Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilungen
- Rechtssichere Einordnung, klare Abgrenzung und Handlungssicherheit
Lärm macht krank – wir alle wissen es und doch ignorieren wir ihn häufig. Wir wollen uns unterhalten können und unsere Umgebung ausreichend wahrnehmen – deshalb bleibt der Gehörschutz oft in der Tasche, in der Umkleide oder im Spender. „Es ist doch nur kurz“ , „Es tut doch nicht weh“ oder „Andere Geräte sind doch viel lauter“ sind nur einige der Erklärungen, die man dann hört. Dabei sollte es nicht um Rechtfertigungen gegenüber anderen gehen, sondern um die Erkenntnis, dass die eigene Gesundheit geschützt werden muss.
Die beruflich bedingte Lärmschwerhörigkeit zählt seit Jahren zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten. Bereits eine langfristige Belastung ab etwa 85 dB(A) kann das Gehör schädigen. Sehr hohe Spitzenpegel – zum Beispiel durch Hammerschläge auf Metall, Pressluftwerkzeuge oder Schüsse – können sogar schon nach kürzerer Zeit bleibende Schäden verursachen.
Nicht nur die Ohren
Lärmpegel und Dauer der Belastung sind die entscheidenden Faktoren für eine Schädigung. Dabei betrifft Lärm nicht nur das Gehör. Dauerhafte Lärmbelastung kann Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme, Stressreaktionen und Bluthochdruck fördern. Darüber hinaus steigt das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Herzinfarkt und Schlaganfall.
Auch psychische Belastungen und eine verminderte Leistungsfähigkeit werden mit anhaltendem Lärm in Verbindung gebracht. Die abgestorbenen Sinneszellen im Innenohr können sich nicht regenerieren. Eine einmal entstandene Lärmschwerhörigkeit ist deshalb nicht heilbar. Umso wichtiger ist es, frühzeitig auf ausreichenden
Gehörschutz zu achten.
Arbeit ist nicht isoliert
Die Wahl unserer beruflichen Tätigkeit fällt manchen leichter und anderen schwerer. Für einige ist Arbeit nur Mittel zum Zweck, andere hält sie fit und
wieder andere finden darin Erfüllung. Doch auch wenn wir häufig versuchen, Arbeit und Privatleben zu trennen, haben wir nur einen Körper, auf den von früh bis spät alle Umgebungsfaktoren einwirken. Insbesondere beim Thema Lärm kann das problematisch werden. Wird am Arbeitsplatz eine Lärmmessung durchgeführt, gilt diese in der Regel für eine Arbeitszeit von acht Stunden oder für einzelne Maximalpegel. Doch was passiert nach Feierabend? Gehen wir noch auf ein Konzert, drehen die Lautsprecher im Auto voll auf, besuchen das Heimspiel unserer Lieblingsmannschaft oder genießen das Wetter auf dem Motorrad?
Auch privater Lärm belastet unsere Ohren und kann auf Dauer schädlich sein. Wer tagsüber bei der Arbeit bereits Lärm ausgesetzt ist und sich
zusätzlich in der Freizeit kaum Erholung gönnt, erhöht das Risiko für dauerhafte Schäden deutlich. Deshalb gilt: Wer beruflich viel Lärm ausgesetzt ist, sollte private Lärmbelastungen – soweit möglich – bewusst reduzieren.
Das Fazit: Wo möglich meiden sie Lärm. Alternativ schaffen Sie bauliche Erleichterungen, halten Sie Abstand, nutzen Sie leisere Alternativen bei Arbeitsmitteln oder Arbeitsplatzrotationsmodelle.
Zur Vereinfachung können Sie Tabellen nutzen, die den passenden Gehörschutz für verschiedene Arbeitsbedingungen nennen. Diese finden Sie zum Beispiel auf den Internetseiten der Berufsgenossenschaften.
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Verfasserin:
Louisa Dommasch (Ärztin i. W. Arbeitsmedizin)