation des Objektträgers;
- Kriterien zur Bewertung von Aberrationen;
- Anzahl der analysierten Zellen pro Tier;
- Kritierien zur Einstufung der Studien als positiv, negativ oder nicht
eindeutig.
Ergebnisse:
- Toxizitätszeichen;
- Mitoseindex;
- Verhältnis der Spermatogenienmitosen zur ersten und zweiten meiotischen
Metaphase;
- Typ und Anzahl der Aberrationen, für jedes Tier gesondert anzugeben;
- Gesamtzahl der Aberrationen pro Gruppe;
- Anzahl der Zellen mit Aberrationen pro Gruppe;
- nach Möglichkeit Dosis-Wirkungs-Verhältnis;
- ggf. statistische Analysen;
- Daten zu gleichzeitigen Negativkontrollen;
- Daten zu historischen Negativkontrollen mit Bereichen, Mittelwerten und
Standardabweichungen;
- Daten zu gleichzeitigen Positivkontrollen;
- ggf. beobachtete Veränderungen der Ploidie.
Diskussion der Ergebnisse.
Schlußfolgerungen.
4. LITERATURHINWEISE
(1) Adler, I. D. (1986), Clastogenic Potential in Mouse Spermatogonia of
Chemical Mutagens Related to their Cell-Cycle Specifications, in: Genetic
Toxicology of Environmental Chemicals, Part B: Genetic Effects and Applied
Mutagenesis, Ramel, C., Lambert B., and Magnusson, J. (eds.) Liss, New York, pp.
477-484.
(2) Adler, I. D. (1984), Cytogenic tests in Mammals, in: Mutagenicity Testing: a
Practical Approach, ed. S. Venitt and J. M. Parry, IRL Press, Oxford, Washington
DC, pp. 275-306.
(3) Evans, E. P., Breckon, G. and Ford, C. E. (1964), An Air-drying Method for
Meiotic Preparations from Mammalian Testes, Cytogenetics and Cell Genetics, 3,
pp. 289-294.
(4) Richold, M., Ashby, J., Chandley, A., Gatehouse, D. G. and Henderson L.
(1990), In Vivo Cytogenetic Assays, in: D. J. Kirkland (ed.), Basic Mutagenicity
Tests, UKEMS Recommended Procedures. UKEMS Subcommittee on Guidelines for
Mutagenicity Testing. Report. Part I revised, Cambridge University Press,
Cambridge, New York, Port Chester, Melbourne, Sydney, pp. 115-141.
(5) Yamamoto, K. and Kikuchi, Y. (1978), A New Method for Preparation of
Mammalian Spermatogonial Chromosomes, Mutation Res., 52, pp. 207-209.
(6) Adler, I. D., Shelby, M. D., Bootman, J., Favor, J., Generoso, W.,
Pacchierotti, F., Shibuya, T. and Tanaka, N. (1994), International Workshop on
Standardisation of Genotoxicity Test Procedures. Summary Report of the Working
Group on Mammalian Germ Cell Tests, Mutation Res., 312, pp. 313-318.
(7) Fielder, R. J., Allen, J. A., Boobis, A. R., Botham, P. A., Doe, J.,
Esdaile, D. J., Gatehouse, D. G., Hodson-Walker, G., Morton, D. B., Kirkland D.
J. and Richold, M. (1992), Report of British Toxicology Society/UK Environmental
Mutagen Society Working Group: Dose setting in In Vivo Mutagenicity Assays,
Mutagenesis, 7, pp. 313-319.
(8) Lovell, D. P., Anderson, D., Albanese, R., Amphlett, G. E., Clare, G.,
Ferguson, R., Richold, M., Papworth, D. G. and Savage, J. R. K. (1989),
Statistical Analysis of In Vivo Cytogenetic Assays, in: D. J. Kirkland (ed.),
Statistical Evaluation of Mutagenicity Test Data. UKEMS Subcommittee on
Guidelines for Mutagenicity Testing, report, Part III, Cambridge University
Press, Cambridge, New York, Port Chester, Melbourne, Sydney, pp. 184-232."
ANHANG 4G
"B.39. IN-VIVO-TEST ZUR UNPLANMÄSSIGEN DNA-SYNTHESE (UDS) IN
SÄUGETIERLEBERZELLEN
1. METHODE
Diese Methode entspricht der OECD TG 486, Unscheduled DNA Synthesis (UDS) Test
with Mammalian Liver Cells In Vivo (1997).
1.1. EINLEITUNG
Der In-vivo-Test zur unplanmäßigen DNA-Synthese in Säugetierleberzellen dient
zum Nachweis von Agenzien, die in den Leberzellen der behandelten Tiere eine
DNA-Reparatur auslösen (1) (2) (3) (4).
