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BArbBl. 1/2000 S.76 |
Erlass über die Einrichtung eines Ausschusses für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
vom 18. November 1999
(BAnz. Nr.226 vom 30.November 1999)
1. Einrichtung und Zusammensetzung
Beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wird ein Ausschuss für Sicherheit
und Gesundheitsschutz auf Baustellen eingerichtet, der sich aus fachkundigen Personen aus
dem Kreis der Bauherrn, der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Länder, der
Berufgenossenschaften sowie der Wissenschaft und Sachverständigen zusammensetzt. Alle
sechs Gruppen sollen gleichermaßen mit je zwei Mitgliedern vertreten sein. Die
Mitgliedschaft im Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen ist
ehrenamtlich. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung beruft die Mitglieder
des Ausschusses und für jedes Mitglied einen Stellvertreter.
Die Bundesministerien sowie die zuständigen obersten Landesbehörden haben das Recht, zu
den Sitzungen des Ausschusses Vertreter zu entsenden. Diesen Vertretern ist in der Sitzung
auf Verlangen das Wort zu erteilen.
2. Aufgaben
Der Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat die Aufgabe,
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung kann die vom Ausschuss ermittelten Regeln und Erkenntnisse im Bundesarbeitsblatt veröffentlichen.
3. Geschäftsordnung
Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung.
4. Vorsitz
Der Ausschuss wählt den Vorsitzenden aus seiner Mitte. Die Wahl bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung.
5. Geschäftsführung
Die Geschäftsführung obliegt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Berlin, den 18. November 1999
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Walter Riester
Bundesarbeitsblatt 1/2000
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