
Gefährdungsbeurteilung in der Praxis
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Werkzeug im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Doch in der Praxis stellt sie viele Unternehmen vor Herausforderungen: Was ist eine Gefährdungsbeurteilung? Wer macht die Gefährdungsbeurteilung? Wie wird das Verfahren dokumentiert? Und wie sorgt man dafür, dass die Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden? In diesem Arbeitsschutzreport wollen wir die grundsätzlichen Fragen an die Gefährdungsbeurteilung einmal aufgreifen.

Was ist die Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument im Arbeits- und Gesundheitsschutz und hat das Ziel, Gefährdungen systematisch zu erkennen, zu bewerten und für die Gefährdungen wirksame Schutzmaßnahmen festzulegen. Damit trägt die Gefährdungsbeurteilung zur systematischen Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten im Unternehmen bei.
Neben der Verbesserung der Arbeitsbedingungen trägt die Gefährdungsbeurteilung in vielen Fällen auch zur Steigerung der Produktivität bei. Gefordert wird die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) vom Gesetzgeber durch das Arbeitsschutzgesetz.
Wer macht die Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist Führungsaufgabe. Der Arbeitgeber und seine Führungskräfte kennen die Arbeitsbedingungen und das Arbeitssystem am besten und können Gefährdungen ermitteln, Gefährdungen bewerten und wirksame Schutzmaßnahmen festlegen. Dritte verfügen oftmals nur Erfahrungswissen und kennen die Arbeitsbedingungen nicht im Detail, zudem verfügen Dritte über keine Ressourcen (Geld) um Schutzmaßnahmen festzulegen.
Wie wird das Verfahren der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert?
Grundsätzlich gibt es keine Anforderungen an die Form der Gefährdungsbeurteilung. Greifen Sie jedoch auf bewährte Methoden zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung zurück z.B. die Orientierende Gefährdungsbeurteilung nach BLUME.

Wer setzt die Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung um?
Die Umsetzung der Maßnahmen ist wieder Führungsaufgabe. Es beginnt damit die Ressourcen für die Maßnahmen zur Verfügung zu stellen und diese ebenfalls, als Vorbild, vorzuleben. So finden die Maßnahmen unter den Beschäftigten die größte Akzeptanz.
Haben Sie Fragen zur Gefährdungsbeurteilung in der Praxis? Wenden Sie sich gerne an uns, wir unterstützen Sie gerne dabei die Gefährdungsbeurteilung in der Praxis wirksam zu machen.
Lebenslanges Lernen ist einfach möglich!
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Impressum:
BLUME GmbH,
Jahnring 47, 39104 Magdeburg
Verfasser:
Robert Wendt