Dieser In-vivo-Test ermöglicht die Untersuchung der gentoxischen Wirkung von
Chemikalien in der Leber. Der ermittelte Endpunkt deutet auf eine
DNA-Schädigung und anschließende Reparatur in Leberzellen hin. Die Leber ist
in der Regel Hauptort des Stoffwechsels der resorbierten Verbindungen. Sie
eignet sich also gut zur In-vivo-Bestimmung einer DNA-Schädigung.
Wenn Anzeichen dafür bestehen, daß die Prüfsubstanz das Zielgewebe nicht
erreicht, ist dieser Test nicht geeignet.
Der Endpunkt der unplanmäßigen DNA-Synthese (UDS) wird durch die Bestimmung
der Aufnahme markierter Nukleoside in Zellen, die keine planmäßige (S-Phasen-)
DNA-Synthese durchlaufen, ermittelt. Das gängigste Verfahren ist die Bestimmung
der Aufnahme von tritiummarkiertem Thymidin (3H-TdR) durch Autoradiographie.
Für In-vivo-UDS-Tests wird vorzugsweise die Leber von Ratten verwendet. Neben
Lebergewebe kann auch anderes Gewebe Verwendung finden, doch ist dieses nicht
Gegenstand dieser Methode.
Der Nachweis einer UDS-Reaktion hängt von der Zahl der ausgeschnittenen und
ersetzten DNA-Basen am Ort der Schädigung ab. Der UDS-Test eignet sich daher
insbesondere zum Nachweis der von einer Substanz induzierten
'Long-patch'-Reparatur (20-30 Basen). Die 'Short-patch'-Reparatur (1-3 Basen)
läßt sich hingegen nur mit einem wesentlich geringeren Empfindlichkeitsgrad
feststellen. Zudem können mutagene Ereignisse aus der Nichtreparatur,
fehlerhaften Reparatur oder fehlerhaften Replikation der DNA-Läsionen
herrühren. Das Ausmaß der UDS-Reaktion gibt keinen Aufschluß über die
Genauigkeit des Reparaturprozesses. Darüber hinaus ist es möglich, daß ein
Mutagen mit der DNA reagiert, die DNA-Schädigung aber nicht über einen
Exzisionsreparaturprozeß behoben wird. Die Tatsache, daß der UDS-Test keine
spezifischen Informationen zur mutagenen Aktivität liefert, wird durch die
potentielle Empfindlichkeit dieses Endpunktes kompensiert, denn er wird im
gesamten Genom ermittelt.
Siehe auch Allgemeine Einleitung Teil B.
1.2. DEFINITIONEN
In Reparatur befindliche Zellen: Nettokörnerzahl über dem Zellkern (NNG)
oberhalb eines vorher festgelegten Schwellenwerts, der von dem jeweiligen Labor
zu begründen ist.
Nettokörnerzahl über dem Zellkern (NNG): quantitative Maßzahl der
UDS-Aktivität von Zellen bei autoradiographischen UDS-Tests, errechnet durch
Subtraktion der durchschnittlichen Körnerzahl über kernäquivalenten Bereichen
des Zytoplasmas (CG) von der Körnerzahl über dem Zellkern (NG): NNG = NG - CG.
Die NNG wird für einzelne Zellen bestimmt, dann für alle Zellen in einer
Kultur, in Parallelkulturen usw.
Unplanmäßige DNA-Synthese (UDS): DNA-Reparatursynthese nach Ausschneiden und
Entfernen des Abschnitts eines DNA-Stranges, der eine Region mit einer durch
chemische Substanzen oder physikalische Agenzien induzierten Schädigung
enthält.
1.3. PRINZIP DER PRÜFMETHODE
Der In-vivo-UDS-Test an Säugetierleberzellen erbringt den Nachweis einer
DNA-Reparatursynthese nach Ausschneiden und Entfernen eines DNA-Abschnittes, der
eine Region mit einer durch chemische Substanzen oder physikalische Agenzien
induzierten Schädigung enthält. Der Test beruht gewöhnlich auf dem Einbau von
3H-TdR in die DNA von Leberzellen, wo sich nur wenige Zellen in der S-Phase des
Zellzyklus befinden. Die Aufnahme von 3H-TdR wird in der Regel durch
Autoradiographie bestimmt, da dieses Verfahren nicht so anfällig für eine
Einwirkung durch S-Phasen-Zellen ist wie beispielsweise die
Flüssigkeitsszintillationszählung (LSC).
1.4. BESCHREIBUNG DER PRÜFMETHODE
1.4.1. Vorbereitungen
1.4.1.1. Versuchstiere
Gewöhnlich werden Ratten verwendet, doch kommen auch andere geeignete
Säugetierarten in Frage. Es sollten junge gesunde und geschlechtsreife Tiere
üblicher Labortierstämme zum Einsatz kommen. Zu Beginn des Versuchs sollte die
Abweichung des Körpergewichts der Tiere vom Mittelwert so gering wie möglich
sein und bei beiden Geschlechtern nicht mehr als ± 20 % betragen.
