BLUME Arbeitsschutzakademie x ExisDent
Die Zusammenarbeit zwischen der BLUME Arbeitsschutzakademie und ExisDent bietet Zahnarztpraxen die Möglichkeit, die Unterweisungspflicht gemäß dem Arbeitsschutzgesetz ganz einfach und ohne zusätzliche Kosten zu erfüllen. Nutzen Sie diese Gelegenheit!
Onboarding-Video
So gelangen Sie zu Ihrem E-Learning-Kurs.
Zugänge für die Beschäftigten einrichten
Um alle Mitarbeitenden Ihrer Praxis einladen zu können, benötigen wir zusätzliche Informationen. Wir bitten Sie, das Formular nach der Kursbuchung auszufüllen, klicken Sie auf Formular.
Alternativ können Sie uns die E-Mail-Adressen auch an registrierung@arbeitsschutzakademie.de senden. Bitte teilen Sie hier ebenfalls den Unternehmensnamen mit.
Häufig gestellte Fragen zur E-Learning-Plattform (FAQ)
Die Arbeitsschutzakademie ist eine E-Learning-Plattform, über die Sie Ihre gesetzliche Unterweisungspflicht für Ihr Praxisteam digital, rechtssicher und ohne Terminaufwand erfüllen können. Die Inhalte sind speziell auf den Zahnarztpraxis-Alltag zugeschnitten – von Infektionsschutz über Nadelstichverletzungen bis hin zu Röntgenstrahlenschutz.
Ja. Alle Unterweisungen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen. Nach jedem abgeschlossenen Kurs erhalten Ihre Mitarbeitenden ein Zertifikat – ein verlässlicher Nachweis für den Betriebsprüfungsfall.
Der Einstieg läuft in vier Schritten:
- Onboarding-Seite aufrufen unter sidiblume.de/exisdent
- Kurzes Onboarding-Video ansehen – es führt Sie durch die Plattform
- Praxis einmalig registrieren und Kurs für das laufende Jahr buchen
- Mitarbeitende einladen – diese erhalten automatisch eine Einladungsmail mit persönlichem Login
Nein. Die Praxis registriert sich einmalig auf der Plattform. Die Kursbuchung erfolgt dann jährlich für das laufende Jahr.
Jede Person benötigt eine eigene, individuelle E-Mail-Adresse. Eine E-Mail-Adresse kann nicht mehrfach verwendet werden, da nur so ein personalisiertes Zertifikat als Nachweis ausgestellt werden kann. Die Einladung und der Login-Zugang werden automatisch per E-Mail verschickt.
Nein. Die Unterweisungen können jederzeit und von überall absolviert werden – in der Praxis, zu Hause oder unterwegs. Praxiszeiten werden nicht blockiert.
Kein Problem. Der Kurs kann jederzeit verlassen und später an genau derselben Stelle fortgesetzt werden.
Nach 4 Sekunden auf einer Folie wird diese als gelesen markiert – erkennbar am grünen Pfeil unten rechts. Erst wenn alle Folien eines Kapitels so gelesen wurden, können die Lernerfolgsfragen beantwortet werden.
- Es können erst Fragen beantwortet werden, wenn alle Folien des Kapitels für mindestens 4 Sekunden angesehen wurden
- Mehrfachantworten sind möglich
- Nicht beantwortete Fragen gelten als falsch
- Am Ende des Kurses: Bestehen bei mindestens 66 % richtig beantworteter Fragen
- Bei Nichtbestehen werden alle Fragen zurückgesetzt und können erneut beantwortet werden
Sie erhalten regelmäßige Reportings, die Ihnen zeigen, welche Mitarbeitenden die Kurse bereits abgeschlossen haben – ohne dass Sie selbst nachfragen müssen.
Nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses erhalten die Mitarbeitenden ihr persönliches Zertifikat automatisch. Dieses dient als rechtssicherer Nachweis im Prüfungsfall.
Das Team der Arbeitsschutzakademie hilft Ihnen gern weiter:
📞 0391 – 597270
✉️ info@sidiblume.de
Hilfestellungen
Weitere Hilfestellungen finden Sie hier:
Checkliste: Was Sie als Praxisinhaber umsetzen müssen
Arbeitsschutz in der Zahnarztpraxis – Ihre gesetzlichen Pflichten im Überblick
Als Praxisinhaber tragen Sie die vollständige Pflicht für den Arbeitsschutz Ihrer Mitarbeitenden — und das unabhängig davon, ob Sie zwei oder zwanzig Personen beschäftigen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und eine Reihe weiterer Rechtsvorschriften verpflichten Sie zu konkreten Maßnahmen: von der Gefährdungsbeurteilung über die arbeitsmedizinische Vorsorge bis hin zur jährlichen Unterweisung Ihres Teams.
