
Sicher und gesund durch den Sommer!
Die Zahl der Fälle von Hautkrebs durch UV-Strahlung als anerkannte Berufskrankheit (BK-Nr. 5103) steigt jährlich um ca. 8 %. Seit dem Jahr 2000 hat sie sich mehr als verdoppelt (Quelle: DGUV). Umso mehr – und aktuell in Vorbereitung auf den Sommer – müssen Arbeitgeber sich Gedanken um die Gestaltung von Arbeiten im Freien machen.

Welche Berufe und Tätigkeiten sind besonders exponiert?
In Deutschland arbeiten ca. 7,0 Mio. Beschäftigte regelmäßig im Freien und sind damit erhöhter UV-Strahlung ausgesetzt (Quelle: DGUV).
Besonders exponiert sind:
- Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft
- Beschäftigte in der Bauwirtschaft (Dachdecker, Zimmerleute, Tiefbauer, Hochbauer),
- Beschäftigte in der Branche Verkehr und Lagerei (sofern größere Lagerflächen im Freien liegen) und
- weitere Berufe, die eine Arbeit im Freien mit sich bringen (Bademeister, Kindergärtner, …)
Was macht natürliche UV-Strahlung so gefährlich?
Die Intensität der UV-Strahlung (auch solare Strahlung genannt) wird mittels des UV-Index angegeben. In Abhängigkeit von Aufenthaltsort (Breitengrad, Höhe über Meeresspiegel), Jahreszeit und Tageszeit kann der UV-Index unterschiedlich ausfallen. Der Deutsche Wetterdienst veröffentlicht die Werte hierzu täglich (siehe Karte).
Bereits ab einem UV-Index von 3 kann UV-Strahlung gesundheitliche Schäden hervorrufen. Besonders betroffen sind hierbei Körperstellen, die wir zumeist nicht der Kleidung verdecken – Ohren, Nase und Wangen. In diesen Bereichen treten besonders häufig bösartige Hautveränderungen auf. Der im Volksmund geläufige „Sonnenbrand“ ist häufig nur das erste Anzeichen, dass Schutzmaßnahmen nicht wirksam sind. Je öfter und häufiger es zu einem Sonnenbrand kommt, umso höher ist das Risiko für „weißen Hautkrebs“. Jährlich sterben über 4.000 Menschen an Hautkrebs – Tendenz steigend (Quelle: Deutsche Krebsgesellschaft).
Mit dem heutigen Wissen und entsprechend präventivem Handeln könnten diese Erkrankungen und ihre Folgen meist vermieden werden.
Welche Maßnahmen kann ich nun als Arbeitgeber ergreifen?
Im Rahmen Ihrer Gefährdungsbeurteilung können Sie folgende Maßnahmen entsprechend des T-O-P Maßnahmenregimes festlegen:
Technische Schutzmaßnahmen (vorrangig!)
- Arbeiten und Pausen im Schatten ermöglichen (unter Wetterschutzdächern, Sonnensegeln, Sonnenschirmen)
- Klimatisierung, um Überhitzungsfolgen zu vermeiden
Organisatorische Schutzmaßnahmen
- Tägliche Ermittlung des UV-Indexes mit Ableitung von Maßnahmen
- Arbeitszeiten außerhalb der Hauptbelastung von 11:00 – 15:00 Uhr
- Schulung und Unterweisung der Beschäftigten
- Arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge
- Körperbedeckende Arbeitskleidung, Sonnencreme und ausreichend Flüssigkeit zur Verfügung stellen
Personenbezogene Schutzmaßnahmen
- UV-Schutzbrille (Sonnenbrille)

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Verfasser:
Robert Wendt