1.4.1.2. Haltungs- und Fütterungsbedingungen
Es gelten die allgemeinen Bedingungen in der Allgemeinen Einleitung zu Teil B,
doch ist bei der Luftfeuchtigkeit ein Wert von 50-60 % anzustreben.
1.4.1.3. Vorbereitung der Tiere
Gesunde und geschlechtsreife junge Tiere werden randomisiert und den einzelnen
Kontroll- bzw. Behandlungsgruppen zugeteilt. Die Käfige sind so anzuordnen,
daß sich ihre Position möglichst wenig auswirkt. Es erfolgt eine
Einzelidentifizierung der Tiere. Vor Beginn der Studie werden die Tiere in ihren
Käfigen über einen Zeitraum von mindestens fünf Tagen unter Laborbedingungen
eingewöhnt.
1.4.1.4. Prüfsubstanz/Vorbereitung
Feste Prüfsubstanzen sollten vor der Verabreichung an die Tiere in geeigneten
Lösungsmitteln oder Vehikeln gelöst oder suspendiert und ggf. verdünnt
werden. Flüssige Prüfsubstanzen können direkt verabreicht oder zuvor
verdünnt werden. Es sind frische Zubereitungen der Prüfsubstanz zu verwenden,
wenn die Stabilitätsdaten gegen eine Lagerung sprechen.
1.4.2. Prüfbedingungen
1.4.2.1. Lösungsmittel/Vehikel
Das Lösungsmittel/Vehikel sollte bei den gewählten Dosierungen keine toxischen
Wirkungen hervorrufen und nicht im Verdacht stehen, mit der Prüfsubstanz eine
chemische Reaktion einzugehen. Werden keine allgemein bekannten
Lösungsmittel/Vehikel verwendet, so sind Referenzdaten zur Kompatibilität
beizubringen. Es ist zu empfehlen, als erste Wahl möglichst die Verwendung
eines wäßrigen Lösungsmittels/Vehikels in Erwägung zu ziehen.
1.4.2.2. Kontrollen
Für jeden gesondert vorgenommenen Teil des Versuchs sind gleichzeitig Positiv-
und Negativ-(Lösungsmittel-/Vehikel-)Kontrollen anzulegen. Bis auf die
Verabreichung der Prüfsubstanz sind die Tiere der Kontrollgruppe ebenso zu
behandeln wie die Tiere der Behandlungsgruppen.
Die als Positivkontrollen verwendeten Substanzen sollten erwiesenermaßen eine
UDS bei Expositionskonzentrationen hervorrufen, die voraussichtlich eine
erkennbare Zunahme gegenüber dem Hintergrund ergeben. Positivkontrollen, die
eine Stoffwechselaktivierung benötigen, sollten in Dosen verwendet werden, die
eine mäßige Reaktion hervorrufen (4). Die Dosen sollten so gewählt werden,
daß die Wirkungen eindeutig sind, aber beim Auswerten nicht sofort die
Identität der kodierten Objektträger erkennen lassen. Es kommen beispielsweise
folgende Positivkontrollsubstanzen in Frage:
>PLATZ FÜR EINE TABELLE>
Auch andere geeignete Positivkontrollsubstanzen kommen in Betracht. Es ist
vertretbar, daß die Positivkontrolle auf anderem Wege als die Prüfsubstanz
verabreicht wird.
1.5. VERFAHREN
1.5.1. Anzahl und Geschlecht der Tiere
Es ist eine ausreichende Anzahl von Tieren zu verwenden, um die natürliche
biologische Schwankungsbreite der Testreaktion zu berücksichtigen. Jede Gruppe
sollte mindestens 3 analysierbare Tiere umfassen. Liegt ein größerer Bestand
an historischen Daten vor, so sind für die gleichzeitigen Negativ- und
Positivkontrollgruppen nur 1 oder 2 Tiere erforderlich.
Wenn zum Zeitpunkt der Studie Daten aus Untersuchungen zur gleichen Spezies und
Expositionsform vorliegen, die belegen, daß zwischen den Geschlechtern kein
nennenswerter Unterschied der Toxizität feststellbar ist, reicht die Prüfung
von Tieren nur eines - vorzugsweise des männlichen - Geschlechts aus. Sollte es
sich beim Menschen um eine geschlechtsspezifische Exposition handeln, z. B. bei
bestimmten pharmazeutischen Wirkstoffen, ist der Versuch an Tieren des
betreffenden Geschlechts durchzuführen.
1.5.2. Behandlungsplan
Die Prüfsubstanzen werden in der Regel als Einmalgabe verabreicht.