Viele dieser Pflichten sind in der täglichen Praxis kaum präsent — dabei können fehlende Dokumentationen oder versäumte Fristen bei einer Begehung durch das Gewerbeaufsichtsamt oder die Berufsgenossenschaft schnell zu Konsequenzen führen.
Die folgende Checkliste gibt Ihnen einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Pflichtfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz für Zahnarztpraxen — mit den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen, damit Sie wissen, worauf es ankommt.
Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen
Jede Praxis ist verpflichtet, eine externe oder interne Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen, die berät und z.B. bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützt. (§ 5 ASiG)
Betriebsarzt bestellen
Ein Betriebsarzt muss in ausreichendem Umfang bestellt sein — für arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung des Arbeitgebers.(§ 3 ASiG)
Gefährdungsbeurteilung erstellen und dokumentieren
Systematische Ermittlung aller physischen und psychischen Gefährdungen am Arbeitsplatz. In Zahnarztpraxen besonders relevant: biologische Gefährdungen, Lärm, Desinfektionsmittel, Strahlenschutz, ergonomische Belastungen. (§ 5, § 6 ArbSchG)
Unterweisungen durchführen und dokumentieren
Alle Beschäftigten müssen mindestens einmal jährlich über Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln unterwiesen werden — schriftliche Dokumentation mit Unterschrift ist Pflicht. (§ 12 ArbSchG)
Unterweisung bei biologischen Gefährdungen (BioStoffV)
Zahnarztpraxen arbeiten täglich mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2 und 3 (z. B. HBV, HCV, HIV). Spezifische Unterweisungen nach BioStoffV inkl. Schutzausrüstung und Hygienemaßnahmen sind Pflicht. (§ 14 BioStoffV · TRBA 250)
Arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren
Pflichtvorsorge (z. B. Hepatitis B-Impfung, Nadelstichverletzungen) und Angebotsvorsorge für alle exponierten Mitarbeitenden müssen regelmäßig angeboten und dokumentiert werden. (ArbMedVV · § 11 ArbSchG)
Betriebsanweisungen erstellen
Für den Umgang mit Gefahrstoffen (z. B. Desinfektionsmittel, Röntgenchemikalien) sowie für gefährliche Arbeitsmittel müssen schriftliche Betriebsanweisungen vorliegen und ausgehängt sein. (§ 14 GefStoffV · TRGS 555)
Gefahrstoffverzeichnis führen
Alle in der Praxis eingesetzten Gefahrstoffe (Desinfektionsmittel, Amalgam, Abformmaterialien etc.) müssen in einem aktuellen Gefahrstoffverzeichnis erfasst sein. (§ 6 GefStoffV)
Brandschutzhelfer ausbilden und benennen
Mindestens 5 % der Beschäftigten müssen als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. In einer 10-köpfigen Praxis bedeutet das mindestens 2 ausgebildete Person (Besodnerheit: Krankheit, Urlaub etc. abdecken) mit regelmäßiger Auffrischung. (§ 10 ArbSchG · ASR A2.2)
Mutterschutz und besondere Beschäftigungsverbote beachten
Bei schwangeren Mitarbeitenden greift besonderer Mutterschutz — insbesondere relevant bei Röntgentätigkeit, Umgang mit Gefahrstoffen und Nachtarbeit. Gefährdungsbeurteilung ist anlassbezogen zu aktualisieren. (MuSchG)
Arbeitsschutzmanagement dokumentieren und aktuell halten
Alle Maßnahmen, Prüfungen, Unterweisungen und Vorsorgeuntersuchungen müssen revisionssicher dokumentiert sein — Prüffristen für Arbeitsmittel (z. B. Autoklav, Amalgamabscheider) sind einzuhalten. (§ 6 ArbSchG · BetrSichV)
Als erfahrener Partner im Arbeits- und Gesundheitsschutz begleiten wir Ihre Praxis von der Gefährdungsbeurteilung bis zur jährlichen Unterweisung. Nutzen Sie unsere bewährten Beratungs- und Schulungsangebote, um Ihr Team gezielt weiterzubilden: