Die Ausschüsse zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind alle pluralistisch zusammengesetzt, sodass alle Interessen der betroffenen Gruppen berücksichtigt werden können. Betroffene Gruppen sind: Arbeitgeber, Arbeitnehmervertretungen, Aufsichtspersonen der Bundesländer und der Unfallversicherungsträger. Ergänzt werden die Ausschüsse durch Vertreter aus der Wissenschaft. Beschlüsse zu Technischen Regeln werden alle im Konsens gefasst, damit auch sichergestellt ist, dass die Technische Regel in der breiten Basis akzeptiert wird.
Die aus 15-20 Personen bestehenden Ausschüsse treffen sich 2-3x pro Jahr. Die Arbeit in den Ausschüssen ist ehrenamtlich. Alle Ausschüsse haben themenspezifische Projektgruppen oder dauerhafte Unterausschüsse mit themenspezifischen Arbeitskreisen, um eine Arbeitsschutzregel zu entwickeln oder zu aktualisieren.
Durch die hohe Spezialisierung der Ausschüsse wird eine Abstimmung der Ausschüsse untereinander und mit anderen Regelsetzern zunehmend schwerer. Daher hat das BMAS mit der BAuA 2018/2019 eine Initiative ergriffen, die Ausschussarbeiten inhaltlich besser zu koordinieren und die Grundlagen der Ausschussarbeit weiter zu vereinheitlichen. Wichtige Maßnahmen sind die Abstimmung der Arbeitsprogramme der Ausschüsse, der Geschäftsordnungen, die Entwicklung einer Muster-Regel und die Vereinheitlichung der Verfahrensweisen der Ausschüsse. Die Geschäftsführungen und die fachlich Mitarbeitenden der BAuA wurden für die Thematik sensibilisiert und im Hinblick auf die Änderungen informiert. Die Themen der Ausschussarbeit werden vom BMAS in Zusammenarbeit mit der BAuA gesteuert.