1.5.3. Dosierungen
Im Normalfall sind mindestens zwei Dosisstufen zu verwenden. Unter der
Höchstdosis ist jene Dosis zu verstehen, die so deutliche Toxizitätszeichen
hervorruft, daß höhere Dosisstufen bei gleichem Verabreichungsschema
voraussichtlich zum Tode führen. Die geringere Dosis sollte in der Regel 50 %
bis 25 % der hohen Dosis entsprechen.
Substanzen mit spezifischen biologischen Aktivitäten bei geringen
nichttoxischen Dosen (wie Hormone und Mitogene) entsprechen möglicherweise
nicht den Dosierungskriterien und sollten anhand einer Einzelfallprüfung
bewertet werden. Wird eine Studie zur Dosisfindung durchgeführt, weil keine
geeigneten Daten verfügbar sind, so sollte sie im gleichen Labor unter
Verwendung der gleichen Spezies, des gleichen Stammes und Geschlechts und der
gleichen Behandlungsform wie im Hauptversuch erfolgen.
Die Höchstdosis kann auch als jene Dosis definiert werden, die bestimmte
Anzeichen von Toxizität in der Leber hervorruft (z. B. pyknotische Kerne).
1.5.4. Limit-Test
Verursacht die Prüfung einer Dosis von mindestens 2000 mg/kg Körpergewicht bei
Einmalgabe oder Gabe von zwei Teilmengen am gleichen Tag keine feststellbaren
toxischen Wirkungen und ist aufgrund der Daten strukturverwandter Substanzen
keine Gentoxizität zu erwarten, kann auf eine vollständige Studie verzichtet
werden. Die voraussichtlichen Expositionswirkungen beim Menschen können aber
beim Limit-Test eine höhere Dosis angezeigt erscheinen lassen.
1.5.5. Verabreichung
Die Prüfsubstanz wird in der Regel mittels Magen- oder Schlundsonde
verabreicht. Auch andere Expositionsformen können bei entsprechender
Begründung vertretbar sein. Eine intraperitoneale Injektion ist allerdings
nicht zu empfehlen, da die Leber damit möglicherweise der Prüfsubstanz direkt
und nicht über das Kreislaufsystem ausgesetzt wird. Das maximale
Flüssigkeitsvolumen, das jeweils durch Sonde oder Injektion verabreicht werden
kann, hängt von der Größe des Versuchstieres ab. Das Volumen sollte 2 ml/100
g Körpergewicht nicht übersteigen. Die Verwendung eines höheren Volumens ist
zu begründen. Abgesehen von Reizstoffen oder ätzenden Stoffen, die in der
Regel bei höheren Konzentrationen eine verstärkte Wirkung hervorrufen, ist die
Variabilität des Prüfvolumens dadurch auf ein Mindestmaß zu reduzieren, daß
eine Konzentration gewählt wird, die auf allen Dosisstufen ein konstantes
Volumen gewährleistet.
1.5.6. Präparation der Leberzellen
Die Präparation der Leberzellen behandelter Tiere erfolgt in der Regel 12-16
Stunden nach der Verabreichung. Im allgemeinen ist zusätzlich eine frühere
Aufarbeitung (gewöhnlich 2-4 Stunden nach der Behandlung) erforderlich, wenn
nicht nach 12-16 Stunden eine eindeutige positive Reaktion vorliegt. Auf der
Grundlage der toxikokinetischen Daten sind aber bei entsprechender Begründung
auch Aufarbeitungen zu anderen Zeitpunkten möglich.
Kurzzeitkulturen von Säugetier-Leberzellen werden in der Regel dadurch
angelegt, daß eine Perfusion der Leber in situ mit Collagenase erfolgt und es
frisch gewonnenen Leberzellen ermöglicht wird, sich an eine geeignete
Wachstumsfläche festzuheften. Die Leberzellen von Tieren der
Negativkontrollgruppe sollten eine Lebensfähigkeit (5) von mindestens 50 %
aufweisen.
1.5.7. Bestimmung der UDS
Frisch isolierte Säugetier-Leberzellen werden über einen angemessenen
Zeitraum, z. B. 3-8 Stunden, in einem 3H-TdR enthaltenden Medium inkubiert. Nach
Ablauf der Inkubationszeit sollte das Medium aus den Zellen entfernt werden, die
dann mit einem überschüssiges unmarkiertes Thymidin enthaltenden Medium
inkubiert werden können, um die nicht inkorporierte Radioaktivität zu
verringern ('cold chase'). Anschließend werden die Zellen gewaschen, fixiert
und getrocknet. Bei längeren Inkubationszeiten ist eine 'cold chase'
möglicherweise nicht erforderlich. Die Objektträger werden in
Autoradiographieemulsion getaucht, im Dunkeln 'belichtet' (z. B. gekühlt für
7-14 Tage), entwickelt und gefärbt, und es werden die belichteten Silberkörner
gezählt. Von jedem Tier werden zwei bis drei Objektträger hergestellt.
