Um der Überwärmung des Körpers entgegenzuwirken sind gerade in Innenräumen und Gebäuden Technische Schutzmaßnahmen, wie die Gebäudegestaltung, Luftführung, Klimatisierung oder der Schutz vor Wärmestrahlung, besonders effektiv. Jedoch können einige Technische Schutzmaßnahmen nicht im Freien angewendet werden, daher sind dort die Organisatorischen Schutzmaßnahmen von großer Bedeutung. Beispielhafte Maßnahmen können sein, die Reduzierung der Arbeitsschwere in Verbindung mit Erholungszeiten, Entwärmungsphasen, Verschiebung der Arbeitszeiten und das zur Verfügung stellen von zusätzlichen Getränken.
Bei klimawandelbedingten Veränderungen der solaren UV-Exposition handelt es sich grundsätzlich um zwei Ereignisse, welche über die letzten Jahrzehnte in Deutschland beobachtet wurden. Zum einen zeichnet sich für Deutschland der Trend ab, dass mit einer abnehmenden Bewölkung die Sonnenscheindauer und Sonnentage steigen, zum anderen kommt es in den letzten Jahrzehnten vermehrt zu Niedrigozon-Ereignissen. Bei Niedrigozon-Ereignissen kommt es zeitlich befristet zu einem starken Anstieg des UV-Indexes in unseren Breitengraden.
Besonders betroffen von diesen Ereignissen sind natürlich wieder die Beschäftigten, welche im Freien arbeiten. Gerade in den vergangenen Jahren konnten wir einen Anstieg der Berufskrankheit Hautkrebs durch UV-Strahlung (BK 5103, Quelle: BAuA, SuGA-Bericht 2020) in Deutschland beobachten. Besonders stark von der UV-Exposition betroffen, sind die Haut (vor allem im Kopfbereich) und die Augen der Betroffenen. Nachweislich haben Beschäftigte im Freien ein im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Risiko an weißen Hautkrebs zu erkranken.
Ähnlich wie bei den klimatischen Bedingungen sollten auch bei der solaren UV-Exposition die TOP-Schutzmaßnahmen nicht getrennt voneinander betrachtet werden, sondern viel mehr in Kombination miteinander angewendet werden. Beispielhafte Schutzmaßnahmen können sein: Beschattung der Arbeitsplätze, Verschiebungen der Arbeitszeiten, Arbeitsmedizinische Vorsorge, entsprechende Körper-bedeckende Kleidung (vor allem der Schutz des Kopfes) oder Sonnenschutzcreme mit dem Lichtschutzfaktor 50.
Durch die zunehmende Gefährdung durch solare UV-Exposition ist der Gesetzgeber gerade mit Vertretern der Wissenschaft dabei, Grenzwerte für die UV-Exposition neu zu definieren. Darüber hinaus ist gerade die ASR A5.1 in Vorbereitung, welche Anforderungen an die Arbeitsstätten im Freien definieren soll.
Grundlagen für diesen Arbeitsschutzreport waren der BAuA Bericht „Klimawandel und Arbeitsschutz“ und das Positionspapier der BAuA „Arbeitsschutz im Klimawandel – Solare UV-Belastung bei Arbeit im Freien“.