Arbeitsschutzreport: Wie entstehen Technische Regeln?

Ausschussarbeit – Wie entstehen Technische Regeln?

Um Arbeit sicher und gesund zu gestalten sind Technische Regeln, wie Arbeitsstättenregeln (ASR), Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und einige mehr, mittlerweile unverzichtbar. Neben der Konkretisierung der jeweiligen Rechtsvorschrift geben sie auch den Stand der Technik wieder und sind damit wichtiger Bestandteil der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. Doch wie entstehen Technische Regeln?
Technische Regeln im Arbeits- und Gesundheitsschutz entstehen in verschiedenen spezialisierten Gremien. Ältestes Gremium ist der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), welcher 1972 ins Leben gerufen wurde. Jüngstes Mitglied dieser Gremien ist der Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ASGA). Gesetzlich verankert sind die Ausschüsse in verschiedenen Rechtsvorschriften.

Welche Aufgaben haben die Ausschüsse?

Zu den zentralen Aufgaben der Ausschüsse gehören:
  • Ermittlung des Standes der Technik (SdT), der Arbeitsmedizin und der Arbeitshygiene,
  • Beratung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS),
  • Erarbeitung von Vorschlägen, wie Anforderungen der jeweiligen Rechtsvorschriften erfüllt werden können.
So schaffen die Ausschüsse ein untergesetzliches Regelwerk, das die jeweilige Rechtsvorschrift praxisgerecht konkretisiert. Die Ausschüsse sind der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zugeordnet, welche die Geschäfte führt und die Ergebnisse veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) oder auf ihrer Homepage.

Wie sind die Ausschüsse zusammengesetzt?

Die Ausschüsse zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind alle pluralistisch zusammengesetzt, sodass alle Interessen der betroffenen Gruppen berücksichtigt werden können. Betroffene Gruppen sind: Arbeitgeber, Arbeitnehmervertretungen, Aufsichtspersonen der Bundesländer und der Unfallversicherungsträger. Ergänzt werden die Ausschüsse durch Vertreter aus der Wissenschaft. Beschlüsse zu Technischen Regeln werden alle im Konsens gefasst, damit auch sichergestellt ist, dass die Technische Regel in der breiten Basis akzeptiert wird.

Wie wird in den Ausschüssen gearbeitet?

Die aus 15-20 Personen bestehenden Ausschüsse treffen sich 2-3x pro Jahr. Die Arbeit in den Ausschüssen ist ehrenamtlich. Alle Ausschüsse haben themenspezifische Projektgruppen oder dauerhafte Unterausschüsse mit themenspezifischen Arbeitskreisen, um eine Arbeitsschutzregel zu entwickeln oder zu aktualisieren.
Durch die hohe Spezialisierung der Ausschüsse wird eine Abstimmung der Ausschüsse untereinander und mit anderen Regelsetzern zunehmend schwerer. Daher hat das BMAS mit der BAuA 2018/2019 eine Initiative ergriffen, die Ausschussarbeiten inhaltlich besser zu koordinieren und die Grundlagen der Ausschussarbeit weiter zu vereinheitlichen. Wichtige Maßnahmen sind die Abstimmung der Arbeitsprogramme der Ausschüsse, der Geschäftsordnungen, die Entwicklung einer Muster-Regel und die Vereinheitlichung der Verfahrensweisen der Ausschüsse. Die Geschäftsführungen und die fachlich Mitarbeitenden der BAuA wurden für die Thematik sensibilisiert und im Hinblick auf die Änderungen informiert. Die Themen der Ausschussarbeit werden vom BMAS in Zusammenarbeit mit der BAuA gesteuert.