1.5.8. Analyse
Die Objektträgerpräparate sollten eine ausreichende Anzahl von morphologisch
normalen Zellen enthalten, um eine aussagefähige Bewertung der UDS zu
ermöglichen. Die Präparate werden mikroskopisch auf Zeichen offener
Zytotoxizität (z. B. Pyknose, verringerte Werte der radioaktiven Markierung)
untersucht. Vor der Bestimmung der Körnerzahl sind die Objektträger zu
kodieren. In der Regel werden je Tier 100 Zellen von mindestens zwei
Objektträgern ausgewertet. Die Auswertung von weniger als 100 Zellen/Tier ist
zu begründen. Bei der Körnerzahlbestimmung erfolgt keine Zählung der
S-Phasen-Kerne, doch kann der Anteil der S-Phasen-Zellen erfaßt werden.
Das Ausmaß des 3H-TdR-Einbaus im Zellkern und Zytoplasma morphologisch normaler
Zellen, das an der Ablagerung von Silberkörnern ablesbar ist, sollte durch
geeignete Verfahren ermittelt werden.
Die Körnerzahl wird über dem Zellkern (NG) und über kernäquivalenten
Bereichen des Zytoplasmas (CG) ermittelt. Als CG-Wert kommt entweder die für
den am stärksten markierten Bereich des Zytoplasmas ermittelte Körnerzahl oder
der Durchschnittswert von zwei bis drei nach dem Zufallsprinzip ausgewählten
Bereichen in Nähe des Zellkerns in Frage. Auch andere Zählverfahren (z. B.
Ganzzellenzählung) können bei entsprechender Begründung angewendet werden
(6).
2. DATEN
2.1. AUFBEREITUNG DER ERGEBNISSE
Es sind die Daten für die einzelnen Objektträger und Tiere zu dokumentieren.
Zusätzlich sollten alle Daten in tabellarischer Form zusammengefaßt werden.
Die Nettokörnerzahl über dem Zellkern (NNG) ist für jede Zelle, für jedes
Tier und für jede Dosis und jeden Zeitpunkt zu bestimmen, indem der CG-Wert vom
NG-Wert subtrahiert wird. Werden die 'in Reparatur befindlichen Zellen'
gezählt, so sollten die Kriterien für die Definition der 'in Reparatur
befindlichen Zellen' begründet werden und auf historischen oder gleichzeitigen
Negativkontrolldaten beruhen. Numerische Ergebnisse können mit Hilfe
statistischer Verfahren bewertet werden. Kommen statistische Tests zur
Anwendung, so sind sie vor Durchführung der Studie auszuwählen und zu
begründen.
2.2. BEWERTUNG UND INTERPRETATION DER ERGEBNISSE
>PLATZ FÜR EINE TABELLE>
Es ist die biologische Relevanz der Daten zu untersuchen, d. h. es sind
Parameter wie Variabilität der Tiere, Dosis-Wirkungs-Verhältnis und
Zytotoxizität zu berücksichtigen. Als Hilfsmittel bei der Bewertung der
Versuchsergebnisse können statistische Methoden dienen. Die statistische
Signifikanz sollte aber nicht der einzige bestimmende Faktor für eine positive
Reaktion sein.
Auch wenn die meisten Versuche eindeutig positive oder negative Ergebnisse
liefern, erlaubt der Datensatz in seltenen Fällen keine definitive Aussage
über die Aktivität der Prüfsubstanz. Es kommt vor, daß sich die Ergebnisse
unabhängig davon, wie oft der Versuch wiederholt wird, weiterhin als nicht
eindeutig oder als fragwürdig erweisen.
Ein positiver Befund des In-vivo-UDS-Tests an Säugetierleberzellen deutet
darauf hin, daß die Prüfsubstanz in vivo bei Säugetierleberzellen eine
DNA-Schädigung hervorruft, die in vitro durch unplanmäßige DNA-Synthese
repariert werden kann. Ein negativer Befund ist ein Anzeichen dafür, daß die
Prüfsubstanz unter diesen Versuchsbedingungen keine mit diesem Test
nachweisbare DNA-Schädigung induziert.
Zu erörtern ist die Wahrscheinlichkeit, daß die Prüfsubstanz in den
allgemeinen Blutkreislauf bzw. in das spezifische Zielgewebe gelangt (z. B.
systemische Toxizität).
3. ABSCHLUSSBERICHT
PRÜFBERICHT
Der Prüfbericht muß die folgenden Angaben enthalten:
Lösungsmittel/Vehikel
- Begründung für die Wahl des Vehikels;
- Löslichkeit und Stabilität der Prüfsubstanz im Lösungsmittel/Vehikel,
falls bekannt;
Versuchstiere:
- Spezies/Stamm;
- Anzahl, Alter und Geschlecht der Tiere;
- Herkunft, Haltungsbedingungen, Futter usw.;
- Gewicht der einzelnen Tiere bei Prüfungsbeginn, einschließlich Bereich des
Körpergewichts, Mittelwert und Standardabweichung für jede Gruppe.
Prüfbedingungen:
- Positiv- und Negativ-(Vehikel-/Lösungsmittel-)Kontrollen;
- Daten aus einer ggf. durchgeführten Dosisfindungsstudie;
- Begründung der gewählten Dosisstufen;
- Angaben zur Zubereitung der Prüfsubstanz;
- Angaben zur Verabreichung der Prüfsubstanz;
- Begründung für den Verabreichungsweg;
- ggf. Methoden zur Überprüfung, ob die Prüfsubstanz in den allgemeinen
Kreislauf oder in das Zielgewebe gelangt;
- ggf. Angaben zur Umrechnung der Konzentration der Prüfsubstanz im
Futter/Wasser (ppm) in die entsprechende Dosis (mg/kg Körpergewicht/Tag);
- Angaben über Futter- und Wasserqualität;
- nähere Angaben zum Behandlungs- und Stichprobenentnahmeplan;
- Methoden zur Bestimmung der Toxizität;
- Methoden zur Leberzellenpräparation und -kultur;
- verwendetes autoradiographisches Verfahren;
- Anzahl der präparierten Objektträger und der ausgewerteten Zellen;
- Bewertungskriterien;
- Kriterien zur Einstufung der Studien als positiv, negativ oder nicht
eindeutig.
Ergebnisse:
- Mittelwerte der Körnerzahlen über dem Zellkern und über dem Zytoplasma
sowie der Nettokörnerzahlen über dem Zellkern für jeden einzelnen
Objektträger, jedes Tier und jede Gruppe;
- nach Möglichkeit Dosis-Wirkungs-Verhältnis;
- ggf. statistische Auswertung;
- Toxizitätszeichen;
- Daten zur gleichzeitigen Negativ-(Lösungsmittel-/Vehikel-)Kontrollen und
Positivkontrollen;
- Daten zu historischen Negativ-(Lösungsmittel-/Vehikel-)Kontrollen und
Positivkontrollen mit Bereichen, Mittelwerten und Standardabweichungen;
- Anzahl der 'in Reparatur befindlichen Zellen', falls ermittelt;
- Anzahl der S-Phasen-Zellen, falls ermittelt;
- Lebensfähigkeit der Zellen.
Diskussion der Ergebnisse.
Schlußfolgerungen.
4. LITERATURHINWEISE
(1) Ashby, J., Lefevre, P. A., Burlinson, B. and Penman, M. G. (1985), An
Assessment of the In Vivo Rat Hepatocyte DNA Repair Assay, Mutation Res., 156,
pp. 1-18.
(2) Butterworth, B. E., Ashby, J., Bermudez, E., Casciano, D., Mirsalis, J.,
Probst G. and Williams, G. (1987), A Protocol and Guide for the In Vivo Rat
Hepatocyte DNA-Repair Assay, Mutation Res., 189, pp. 123-133.
(3) Kennelly, J. C., Waters, R., Ashby, J., Lefevre, P. A., Burlinson B.,
Benford, D. J., Dean, S. W. and Mitchell I. de G. (1993), In Vivo Rat Liver UDS
Assay, in: Kirkland D. J. and Fox M., (eds.), Supplementary Mutagenicity Tests:
UKEM Recommended Procedures. UKEMS Subcommittee on Guidelines for Mutagenicity
Testing Report. Part II revised, Cambridge University Press, Cambridge, New
York, Port Chester, Melbourne, Sydney, pp. 52-77.
(4) Madle, S., Dean, S. W., Andrae, U., Brambilla, G., Burlinson, B., Doolittle,
D. J., Furihata, C., Hertner, T., McQueen, C. A. and Mori, H. (1993),
Recommendations for the Performance of UDS Tests In Vitro and In Vivo, Mutations
Res., 312, pp. 263-285.
(5) Fautz, R., Hussain, B., Efstathiou, E. and Hechenberger-Freudl, C. (1993),
Assessment of the Relation Between the Initital Viability and the Attachment of
Freshly Isolated Rat Hepatocytes Used for the In Vivo/In Vitro DNA Repair Assay
(UDS), Mutation Res., 291, pp. 21-27.
(6) Mirsalis, J. C., Tyson, C. K. and Butterworth, B. E. (1982), Detection of
Genotoxic Carcinogens in the In Vivo/In Vitro Hepatocyte DNA Repair Assay,
Environ Mutagen, 4, pp. 553-562."
ANHANG 5
SV:
3.2.3. Farligt
R65 Farligt: kan ge lungskador vid förtäring.
