
Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen - Wie damit umgehen?
Der fortlaufende Wandel der Arbeitswelt, bedingt durch aktuelle Herausforderungen und die digitale Transformation, beeinflusst auch die psychische Belastung am Arbeitsplatz. Eine arbeitsgerechte Gestaltung und die gezielte Stärkung von Ressourcen können gesundheits-schädliche Belastungen verringern.
Eine gut durchdachte Arbeitsumgebung trägt maßgeblich zur psychischen Gesundheit bei. Psychische Belastungsfaktoren sind in allen Berufsbereichen präsent.

Was sind Psychische Belastungen?
Psychische Belastung ist die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und diesen psychisch beeinflussen. Eine Arbeit ohne psychische Belastung ist genauso wenig denkbar und wünschenswert wie eine Arbeit ohne jede körperliche Belastung. Psychische Belastung kann aktivierend wirken, Lernprozesse und Kompetenzentwicklung der Beschäftigten fördern. Je nach Art, Intensität und Dauer sowie persönlichen Voraussetzungen der Beschäftigten kann sie aber auch zu Ermüdung, herabgesetzter Wachsamkeit oder Stress führen und langfristig gesundheitsbeeinträchtigende Wirkungen haben. Daher ist es erforderlich, auch Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. (Quelle: GDA)
Wie kann ich den Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz nachkommen?
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich für die Planung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Diese umfasst alle potenziellen Gefährdungen, die sich auf die physische und psychische Gesundheit auswirken können. Daher muss die Beurteilung psychischer Belastungen nicht als eigenständiger Prozess erfolgen, sondern kann in bestehende Abläufe der Gefährdungsbeurteilung integriert werden.
- Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten (Dokumente: Tätigkeitsbeschreibung und Arbeitssystem)
- Ermitteln der Gefährdungen (Dokumente: Orientierende Gefährdungsbeurteilung BLUME – Zeile 10)
- Beurteilen der Gefährdungen (Dokumente: Orientierende Gefährdungsbeurteilung BLUME – Zeile 10)
- Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen (Dokumente: Orientierende Gefährdungsbeurteilung BLUME – Seite 2)
- Durchführen von Maßnahmen
- Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen
- Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung (insbesondere bei Anpassung der betrieblichen Prozesse)
Muss ich für die Ermittlung der psychischen Belastungen zwingend einen Workshop durchführen?
Nein. Psychische Belastungen am Arbeitsplatz können durch verschiedenste Methoden wie Analyseworkshops, Beobachtungsinterviews oder Mitarbeiterbefragungen erfasst und bewertet werden.
Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. Betriebsarzt. Wir unterstützen Sie zielgerichtet. Zusätzlich bietet die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) umfassendes Informationsmaterial an.

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Verfasser:
Robert Wendt

