Arbeitsschutzreport 03-2026 UV-Strahlung und ASR A5.1

UV-Strahlung und ASR A5.1

Mit der ASR A5.1 erhielten wir im Sommer letzten Jahres eine Handlungshilfe zu Arbeiten im Freien und damit zu Arbeiten unter besonderen Wetterbedingungen. In diesem Report soll es im Speziellen um die Gefährdung durch natürliche UV-Strahlung gehen – was wir beachten müssen und Schutzmaßnahmen, die zu ergreifen sind.

Arbeitssicherheit Magdeburg

Der SUGA-Bericht zum Berufskrankheitengeschehen 2024 hat es wieder deutlich gemacht: Platz 3 der am häufigsten anerkannten Berufskrankheiten belegt der Hautkrebs durch UV-Strahlung. Das Gefährliche: wir bemerken es nicht, bis es zu spät ist. Dabei ist seit langem bekannt, dass ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung) krebserregend ist und damit den Hauptfaktor für Hautkrebs darstellt. Ein Großteil dieser Erkrankungen wäre somit verhinderbar.

Doch betrachten wir einmal genauer die Folgen von UV-Strahlung. Kurzfristig kann es zu Hautrötungen oder Sonnenbrand kommen. Auch weitere Hauterkrankungen können durch Sonnenlicht entstehen. Zudem können die Augen durch UV-Exposition kurzfristige Schäden wie Horn- oder Bindehautentzündungen erleiden.

Langfristige Folgen – auch ohne vorherige Rötungen oder Sonnenbrand – können Vorstufen von Hautkrebs oder Hautkrebs sein. Auch die Augen können durch wiederholte Exposition langfristige Schäden wie eine Linsentrübung erleiden.

Um dies zu vermeiden, sollten Schutzmaßnahmen kommuniziert, ermöglicht und konsequent umgesetzt werden. Ab einem UV-Index von 3, welcher in Deutschland von März bis Oktober regelmäßig erreicht und überschritten wird, sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Technische Schutzmaßnahmen (vorrangig)

  • Verschattungsmöglichkeiten nutzen oder Schutz in Gebäuden und Fahrzeugen suchen
  • Reflektierende Oberflächen abschirmen

Organisatorische Schutzmaßnahmen

  • (anstrengende) Tätigkeiten auf Morgen- oder Abendstunden legen, da mittags der UV-Index und somit die Gefährdung meist am höchsten ist
  • Rotation an den Arbeitsbereichen, um lange Aufenthalte im Freien zu meiden
  • Pausen im Schatten oder in Gebäuden/Fahrzeugen verbringen
  • Sonnenschutzmittel auf nicht/wenig bedeckte Hautstellen (eine Bedeckung der Hautstellen sollte jedoch bevorzugt werden)

Personenbezogene Schutzmaßnahmen

  • Lange, lockere Kleidung
  • Kopfbedeckung mit Abschirmung von Ohren und Gesicht
  • Sonnenbrillen

 

Bei Fragen oder für die Arbeitsmedizinische Vorsorge zu Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung, kommen Sie gerne auf uns zu.

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Verfasser:

Robert Wendt