1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Blume GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Leistungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz, insbesondere Beratungsleistungen, arbeitsmedizinische Vorsorgen, Prüfleistungen, Dokumentationserstellungen und Schulungsleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsarten
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen je nach Vereinbarung im Rahmen eines Dienstvertrags (§ 611 BGB) oder eines Werkvertrags (§ 631 BGB).
(2) Der jeweilige Vertragscharakter ergibt sich aus dem Inhalt der vereinbarten Leistung. Beratungs- und Schulungsleistungen sind in der Regel Dienstleistungen; Prüfungen, Dokumentationen und arbeitsmedizinische Vorsorgen können je nach Vereinbarung auch als Werkleistungen erbracht werden.
3. Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einem gesonderten Vertrag.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Dritte (z. B. Subunternehmer, freiberufliche Fachkräfte) einzusetzen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
(2) Verzögerungen oder Kosten, die durch unterlassene oder verspätete Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Vergütung
(1) Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der vereinbarten Preise, Pauschalen oder Stunden-/Tagessätze. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Mehraufwand, der durch nachträgliche Änderungen, zusätzliche Anforderungen oder unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entsteht, wird gesondert berechnet.
6. Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
(3) Alle Leistungen sind nicht skontierfähig.
7. Leistungszeit und Verzug
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände, verlängern sich die Fristen entsprechend.
(3) Bei Werkverträgen gerät der Auftragnehmer nur bei schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfrist in Verzug.
(4) Im Falle einer Annahmeverweigerung der vereinbarten Lieferungen bzw. Leistungen geht der entstandene Verlust regelmäßig zu Lasten des Auftraggebers.
(5) Für den Fall der Absage vereinbarter Termine durch den Auftraggeber behalten wir uns eine Berechnung der ausgefallenen Leistungszeiten auf der Basis des vereinbarten Stundensatzes, sowie des sonstigen entstandenen Aufwandes vor.
(6) Der Auftragnehmer und der Auftraggeber unterliegen grundsätzlich einer Schadenminderungspflicht.
8. Gewährleistung und Haftung
(1) Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Bei Dienstleistungen schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten Erfolg, sondern eine fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen.
(3) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt.
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen.
(2) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Nähere Regelungen enthält die separate Datenschutzerklärung.
10. Urheberrechte und Nutzungsrechte
(1) An der Dokumentationen stehen dem Auftragnehmer die Urheberrechte zu.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Die Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann an den Auftraggeber über, wenn sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung getilgt sind, auch wenn eine Bezahlung für bestimmte bezeichnete Leistungen und Lieferungen bereits erfolgt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.
11. Kündigung und Rücktritt
(1) Bei Dienstverträgen kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(2) Bei Werkverträgen gelten die gesetzlichen Kündigungs- und Rücktrittsrechte.
(3) Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen.
12. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.