Berichtigung des Gesetzes zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten
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BGBl. 2004 Teil I Nr. 6 S.219, ausgegeben zu Bonn am 17. Februar 2004 |
Berichtigung des
Gesetzes zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und
Verbraucherprodukten
Vom 11. Februar 2004
Das Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten vom 6. Januar 2004 (BGBl. I S. 2) ist wie folgt zu berichtigen:
1. In Artikel 1 ist in der Fußnote zur Überschrift
a) in Nummer 2 die Angabe „72/23/EWG“ durch die Angabe „73/23/EWG“,
b) in Nummer 7 die Angabe „91/386/EWG“ durch die Angabe „91/368/EWG“,
c) in Nummer 13 die Angabe „98/24 EG“ durch die Angabe „98/24/EG“ zu
ersetzen.
2. In Artikel 1 § 2 ist
a) in Absatz 8 Satz 1 ist das Wort „wiederaufgearbeitet“ durch die Wörter
„wieder aufgearbeitet“,
b) in Absatz 10 Nr. 2 ist das Wort „wiederaufgearbeitet“ durch die Wörter
„wieder aufgearbeitet“
zu ersetzen.
3. In Artikel 10 ist die Angabe „BGBl. S. 1213“ durch die Angabe „BGBl. I S. 1213“ zu ersetzen.
Berlin, den 11. Februar 2004
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Im Auftrag
Barz
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