Flytande ämnen och beredningar som på grund av sin låga viskositet utgör en
fara för människa vid aspiration
a) För ämnen och beredningar som innehåller alifatiska, alicykliska och
aromatiska kolväten i en total koncentration av 10 % eller mer och
- har en flödestid mindre än 30 sekunder, uppmätt med en 3 mm utloppsbägare
enligt ISO 2431, eller
- har en kinematisk viskositet lägre än 7 × 10-6 m2/s vid 40 °C, uppmätt
med en kalibrerad kapillärviskosimeter av glas , enligt ISO 3104 och ISO 3105,
eller
- har en kinematisk viskositet lägre än 7 × 10-6 m2/s vid 40 °C, bestämd
från rotationsviskosimetri enligt ISO 3219.
Ämnen och beredningar, som uppfyller dessa kriterier, behöver dock inte
klassificeras om de har en genomsnitlig ytspänning högre än 33 mN/m vid 25
°C, uppmätt med du Noüytensiometer eller enligt de testmetoder som finns
beskrivna i bilaga V del A.5.
b) För ämnen och beredningar, baserat på praktiska erfarenheter från
människa.
(Betrifft nicht die ES-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die DA-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die DE-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die EL-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die EN-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die FR-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die IT-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die NL-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die PT-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die FI-Sprachfassung)
FI:
3.2.6.1 Ihon tulehtuminen
Seuraava vaaraa osoittava lauseka määräytyy alla esiteltävien perusteitten
mukaan:
R38 Ärsyttää ihoa
- Aineet ja valmisteet aiheuttavat ihon merkittävän tulehtumisen enintään
neljän tunnin altistuksessa määritettynä kanilla liitteessä V mainitulla
ihoärsytstestillä. Tulehdus kestää vähintään 24 tuntia.
Ihon tulehdus on merkittävää, jos:
a) punoituksen ja ruvenmuodostuksen tai turvotuksen voimakkuutta kuvaavien
lukuarvojen keskiarvo laskettuna kaikista koe-eläimistä on vähintään 2;
b) tai kun liitteessä V tarkoitettua testiä on täydennetty käyttämällä
kolmea koe-eläintä, vähintään kahden koe-eläimen ihon punoituksen ja
ruvenmuodostuksen tai turvotuksen voimakkuutta kuvaavien lukuarvojen keskiarvo
on, jokaiselle koe-eläimelle laskettuna erikseen, vähintään 2.
Kummassakin tapauksessa keskiarvojen lasekmiseen on käytettävä kaikkia niitä
lukuarvoja, jotka saadaan arvioitaessa vaikutusta 24 tunnin, 48 tunnin ja 72
tunnin välein.
Tulehdusta pidetään myös merkittävänä, jos ihon tulehtuminen jatkuu
ainakin kahdella koe-eläimellä havainnointiajan päättymiseen asti. Erityiset
vaikutukset kuten esimerkiksi hyperplasia, hilseileminen, värin muutokset,
halkeamat, ruvet ja karvojenlähtö on otettava huomioon.
Tähän liittyviä tietoja voidaan saada myös eläimillä tehtävistä
ei-akuuttisista altistuskokeista (katso lauseketta R48 koskevat huomautukset
jaksossa 2.d). Vaikutuksia pidetään merkittävinä, jos ne vastaavat edellä
kuvattuja vaikutuksia.
- Aineet ja valmisteet, jotka aiheuttavat ihmisillä merkittävää
ihotulehdusta, kun kosketus on ollut välitön, jatkuva tai toistuva.
- Orgaaniset peroksidit, paitsi jos on olemassa näyttöä siitä, että
tällaista vaikutusta ei ole.
Tuntoharha ("paresthesia"):
Pyretroiditorjunta-aineen ihokosketuksen aiheuttamaa tuntoharhaa ihmisessä ei
pidetä ärsytysvaikutuksena, joka oikeuttaisi luokituksen Xi; R38. S-lauseketta
S24 on kuitenkin sovellettava aineisiin, joilla on tällainen vaikutus.
(Betrifft nicht die ES-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die DA-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die DE-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die EL-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die EN-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die FR-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die IT-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die NL-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die PT-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die SV-Sprachfassung)
In Ziffer 6.2 (Sicherheitsratschläge für Stoffe und Zubereitungen):
DE:
S 28 Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel ... abwaschen (vom Hersteller
anzugeben)
- Anwendungsbereich:
- sehr giftige, giftige oder ätzende Stoffe und Zubereitungen;
- Verwendung:
- obligatorisch für sehr giftige Stoffe und Zubereitungen;
- empfohlen für sonstige obengenannte Stoffe und Zubereitungen, inbesondere,
wenn Wasser nicht die geeignete Spülflüssigkeit ist;
- empfohlen für ätzende Stoffe und Zubereitungen, die an die allgemeine
Öffentlichkeit abgegeben werden.
(Betrifft nicht die ES-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die DA-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die EL-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die EN-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die FR-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die IT-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die NL-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die PT-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die FI-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die SV-Sprachfassung)
FI:
S 29 Ei saa tyhjentää viemäriin
- Soveltamisala:
- erittäin helposti syttyvät tai helposti syttyvät veteen sekoittumattomat
nesteet,
- erittäin myrkylliset tai myrkylliset aineet ja valmisteet,
- ympäristölle vaaralliset aineet.
- Käytön perusteet:
- pakollinen yleisessä kulutuksessa todennäkoisesti käytettäville
ympäristölle vaarallisille ja tunnuksella N luokitelluille aineille, jollei
kyseessä ole aineen tarkoitettu käyttö,
- suositeltava yleisessä kulutuksessa todennäkoisesti käytettäville muille
edellä mainituille aineille tai valmisteille, jollei kyseessä ole kemikaalin
tarkoitettu käyttö.
(Betrifft nicht die ES-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die DA-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die DE-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die EL-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die EN-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die FR-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die IT-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die NL-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die PT-Sprachfassung)
(Betrifft nicht die SV-Sprachfassung)
ANHANG 6
"ANHANG IX
TEIL A
Vorschriften für kindergesicherte Verschlüsse
Zusätzlich zu den Bestimmungen in Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe e) dieser
Richtlinie müssen Behälter jeden Fassungsvermögens, die Stoffe enthalten, bei
denen eine Aspirationsgefahr besteht (Xn; R65) und die gemäß Ziffer 3.2.3 des
Anhangs VI dieser Richtlinie eingestuft und gekennzeichnet sind - abgesehen von
Stoffen, die als Aerosole oder in Behältern mit einer versiegelten
Sprühvorrichtung in Verkehr gebracht werden -, kindergesicherte Verschlüsse
aufweisen.
1. Wiederverschließbare Verpackungen
Kindergesicherte Verschlüsse von wiederverschließbaren Verpackungen müssen
der ISO-Norm 8317 (Ausgabe vom 1. Juli 1989) über "kindergesicherte
Verpackungen - Anforderungen und Prüfverfahren für wiederverschließbare
Verpackungen, angenommen durch die International Standard Organisation
(ISO)" entsprechen.
2. Nichtverschließbare Verpackungen
Kindergesicherte Verschlüsse von nichtverschließbaren Verpackungen müssen der
CEN-Norm EN 862 (Ausgabe vom März 1997) über "kindergesicherte
Verpackungen - Anforderungen und Prüfverfahren für nichtverschließbare
Verpackungen anderer Erzeugnisse als Arzneimittel", angenommen durch das
Europäische Komitee für Normung (CEN), entsprechen.
3. Bemerkungen
1. Nur Laboratorien, die nachweislich den europäischen Normen der Serie 45 000
entsprechen, sind zur Bescheinigung der Übereinstimmung mit der obenerwähnten
Norm befugt.
2. Sonderfälle
Ist eine Verpackung offensichtlich in ausreichendem Maße kindergesichert, weil
deren Inhalt Kindern ohne Werkzeug nicht zugänglich ist, so kann die Probe
unterlassen werden.
In allen anderen Fällen und bei berechtigten Zweifeln an der Wirksamkeit des
kindergesicherten Verschlusses kann die einzelstaatliche Behörde von dem für
das Inverkehrbringen Verantwortlichen eine Bescheinigung nachstehender Punkte
durch ein den Bestimmungen gemäß Ziffer 3.1 entsprechendes Laboratorium
anfordern:
- Der verwendete Verschluß ist so beschaffen, daß er keine Prüfung nach den
obenerwähnten ISO- bzw. CEN-Normen erfordert, oder
- der betreffende Verschluß ist den in den obenerwähnten Normen vorgesehenen
Prüfungen unterworfen worden und entspricht den geltenden Vorschriften.
TEIL B
Vorschriften für tastbare Warnzeichen
Die technischen Spezifikationen für tastbare Warnzeichen müssen der
EN/ISO-Norm 11683 (Ausgabe 1997) über "Verpackung - Tastbare
Gefahrenhinweise - Anforderungen" entsprechen."
![]() |
Anfang |
|
ANHANG
ARBEITSPLATZ-RICHTGRENZWERTE
((nicht abgedruckt))
![]() |
Anfang |
|
Fußnoten:
(1) ABl. L 131 vom 5.5.1998, S. 11.
(2) ABl. L 188 vom 9.8.1995, S. 14.
(3) ABl. L 327 vom 3.12.1980, S. 8.
(4) ABl. L 177 vom 5.7.1991, S. 22.
(5) ABl. L 338 vom 28.12.1996, S. 86.
(6) ABl. L 183 vom 29.6.1989, S. 1.